Die Stadt Friedberg plant den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern im Rahmen des Förderprogramms KommWFP. Es sollen Gebäude mit dem Energiestandard Energieeffizientes Mehrfamilienhaus bzw. 0-Energie- oder KfW 40- Haus in Holzbauweise ausgeführt werden. Die Baugrenzen setzten zwei lineare Baukörper fest. Zwischen den beiden Baukörpern soll eine Tiefgarage mit Zugang zu beiden Gebäuden realisiert werden. Ein Baugrundgutachten liegt vor. Es ist davon auszugehen, dass stellenweise ein Bodenaustausch erforderlich sein wird. Die Brandschutzplanung soll von Dritten geleistet werden. Die Baufläche befindet sich auf einem leicht geneigten Hang. Der Niveauunterschied zwischen den beiden Baukörpern beträgt etwas weniger als ein Geschoss. Eine Machbarkeitsstudie liegt vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Städtischer Wohnungsbau der Stadt Friedberg bei Augsburg in Holzbauweise – Elektroanlagen- und
Aufzugsplanung Anlagengruppen 4, 5 und 6 HOAI § 53
Referenznummer: WBO-23
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Friedberg plant den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern im Rahmen des Förderprogramms
KommWFP. Es sollen Gebäude mit dem Energiestandard Energieeffizientes Mehrfamilienhaus bzw.
0-Energie- oder KfW 40- Haus in Holzbauweise ausgeführt werden. Die Baugrenzen setzten zwei
lineare Baukörper fest. Zwischen den beiden Baukörpern soll eine Tiefgarage mit Zugang zu beiden
Gebäuden realisiert werden. Ein Baugrundgutachten liegt vor. Es ist davon auszugehen, dass
stellenweise ein Bodenaustausch erforderlich sein wird. Die Brandschutzplanung soll von Dritten
geleistet werden. Die Baufläche befindet sich auf einem leicht geneigten Hang. Der Niveauunterschied
zwischen den beiden Baukörpern beträgt etwas weniger als ein Geschoss. Eine Machbarkeitsstudie
liegt vor.
Die Stadt Friedberg plant den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern im Rahmen des Förderprogramms
KommWFP. Es sollen Gebäude mit dem Energiestandard Energieeffizientes Mehrfamilienhaus bzw.
0-Energie- oder KfW 40- Haus in Holzbauweise ausgeführt werden. Die Baugrenzen setzten zwei
lineare Baukörper fest. Zwischen den beiden Baukörpern soll eine Tiefgarage mit Zugang zu beiden
Gebäuden realisiert werden. Ein Baugrundgutachten liegt vor. Es ist davon auszugehen, dass
stellenweise ein Bodenaustausch erforderlich sein wird. Die Brandschutzplanung soll von Dritten
geleistet werden. Die Baufläche befindet sich auf einem leicht geneigten Hang. Der Niveauunterschied
zwischen den beiden Baukörpern beträgt etwas weniger als ein Geschoss. Eine Machbarkeitsstudie
liegt vor.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: WBO-23-005
Titel: Elektroanlagen- und Aufzugsplanung Anlagengruppen 4, 5 und 6 HOAI § 53, Planung einer PV-Anlage
sowie Besondere Leistungen der HOAI Anlage 15
Menge: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Es sind ingesamt ca. 24 Wohneinheiten mit 4 bis 5 Wohnungen je Geschoss und Baukörper
vorgesehen. Eine Variante der Machbarkeitsstudie soll in ihren Grundzügen umgesetzt werden. Es
wird von einer dreigeschossigen Bebauung mit Satteldach ausgegangen. Der Erschließungstypus, ob
Treppenhaus oder Laubengang ist noch nicht entschieden. Die Wohnungsgrößen sollen zwischen ca.
38 m² und 104 m² variieren. Die Anforderungen des KommWFP an Raumgrößen und Personenzahl in
Relation zur Wohnungsgröße sind einzuhalten. Alle Wohnungen sind barrierefrei zugänglich zu
planen. Die Stadt Friedberg wünscht sich eine Holzbauweise, wobei noch nicht entschieden ist,
inwieweit das gesamte oberirdische Tragwerk aus Holz bestehen soll.
Die Dächer sollen so beschaffen sein, dass darauf möglichst großflächige PV-Anlagen realisiert
werden können. Die zu planende Tiefgarage soll über bis zu 24 Stellplätze verfügen.
