>> Übersicht über die mit dem Angebot einzureichenden Dokumente / Informationen <<
In den Vergabeunterlagen bereitgestellte Formulare
• Eigenerklärungen zur Eignung (Komm EU (L) EigE):
o Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse)
o Eigenerklärung über den Umsatz im Standbau für Kunstmessen der letzten drei Jahre Umsatz von mindestens 150.000 € im Durchschnitt pro Jahr in den letzten drei Jahren (2022 bis 2024).
o Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren
o Eigenerklärung zu Arbeitskräften
o Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (vor möglicher Auftragsvergabe Vorlage eines aktuellen Nachweises)
o Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation
o Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
o Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
o Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
• Erklärungen der Bietergemeinschaft (Komm EU (L) Bieter)
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordnung EU 2022/522 (Russlandsanktionen)
• Erklärung Nachunternehmer (Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter)
• Verzeichnis Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Komm EU (L) Erkl Andere/Unter-)
• Angebot (Komm EU (L) Ang)
• Leistungsverzeichnis (Leistungsbeschreibung_24-04-24_V1)
• Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
Auf eigenen Dokumenten zu liefernde Erklärungen
• Erklärung über die Einhaltung der einschlägigen für den Messebau in Deutschland geltenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Vorschriften
• Nennung von mindestens drei Referenzen über den Standbau für Kunstmessen innerhalb der letzten fünf Jahre. Mindestens eine davon sollte über mindestens 4.000 qm Netto-Standbaufläche sein.
• Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge, Maschinen und Geräte den in Deutschland geltenden Vorgaben entsprechen
Nachweise (Eigenerklärungen nicht ausreichend)
• Nachweise zu den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Messewänden, Türen und Auslegestrahlern, welche verbaut werden sollen
• Nachweise der TÜV-Zertifikate für Wandstabilität, Belastungsfähigkeit, Standsicherheitsberechnung
• Nachweis eines Zertifikats über Brandschutzklasse B1 (schwer entflammbar).
• Nachweis über Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit (u.a. Wiederverwendbarkeit).
• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Versicherungssummen von mindestens 5 Millionen Euro für Personenschäden und 2 Millionen Euro für Sachschäden.
Die Unterlagen sind jeweils in deutscher Sprache einzureichen.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen)
>>BITTE BEACHTEN - WARTUNGSARBEITEN <<
Bitte beachten Sie, dass voraussichtlich in der Zeit vom 29.05.2024 bis zum 02.06.2024
umfangreichen Serverarbeiten und Arbeiten an der technischen Infrastruktur der eVergabe Plattform Tender24 stattfinden werden.
Was bedeutet das?
In diesem Zeitraum wird die Plattform nicht zur Verfügung stehen und die Funktionalität Ihres AI Bietercockpit eingeschränkt sein.
Es können in diesem Zeitraum keine Unterlagen von der Plattform heruntergeladen, keine Angebote abgegeben, und keine Bieterfragen gestellt und von der Vergabestellen keine weiteren Informationen bereitgestellt werden.
Die Vergabefristen wurden um den genannten Zeitraum verlängert, sodass diese trotz der Wartungsarbeiten ausreichend kalkuliert sind.
Handlungsempfehlung
Sie haben auch während der Wartungsarbeiten die Möglichkeit mit der Vergabestelle zu kommunizieren.
Wir bitten im o.g. genannten Zeitraum hierfür die Mailadresse:
vergabeberatung@staatsanzeiger.de zu nutzen.
Die dort eingehenden Nachrichten werden wie gewohnt schnellstmöglich bearbeitet und in der Vergabeakte dokumentiert.
Bitte beachten Sie: Etwaige Rechtsmittelfristen (einschließlich Rügefristen) bleiben unverändert, es gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen weiterhin.
Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen Ihre Vergabestelle unter den in den Vergabeunterlagen und im Bekanntmachungstext genannten Kontaktdaten zur Verfügung.
Für Fragen zur Technik und den Wartungsarbeiten steht Ihnen der Bietersupport des Staatsanzeigers unter 0711.666.01.476 oder per Mail unter
bieter@staatsanzeiger.de zur Verfügung.
>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: <<
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.
Registrierung, Nutzung bestimmter Software
- Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen.
- Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich.
Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen
- Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter.
- Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet.
- Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren.
Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung
- Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich.
- Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter.
- Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen.
- Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.
- Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten.
- Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.