Durch den AN dieser Vergabeeinheit sind eine einstöckige (vorläufige Containeranlage) und eine doppelstöckige (Haupt-Containeranlage) Containeranlagen, die durch den AG und durch die AN der weiteren Vergabeeinheiten genutzt werden, einzurichten und zu betreiben. Hierbei ist die vorläufige Containeranlage durch den AN dieser Maßnahme über die Betriebshase 1 vorzuhalten und zu betreiben und anschließend rückzubauen. Die Haupt-Containeranlage, einschl. der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, ist nach dessen Herstellung an den AG zu übergeben und bleibt auch nach der Betriebsphase 2 im Eigentum des AG. Zudem sind weitere Anlagen wie eine Baustellensicherung, Reifenwaschanlagen sowie eine Schwarz-Weiß-Anlage einzurichten, vorzuhalten und abschließend wieder rückzubauen. Aufgrund vorlaufender baulicher Maßnahmen sind nacheinander zwei verschiedene Container- anlagen aufzustellen und zu betreiben: Eine vorläufige Containeranlage in der Betriebsphase 1 und eine Haupt-Containeranlage in der Betriebsphase 2. Das Bereitstellen der Containeranlagen muss einen dauerhaften und uneingeschränkten Betrieb für die Nutzer der Containeranlagen über die Dauer der Betriebsphasen sicherstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-11.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Steinwerder Süd - Baustelleninfrastruktur VE03
Referenznummer: SWS - 042
Kurze Beschreibung:
“Durch den AN dieser Vergabeeinheit sind eine einstöckige (vorläufige Containeranlage) und eine doppelstöckige (Haupt-Containeranlage) Containeranlagen, die...”
Kurze Beschreibung
Durch den AN dieser Vergabeeinheit sind eine einstöckige (vorläufige Containeranlage) und eine doppelstöckige (Haupt-Containeranlage) Containeranlagen, die durch den AG und durch die AN der weiteren Vergabeeinheiten genutzt werden, einzurichten und zu betreiben. Hierbei ist die vorläufige Containeranlage durch den AN dieser Maßnahme über die Betriebshase 1 vorzuhalten und zu betreiben und anschließend rückzubauen. Die Haupt-Containeranlage, einschl. der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, ist nach dessen Herstellung an den AG zu übergeben und bleibt auch nach der Betriebsphase 2 im Eigentum des AG. Zudem sind weitere Anlagen wie eine Baustellensicherung, Reifenwaschanlagen sowie eine Schwarz-Weiß-Anlage einzurichten, vorzuhalten und abschließend wieder rückzubauen. Aufgrund vorlaufender baulicher Maßnahmen sind nacheinander zwei verschiedene Container- anlagen aufzustellen und zu betreiben: Eine vorläufige Containeranlage in der Betriebsphase 1 und eine Haupt-Containeranlage in der Betriebsphase 2. Das Bereitstellen der Containeranlagen muss einen dauerhaften und uneingeschränkten Betrieb für die Nutzer der Containeranlagen über die Dauer der Betriebsphasen sicherstellen.
