Stadtverwaltung Meißen, Tragwerksplanung HOAI § 49 ff., Pestalozzi-Oberschule, Sanierung Erweiterung Nebengebäude

Stadtverwaltung Meißen

Stadtverwaltung Meißen, Tragwerksplanung HOAI § 49 ff., Pestalozzi-Oberschule, Sanierung Erweiterung Nebengebäude

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-09-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-09-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtverwaltung Meißen, Tragwerksplanung HOAI § 49 ff., Pestalozzi-Oberschule, Sanierung Erweiterung Nebengebäude
Referenznummer: Me-Pe-02-TPL
Kurze Beschreibung:
Stadtverwaltung Meißen, Tragwerksplanung HOAI § 49 ff., Pestalozzi-Oberschule, Sanierung Erweiterung Nebengebäude
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 88 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Stadtverwaltung Meißen, Pestalozzi-Oberschule - Umgestaltung, Sanierung, Erweiterung des Nebengebäudes, Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 § 49 ff. i.V.m. Anlage 14, Lph. 1-6
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Stadtverwaltung Meißen, Pestalozzi-Oberschule - Umgestaltung, Sanierung, Erweiterung des Nebengebäudes, Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 § 49 ff. i.V.m. Anlage 14, Lph. 1-6
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Postanschrift: Pestalozzistraße 3
Postleitzahl: 01662
Stadt: Meißen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Meißen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-17 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Beauftragung erfolgt zunächst mit der Stufe 1 mit den Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 51 HOAI. Es besteht die Option der Beauftragung der Stufe 2 mit den Leistungsphasen 4 bis 6. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Stufen und Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
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Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: In Abhängigkeit von der Finanzierung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Analyse der Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektabwicklung
Organisation, Qualifikation und Erfahrung - Personal
Verfügbarkeit, Präsenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis
Preis (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-28 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-10-29 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Gemäß VgV § 56 Abs. 3 ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Nachweis der beruflichen Befähigung: Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als solche tätig zu werden und in die von den Ingenieurkammern der Länder geführten Liste der qualifizierten Tragwerksplaner eingetragen ist. Der Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers ist durch Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister und/oder ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnung nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2005/36/EG (geä. durch RL 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben. 2) Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister: Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer und Vorlage Nachweis wie folgt: Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers u./o. der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Person durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der unter 1) genannten Berufsbezeichnung. 3) Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nr. und Vorlage HR-Auszug. 4) Angaben zur Identität Rechtsform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., E-Mail, usw.). 5) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren: – gem. §21 Abs.1 S.1 o. 2 SchwarzArbG oder – gem. §21 Abs.1 AEntG oder – gem. §19 Abs.1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung (§125 GWB). 6) Neben Einzelunternehmen sind Bewerbergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr. VI.3) Ziffer 6 der Bekanntmachung. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzel Bewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen - dafür sind die beigefügten Formblätter zu nutzen, entsprechende Einträge darin vorzunehmen und um die dort aufgeführten beizufügenden Dokumente zu ergänzen: 1) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz: Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen. 2) Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG): Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen und dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden bin/sind. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können. 