Es soll eine ingesamt über alle Kostengruppen hinweg möglichst kostengünstige Holzbaulösung
entwickelt werden, so dass hier auch verschiedene Installationsvarianten zu betrachten sind.
Eine mechanische Entrauchung sowie Be- und Entlüftung der Tiefgarage soll vermieden werden.
Es sind ingesamt ca. 24 Wohneinheiten mit 4 bis 5 Wohnungen je Geschoss und Baukörper
vorgesehen. Eine Variante der Machbarkeitsstudie soll in ihren Grundzügen umgesetzt werden. Es
wird von einer dreigeschossigen Bebauung mit Satteldach ausgegangen. Der Erschließungstypus, ob
Treppenhaus oder Laubengang ist noch nicht entschieden. Die Wohnungsgrößen sollen zwischen ca.
38 m² und 104 m² variieren. Die Anforderungen des KommWFP an Raumgrößen und Personenzahl in
Relation zur Wohnungsgröße sind einzuhalten. Alle Wohnungen sind barrierefrei zugänglich zu
planen. Die Stadt Friedberg wünscht sich eine Holzbauweise, wobei noch nicht entschieden ist,
inwieweit das gesamte oberirdische Tragwerk aus Holz bestehen soll.
Die Dächer sollen so beschaffen sein, dass darauf möglichst großflächige PV-Anlagen realisiert
werden können. Die zu planende Tiefgarage soll über bis zu 24 Stellplätze verfügen.
Es soll eine ingesamt über alle Kostengruppen hinweg möglichst kostengünstige Holzbaulösung
entwickelt werden, so dass hier auch verschiedene Installationsvarianten zu betrachten sind.
Eine mechanische Entrauchung sowie Be- und Entlüftung der Tiefgarage soll vermieden werden.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Stadt: Friedberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Aichach-Friedberg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier
beschrieben: Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der
Leistungsstufe 1: Das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI § 55,
Leistungsstufe 2: LPH 3 bis LPH 4 HOAI § 55 Leistungsstufe 3: LPH 5-7 HOAI § 55, Leistungsstufe 4:
LPH 8 und 9 HOAI § 55. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt,
stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der
Planung / Ausführung abruft. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete
Fördermittel für die jeweilige Stufe bewillgt werden, soweit die Finanzierung gesichert und soweit
keine schwerwiegenden Gründe gegene eine Weiterbeauftragung vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf
Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen gem.
Anlage 15 HOAI, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Abhängig von wirtschaftlich umzusetzenden technischen Planungsbedingungen des Holzbaus wird
die Planung und Umsetzung eines weiteren Geschosses nicht ausgeschlossen.
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier
beschrieben: Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der
Leistungsstufe 1: Das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI § 55,
Leistungsstufe 2: LPH 3 bis LPH 4 HOAI § 55 Leistungsstufe 3: LPH 5-7 HOAI § 55, Leistungsstufe 4:
LPH 8 und 9 HOAI § 55. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt,
stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der
Planung / Ausführung abruft. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete
Fördermittel für die jeweilige Stufe bewillgt werden, soweit die Finanzierung gesichert und soweit
keine schwerwiegenden Gründe gegene eine Weiterbeauftragung vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf
Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen gem.
Anlage 15 HOAI, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Abhängig von wirtschaftlich umzusetzenden technischen Planungsbedingungen des Holzbaus wird
die Planung und Umsetzung eines weiteren Geschosses nicht ausgeschlossen.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass: - Eine längere
Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt. - Die
Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Preis ist
nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der
angegebenen Referenzprojekte.
Bei der Zahl handelt sich um eine Gewichtung: Gewichtung (Punkte, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber: Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche
Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur
Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ der Fachrichtung Elektrotechnik oder Versorgungstechnik
berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so
sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g.
Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
gewährleistet ist, — juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf
Planungsleistungen der hiergegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die
Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche
Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied
benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber: Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche
Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur
Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ der Fachrichtung Elektrotechnik oder Versorgungstechnik
berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so
sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g.
Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
gewährleistet ist, — juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf
Planungsleistungen der hiergegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die
Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche
Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied
benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber: Es werden Angaben gefordert zu:
1. Mittel des Umsatzes der in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 erbrachten Leistungen gem. 45
Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR)
2. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12
Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft
muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine
gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht
werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in
der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an
Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der
gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners
mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind.
1.500 000 EUR für Personenschäden und 1.500 000 EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro
Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
bleiben.