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Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hauptleistungen der vorliegenden Ausschreibung gliedern sich wie folgt: Einrichten der vorläufigen Containeranlage auf einer mit Asphalt befestigten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hauptleistungen der vorliegenden Ausschreibung gliedern sich wie folgt: Einrichten der vorläufigen Containeranlage auf einer mit Asphalt befestigten Fläche des ehemaligen Rodewischhafens. Die Containeranlage wird durch den AG und durch die Vertreter des AG genutzt. In der Montagephase sind u.a. folgende Leistungen zu erbringen: - Bauzaun zur Sicherung der Baustelle, einschl. Tore antransportieren, aufstellen und bedarfsweise umsetzen, ca. 1.350 m - Verkehrssicherung Baustellenzufahrt (Verkehrsschilder usw.) - Baustellencontainer der vorläufigen Containeranlage (u.a. Büro-, Sanitär- und Besprechungscontainer) antransportieren, aufstellen und einrichten - Stromversorgung sowie Abwasserent- und Wasserversorgung der vorläufigen Containeranlage durch den Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz herstellen, inkl. Leitungsbauarbeiten - Vorläufige Containeranlage mit Elektro-Heizungen ausstatten - Beleuchtungsanlage der vorläufigen Containeranlage sowie der Lager und Betriebsflächen innerhalb der BE-Fläche antransportieren, aufstellen und einrichten Einrichten der Haupt-Containeranlage auf einer mit Schotter befestigten BE-Fläche innerhalb der Erschließungsfläche Südwest (ESW). Die Containeranlage wird durch den AG, durch die Vertreter des AG und durch die Bau-AN genutzt. Es ist auch während der Montagephase 2 ein dauerhafter Betrieb der Containeranlage für den AG sicherzustellen. Ein Beginn der Demontagephase 1 ist erst nach Beginn der Betriebsphase 2 zulässig. In der Montagephase 2 sind u.a. folgende Leistungen zu erbringen: - Baustellencontainer der Haupt-Containeranlage (u.a. Büro-, Besprechungs-, Aufenthalts-, Sanitär- und Lagercontainer) antransportieren, aufstellen und einrichten. - Stromversorgung sowie Abwasserent- und Wasserversorgung der - - Haupt-Containeranlage durch den Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz herstellen - Autarke Gasheizungsanlage der Haupt-Containeranlage herstellen - Beleuchtungsanlage der Haupt-Containeranlage sowie der Lager und Betriebsflächen innerhalb der BE-Fläche antransportieren, aufstellen und einrichten - Betreiben der Haupt-Containeranlage sowie der weiteren in der Montagephase und Umrüstphase genannten Anlagen bis zum Abschluss der Gesamtmaßnahme. Zudem: - Innerhalb der Bauzeit ist ein Bauzaun zur Abgrenzung einer temporären Zufahrt durch das Baugelände zur Sicherung der Gesamtmaßnahme gegen unbefugtes Betreten aufzustellen, zu betreiben und nach einer Betriebszeit wieder rückzubauen - Einrichten der Anlagen für den Schwarz-Weiß-Betrieb während der Betriebsphase 2 - Reifenwaschanlage antransportieren, aufstellen und einrichten - Schwarz-Weiß-Anlage einrichten
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-15 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-15 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Besondere Eignungsanforderungen: Angaben zu vergleichbaren Referenzprojekten aus den vergangenen fünf Kalenderjahren. Der Nachweis der technischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Besondere Eignungsanforderungen: Angaben zu vergleichbaren Referenzprojekten aus den vergangenen fünf Kalenderjahren. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters soll anhand seiner Leistungen im Rahmen vergleichbarer Projekte zu dem hier ausgeschriebenen Projekt nachgewiesen werden. Die Vergleichbarkeit der Projekte bemisst sich nach Art und Größe; weiterhin ist der Anteil der Eigenleistung des Bieters im Rahmen dieser vergleichbaren Projekte darzulegen. Die besonderen Eignungsanforderungen können über den Nachweis aus mehreren Referenzprojekten erbracht werden. Es sind drei Nachweise je Referenzbereich von vergleichbaren Referenzprojekten zu erbringen. Ein Referenzprojekt kann mehrerer unterschiedliche Referenzbereiche nachweisen. Die Referenzbereiche sind: - Gestellung von Mindestens 20 Container (inkl. Sanitär-, Büro- und Aufenthaltsräumen) - Vorhaltung einer Containeranlage von mehr als 3 Jahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“keine” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und bis zum Ablauf der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und bis zum Ablauf der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen für das vorliegende Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten: a) Personenschäden EUR 5.000.000,00, 2fach-jahresmaximiert b) Sach- und Vermögensschäden EUR 1.500.000,00 2fach-jahresmaximiert
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6GHB7W” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: T:040428403230
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042794-0997 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: T:040428403230
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042794-0997 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: T:040428403230
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042794-0997 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 178-547046 (2024-09-11)