3) Rechtlich und wirtschaftliche Verknüpfungen: Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung. 4) Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen: Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. 5) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Erklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen Versicherung. Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“. 6) Spezifischer Jahresumsatz: Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz siehe geforderte Mindeststandards. Geforderte Mindeststandards: Ergänzend zu: 5) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR für sonstige Schäden von 800.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Ergänzend zu: 6) Spezifischer Jahresumsatz: Es ist der („spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in Summe in Euro netto anzugeben. Es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 90.000 EUR/brutto gefordert, Mindestanforderung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
1) Geeignete Referenzen: Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen einzureichen; zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten. An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“. 2) Eignungsleihe: Erklärung, ob das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien der Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. § 47 VgV); hierzu Angabe von Name und der in Anspruch genommen Kapazität sowie Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers. Des Weiteren verlangt der AG die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe. 3) Unterauftragsvergabe: Erklärung, ob das Unternehmen beabsichtigt einen Teil des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte weiterzuvergeben (Unterauftragsvergabe § 36 VgV); hierzu Bezeichnung der betroffenen Leistung (Art, Umfang) und Name und Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Es ist eine Eigenerklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, woraus hervorgeht, das im Auftragsfall die technischen, personellen und finanziellen Mittel zur vertragsgerechten Erbringung der Leistung zur Verfügung stehen werden. Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Angebot zum Einreichungstermin vorgelegt werden. Es sind Erklärungen beizufügen, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB vorliegen und eine Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass im Auftragsfall die technischen, personellen und finanziellen Mittel zur vertragsgerechten Erbringung der Leistung zur Verfügung stehen werden. Geforderte Mindeststandards: Ergänzend zu 1): Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen werden Referenzen gefordert, welche nachfolgende Anforderungen erfüllen müssen. A) Beginn der Erbringung der Planungsleistungen: nach dem 01.01.2014, Mindestanforderung an jede Referenz. B) Spätester Zeitpunkt der Objektfertigstellung: Zeitpunkt der Bewerbung, Mindestanforderung an jede Referenz. C) Fachgebiet für alle Referenzobjekte der Tragwerksplanung HOAI § 49 ff., Mindestanforderung an jede Referenz. D) Objekt nach Bauwerkszuordnungskatalog: 4100 Allgemeinbildende Schulen oder 4400 Kinderbetreuungseinrichtungen. 
Eine Referenz, Mindestanforderung. E) Sanierung eines Bestandsgebäudes mit: Bauzeit vor 1960, in monolithischer Bauweise, mit Holzdachstuhl.
Eine Referenz, Mindestanforderung. F) Vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 6.
Eine Referenz, Mindestanforderung. G) Planung in Honorarzone ≥ III (drei).
Eine Referenz, Mindestanforderung. H) Planung an Gebäude mit Bauwerkskosten DIN 276 KGR 300+400 ≥ 1,0 Mio Euro/Brutto.
Eine Referenz, Mindestanforderung.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Siehe §123, 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Meißen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 01662
Postort: Meißen
Region: Meißen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadtbauamt
E-Mail: katrin.galler@stadt-meissen.de 📧
Telefon: +49 3521467145 📞
Fax: +49 3521467292 📠
URL: https://www.stadt-meissen.de 🌏
Federführendes Mitglied
Adresse des Käuferprofils: https://www.stadt-meissen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01920edf-047a-4c6a-bd13-0870f3dfc117/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01920edf-047a-4c6a-bd13-0870f3dfc117/zustellweg-auswaehlen 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1) Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 § 49 ff. i.V.m. Anlage 14, Lph. 1-6, für die Umgestaltung, Sanierung, Erweiterung des Nebengebäudes der Pestalozzi-Oberschule in Meißen.
