Auftragsbekanntmachung (2024-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Westerstede - Klärschlammverwertung/-entsorgung
Referenznummer: W-02-2024
Kurze Beschreibung:
“Klärschlammverwertung/-entsorgung”
Produkte/Dienstleistungen: Abwasserbehandlung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Westerstede betreibt mit einem Betriebsführer (WTEB) die Abwasserreinigungsanlage Westerstede. Dort fällt entwässerter Klärschlamm an, der derzeit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Westerstede betreibt mit einem Betriebsführer (WTEB) die Abwasserreinigungsanlage Westerstede. Dort fällt entwässerter Klärschlamm an, der derzeit thermisch entsorgt wird. Da die Verträge mit den derzeitigen Entsorgungsunternehmen Ende 2024 auslaufen, wird die Klärschlammverwertung/-entsorgung neu ausgeschrieben. Gegenstand der Vergabe und Vertragsgegenstand ist die Leistung zur ordnungsgemäßen und gesetzes-konformen thermischen Entsorgung des Klärschlammes (Abfall-nummer 190805) der Abwasserreinigungsanlage Westerstede in einer hierfür zugelassenen Anlage, mit den Hauptleistungen Übernahme von WTEB, Transport der Schlämme von der Abwasserreinigungsanlage zum Ort der Verwertung/thermischen Entsorgung, inklusive Wiegen und Erstellung aller Nachweise und Dokumentationen.
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Zusätzliche Informationen:
“(1) Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft. Leistungsbeginn ist der 01.01.2025. (2) Der Vertrag wird für eine Laufzeit von vier (4) Jahren ab dem...”
Zusätzliche Informationen
(1) Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft. Leistungsbeginn ist der 01.01.2025. (2) Der Vertrag wird für eine Laufzeit von vier (4) Jahren ab dem Zeitpunkt des Leis-tungsbeginns bis zum 31.12.2028 geschlossen.
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Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-07 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-07 14:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt - elektronische VgV-Vergabe
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Entfällt - elektronische VgV-Vergabe”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ausschlussgründe: Ausschlusskriterium ( Mindestanforderung) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Registereintragung: Ausschlusskriterium ( Mindestanforderung) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Registereintragung: Ausschlusskriterium ( Mindestanforderung) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für auslän-dische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die zur Vertretung berechtigten Personen ausweisen und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren.”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Haftpflichtversicherung: Ausschlusskriterium ( Mindestanforderung) Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Haftpflichtversicherung: Ausschlusskriterium ( Mindestanforderung) Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Betriebshaftpflichtversi-cherung: - mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen-schäden - mindestens EUR 2,5 Mio. für sonstige Schäden, wobei die Haftung für Umweltschäden nicht ausgeschlossen werden darf. Die Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssum-men pro Kalenderjahr betragen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz auf die Bewerber-/Bietergemeinschaft ausgestellt sein. Alter-nativ kann eine gleichlautende Versiche-rung für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorgelegt werden, vorausgesetzt, die Tätigkeit in einer Be-werber-/Bietergemeinschaft mit Haftung für die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit der genannter Deckung mitversi-chert und in dem Versicherungsnachweis eindeutig bestätigt. In diesem Fall müssen die Versicherungsnachweise von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: Ausschlusskriterium ( Mindestanforderung) Drei (3) vergleichbare Referenzobjekte des Bieters über die Ausführung von einschlä-gigen Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Ausschlusskriterium ( Mindestanforderung) Drei (3) vergleichbare Referenzobjekte des Bieters über die Ausführung von einschlä-gigen Leistungen im Bereich der Klär-schlammverwertung/-entsorgung, innerhalb der letzten fünf (5) Jahre (Leistungsbeginn ab 01.01.2019) Vergleichbarkeit liegt vor, wenn die Referenzprojekt jeweils sämtliche der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllen: (1) Art des Auftrags: Klärschlammverwertung/-entsorgung. (2) Mindestens 100 t OS/Monat. (3) Die Leistungen wurden als Auftragnehmer oder in Nachunternehmerschaft erbracht.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb: Ausschlusskriterium ( Mindestanforderung) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG und Vorlage eines aktuell...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb: Ausschlusskriterium ( Mindestanforderung) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG und Vorlage eines aktuell rechtsgültigen EfB-Überwachungszertifikats und eines rechtsgültigen EfB-Überwachungsvertrags.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstige: A) Mit dem Angebot sind sämtliche nachfolgend und im Abschnitt Bedingungen genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstige: A) Mit dem Angebot sind sämtliche nachfolgend und im Abschnitt Bedingungen genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem Angebot das entsprechende Formblatt vorzulegen. Im Fall einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Erklärungen und Nachweise jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist mit dem Angebot unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu erbringen. Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im Angebot unter Verwendung des entsprechenden Formblatts anzugeben. Die Namen der Nachunternehmer sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer hat der Bieter erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. B) Die nachstehenden Anforderungen ergänzen die vorstehenden Teilnahmebedingungen: 1) Abgabe eines Firmenprofils mit den dortigen Angaben und Erklärungen sowie Nachweisen betreffend: 1.1) Bewerber / der Bewerber-/Bietergemeinschaft 1.2) Nachunternehmeneinsatz 1.3) Eignungsleihe 1.4) Ausschlusgründe / Befähigung zur Berufsausübung 1.5) Betriebshaftpflichtversicherung 1.8) Einverständniserklärung betreffend Entschädigung, externe Unterstützung des Auftraggebers, Vertraulichkeit / Verschwiegenheitsverpflichtung, Sprachenregelung / Fremdnachweise, Erklärung zu § 165 GWB, Verwendung der Vergabeunterlagen, Tariftreue und Mindestlohn, Erklärung zur Einhaltung der gegen Rußland verhängten Sanktionen (Ausschlusskriterium), Ausschluss bei Täuschung. 2) Weitere Einzelheiten und Erklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument Bewertungsmatrix Eignung C) Die Nichterfüllung eines Ausschlusskriteriums (Mindesanforderung) führt zum Ausschluss. D) Hinweis zur Form der Eigenerklärungen: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Vordrucke, die der Auftraggeber zur Vefügung stellt, sind zu verwenden. Unbeschadet anderslautender Hinweise in den Vergabeunterlagen haben Bewerber- / Bietergemeinschaften die Erklärungen und Nachweise zur Eigung für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. entsprechend gilt dies bei der Einbindung von Nachunternehmern.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BHWZT” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 197-607507 (2024-10-07)