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber: Es werden Angaben gefordert zu:
1. Mittel des Umsatzes der in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 erbrachten Leistungen gem. 45
Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR)
2. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12
Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft
muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine
gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht
werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in
der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an
Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der
gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners
mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind.
1.500 000 EUR für Personenschäden und 1.500 000 EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro
Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
bleiben.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber: Es werden Angaben gefordert zu: 1. Anzahl der technischen Fachkräfte in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV , 2. Vorlage von Referenzen zur
Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend beigefügter
Anlage "Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages". Die Nichteinhaltung der geforderten
Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen
Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur
Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Teilnahmeantrag abrufbar ist. Wurde ein
Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des
Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen
angegeben werden.
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber: Es werden Angaben gefordert zu: 1. Anzahl der technischen Fachkräfte in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV , 2. Vorlage von Referenzen zur
Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend beigefügter
Anlage "Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages". Die Nichteinhaltung der geforderten
Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen
Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur
Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Teilnahmeantrag abrufbar ist. Wurde ein
Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des
Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen
angegeben werden.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber: Es werden folgende Angaben gefordert: 1. Nachweis der erforderlichen beruflichen
Qualifikation des Leistungserbringer der Dienstleistung 2. Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, und nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs.
1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 3. Erklärung über
wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV, 4.
Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, 5. Erklärung über ein eventuelle
Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36
Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der
Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben, 6. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine
Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben, 7. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von
Bewerbergemeinschaften, soweit zutreffend. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch
und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt Page 6/9
sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle
rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften
im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher
Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und
Arbeitsgemeinschaften, 8. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu
benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die
Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf
die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in
dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung
Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem
Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende
Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen, 9. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem
Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften
und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins
Partnerschaftsregister nach PartG, 10. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die
Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden
Unternehmen.
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber: Es werden folgende Angaben gefordert: 1. Nachweis der erforderlichen beruflichen
Qualifikation des Leistungserbringer der Dienstleistung 2. Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, und nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs.
1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 3. Erklärung über
wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV, 4.
Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, 5. Erklärung über ein eventuelle
Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36
Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der
Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben, 6. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine
Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben, 7. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von
Bewerbergemeinschaften, soweit zutreffend. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch
und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt Page 6/9
sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle
rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften
im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher
Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und
Arbeitsgemeinschaften, 8. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu
benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die
Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf
die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in
dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung
Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem
Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende
Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen, 9. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem
Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften
und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins
Partnerschaftsregister nach PartG, 10. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die
Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden
Unternehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (Siehe Matrix
zur Wertung des Teilnahmeantrages): Darstellung der Erfahrungen in der ELT-Planung anhand vergleichbarer
Referenzprojekte: Anlagengruppe 4, alle LPH
2-3 und 5 gem. HOAI §§ 53,55 geleistet bei einem
baulich fertiggestellten Projekt, Baubeginn seit
01.01.2017, 2 Referenzprojekte mit Angaben
zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers mit
aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, Beauftragte und
erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von
Nachunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im
Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn
(Tag, Monat und Jahr), erfolgte oder vorgesehene bauliche Fertigstellung des Objektes (Tag, Monat
und Jahr), selbst erbrachte und abgeschlossene LPH gem. § 55 HOAI, Auftrag i.S. § 99 GWB,
differenziert gewertet werden folgende Angaben: — Alle LPH 6-8 § 55 selbst erbracht und
abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB B und C — Gebäude mit Aufzugsanlage — Trassen oder Leitungen in Bauteilen aus Holz — Gebäude mit elektrisch gesteuerten Rauch- und
Wärmeabzugsfenstern — KG 300 + 400 gem. DIN 276 mind. 0,3 Mio. brutto.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (Siehe Matrix
zur Wertung des Teilnahmeantrages): Darstellung der Erfahrungen in der ELT-Planung anhand vergleichbarer
Referenzprojekte: Anlagengruppe 4, alle LPH
2-3 und 5 gem. HOAI §§ 53,55 geleistet bei einem
baulich fertiggestellten Projekt, Baubeginn seit
01.01.2017, 2 Referenzprojekte mit Angaben
zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers mit
aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, Beauftragte und
erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von
Nachunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im
Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn
(Tag, Monat und Jahr), erfolgte oder vorgesehene bauliche Fertigstellung des Objektes (Tag, Monat
und Jahr), selbst erbrachte und abgeschlossene LPH gem. § 55 HOAI, Auftrag i.S. § 99 GWB,
differenziert gewertet werden folgende Angaben: — Alle LPH 6-8 § 55 selbst erbracht und
abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB B und C — Gebäude mit Aufzugsanlage — Trassen oder Leitungen in Bauteilen aus Holz — Gebäude mit elektrisch gesteuerten Rauch- und
Wärmeabzugsfenstern — KG 300 + 400 gem. DIN 276 mind. 0,3 Mio. brutto.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (Siehe Matrix
zur Wertung des Teilnahmeantrages): Mittel des Umsatzes der in den
Geschäftsjahren 2021 und 2022 erbrachten
Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im
Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen
(brutto EUR)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (Siehe Matrix
zur Wertung des Teilnahmeantrages): Mittel des Umsatzes der in den
Geschäftsjahren 2021 und 2022 erbrachten
Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im
Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen
(brutto EUR)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (Siehe Matrix
zur Wertung des Teilnahmeantrages): Durchschnittliche Beschäftigungsanzahl der Ingenieure/ Techniker oder Meister in den Geschäftsjahren 2021, 2022
und 2023 einschl. Inhaber.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (Siehe Matrix
zur Wertung des Teilnahmeantrages): Durchschnittliche Beschäftigungsanzahl der Ingenieure/ Techniker oder Meister in den Geschäftsjahren 2021, 2022
und 2023 einschl. Inhaber.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Prüfung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(namentlich §§ 123 und 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG, § 21
Abs. 1 AEntG, § 98c Abs 1 AufenthG, § 22 LkSG)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Friedberg
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Marienplatz 5
Postleitzahl: 86316
Postort: Friedberg (Bayern)
Region: Aichach-Friedberg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wbo@friedberg.de📧
Telefon: +49 8216002-341📞
URL: https://www.friedberg.de🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=285363🌏
Die Höchstzahl der Bewerber, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden, ist festgelegt. ✅
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen ✅
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
1) Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote
in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel
gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und
Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich
selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien). 2)
Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht
erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. 3) Der Auftraggeber behält sich vor,
fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. 4) Die vom Bewerber /
Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens
verarbeitet und gespeichert. 5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder
Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende
Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und
Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der
Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist /
Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen
werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. 6) Falls seitens des
Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss
eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen: Sofern keine gesonderte
Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte
Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist
vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform
mitzuteilen, dass: - der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für
ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird, - oder der
bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein
neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird, - oder
der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das
Erläuterungs- , Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im
Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete
Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber
elektronisch vorliegen muss. 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist
noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl.
Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur
Verfügung stehen, bekannt gemacht. 8) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen
und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten
Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i.
V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
1) Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote
in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel
gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und
Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich
selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien). 2)
Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht
erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. 3) Der Auftraggeber behält sich vor,
fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. 4) Die vom Bewerber /
Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens
verarbeitet und gespeichert. 5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder
Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende
Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und
Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der
Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist /
Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen
werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. 6) Falls seitens des
Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss
eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen: Sofern keine gesonderte
Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte
Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist
vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform
mitzuteilen, dass: - der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für
ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird, - oder der
bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein
neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird, - oder
der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das
Erläuterungs- , Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im
Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete
Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber
elektronisch vorliegen muss. 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist
noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl.
Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur
Verfügung stehen, bekannt gemacht. 8) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen
und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten
Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i.
V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein
Nachprüfungs verfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3Nr. 2GWB);3) Verstöße gegen Vergabe Vorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB); 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein
Nachprüfungs verfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3Nr. 2GWB);3) Verstöße gegen Vergabe Vorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB); 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 012-032607 (2024-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Elektrobereich📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 180338.56 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Struktur und Kapazität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Berufserfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Spezialkenntnisse des Bieters
Vorgehen bei der Projektbearbeitung und Leistungsdichte
Kompetenz des Bieters, dargelegt in der Projekteinschätzung
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: ELT
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-04-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 180338.56 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: ELT
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Di-Plancon GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Di-Plancon GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 102 124 403 75
Postanschrift: Gabelsbergerstr. 18
Postleitzahl: 86316
Postort: Friedberg (Bayern)
Region: Aichach-Friedberg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ib@di-plancon.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://di-plancon-gmbh.jimdosite.com/🌏
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: DE 181 194 835
Postanschrift: Marienplatz
URL: https://www.friedberg.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 032607-2024
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 238-747781 (2024-12-04)