Ziel ist die Bereitstellung eines verbesserten Angebotes und von Platzmöglichkeiten für schulbegleitende Ganztagsangebote und die Schulspeisung. Kurzbeschreibung zum baulichen Zustand: Das Nebengebäude wurde für die Nutzung als Hort konzipiert und bis ca. 1995 
genutzt. Es dient aktuell zur Essenversorgung (Mittagessen) der Schüler der Pestalozzioberschule und hält Räume für die Ganztagsnutzung bereit. Das Gebäude ist eingeschossig und etwa bis zur Hälfte unterkellert. Alle Wände sind massiv aus Mauervollziegeln hergestellt. Die Kellerdecke besteht aus Ziegelkappen die zwischen T-Trägern spannen. Die Fußbodenkonstruktionen sind ungedämmt. Das Erdgeschoss wird mit Nagelbrettbindern (37°) überspannt. Es besteht ein umfassender Sanierungsbedarf der Baukonstruktionen. Die HLS- und die Elektroinstallationen sind veraltet und müssen vollständig erneuert werden. Innerhalb der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung des Landkreises Meißen wird eine kurz- bis mittelfristige Erweiterung der Pestalozzi-Oberschule auf 3,5 Züge angeraten. Die Versorgung mit Mittagessen soll in 3 Durchgängen erfolgen. Damit muss ein Platzbedarf für ca. 156 Schüler geschaffen werden. Das Ganztagsangebot soll weitgehend für die Schüler erhalten bleiben. Der Erweiterungsbedarf beträgt ca. 50% der bisherigen Nutzfläche. Es liegt eine Studie vor, die die Möglichkeit der Sanierung und Erweiterung des Nebengebäudes nachweist. Unter Beachtung der aktuellen Vorschriften- und Gesetzeslage ist das Gebäude energetisch und nutzungstechnisch auf den neusten Stand zu bringen. Dabei ist für die Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel das Machbare aufzuzeigen und umzusetzen. Gemäß dem Förderprogramm – Nachhaltig integrierte Stadtentwicklung (NiSE) werden Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unter der Bedingung bereit gestellt, dass eine Erweiterung nur bis maximal 50 % der vorhandenen Nutzfläche erfolgt. Die prognostizierten Bauwerkskosten KGR 300+400 liegen bei ca. 2,09 Mio EUR netto. Geplante Termine: 
Planungsbeginn - 02/2025, Lph. 4 - 06/2025, Lph. 5 - 09/2025, Lph. 6 - 12/2025, Lph. 07 - 03/2026, Baubeginn - 03/2026, Bauende - 06/2027. 2) Folgende Unterlagen sind nach Angebotsaufforderung Bestandteile der Angebotsabgabe: 2.1) Antragsbogen Seiten Nr. I bis IX (römischen Zahlen), unterzeichnet und ergänzt um die darin aufgeführten Dokumente, 2.2) Vertragsentwurf unterzeichnet, 2.3) Ausführungen zu den Zuschlagskriterien - siehe hierzu Blatt „Zuschlagsmatrix“. 3) Die Blätter X und XI (Bewertungsmatrizen) sind zur Information beigelegt. 4) Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf zur Verfügung, dem die Einzelheiten und die Zahlungsbedingungen, etc., entnommen werden können. Die Bestimmungen dieses Vertragsentwurfes sind bindend, sofern einzelne Regelungen in dem Verhandlungsverfahren nicht abweichend von dem Vertragsentwurf vereinbart werden. Es ist den Bietern jedoch nicht gestattet, einseitig Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen. Die in dem Vertragsentwurf noch offenen Punkte werden anhand des Angebots des Zuschlagsbieters und der Vertragsverhandlungsergebnisse vom Auftraggeber ergänzt. Angaben zum Honorarangebot sind ausschließlich im Honorarblatt, nicht im Vertragsentwurf, vorzunehmen. 5) Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen. 
Im Antragsbogen Nr. „IX Honorarblatt“ wird das Honorar der jeweilige Mindestsatz als Basishonorar bezeichnet. 6) Der öffentliche Auftraggeber prüft die Zulassung zum Vergabeverfahren und die Eignung - siehe hierzu auch Blatt „Eignungsmatrix“. Nur bei Erfüllung der Zulassungs- und Eignungskriterien erfolgt die Angebotswertung. 7) Die Vergabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe (https://www.evergabe.de/). In Papierform oder nicht über die o.g. Vergabeplattform eingereichte Angebote sind nicht formgerecht und werden ausgeschlossen. Sämtl. Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei zum Download bereitgestellt. Es sind die bereitgestellten Formulare zu verwenden, maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der EU-Bekanntmachung. 
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). 8) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Mehrfachangebote sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge (Ausschlusskriterium). 9) Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen. 10) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln. 11) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Sachsen
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419770 📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 185-568765 (2024-09-20)