Steuerungs-, Koordinations- und Schulungsleistungen für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Deutscher Auslandshandelskammern im Rahmen des Förderprogrammes „Export nachhaltiger und grüner (Umwelt-)Infrastruktur“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Das Förderprogramm „Export nachhaltiger und grüner (Umwelt-)Infrastruktur“ (kurz: „Exportinitiative Umweltschutz“/EXI; www.exportinitiative-umweltschutz.de) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) soll Wissen und Anwendung von insbesondere nachhaltigen deutschen Umwelt-, Ressourcenschutz und Effizienztechnologien und -dienstleistungen verbreiten sowie die (Weiterentwicklung innovativer grüner Infrastrukturen in Ländern mit Unterstützungsbedarf fördern und damit dazu beitragen, vor Ort geeignete GreenTech-Lösungen aufzubauen. Die globalen Bedarfe an grünen Dienstleistungen und nachhaltigen Produkten der öffentlichen Daseinsvorsorge wachsen stetig. Die EXI hat sich hier als Umwelt- und mittelständisches GreenTech-Förderprogramm des BMUV etabliert und verfolgt das Ziel, dass sich Deutschland im internationalen Wettbewerb erfolgreich als Anbieter erprobter und zuverlässiger Umweltschutztechnologien behaupten kann. Dazu setzt das Förderprogramm Projekte um, die den Umweltnutzen durch die Anwendung von Nachhaltigkeitstechnologien „Made in Germany“ unterstützen. Dabei greift die EXI die hohe Relevanz der Thematik für die BMUV-Schlüsselbereiche Kreislaufwirtschaft, Wasser- und Abwasserwirtschaft, nachhaltige Anwendung netzferner grü-ner Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, nachhaltiger Konsum sowie Querschnittstechnologien etwa im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI) oder in der Stadt- und Regionalentwicklung auf. Bei der Förderung handelt es sich nicht um klassische (Einzel-)Produkt-Exportförderung. Vielmehr steht der bedarfsgerechte Aufbau/die Entwicklung nachhaltiger Infrastrukturen, Dienstleistungen und Rahmenbedingungen mit deutschem Know-how für mehr Umweltnutzen im Vordergrund (Marktvorbereitung). Die deutschen Außenhandelskammern (AHKs) fungieren als Institutionen der deutschen Außenwirtschaftsförderung und sind insofern wichtiger Akteur, Mittler und Ansprechpartner für insbesondere den deutschen GreenTech-Mittelstand bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Mit der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit, Umwelt- und Ressourcenschutz in Verbindung mit dem großen Potenzial, das deutsche Technologien hierzu weltweit zur Umsetzung beitragen können, gewinnt auch in den AHKs das Thema GreenTech zunehmend an Relevanz. Um die Internationalisierung deutscher Unternehmen im zukunftsträchtigen GreenTech-Sektor wirksam unterstützen zu können, gilt es für die AHKs, ihr diesbezügliches Know-how und Leistungsportfolio entsprechend auszubauen. Seit Start des EXI-Förderprogramms im Jahr 2016 sind die AHKs daher zentraler Partner für die „Exportinitiative Umweltschutz“ des BMUV. Bis dato konnten etwa 60 AHK-Projekte in Form von Zuwendungen gefördert werden. Hier setzt die Initiative „Chambers for GreenTech” (CfG) an, die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen der „Exportinitiative Umweltschutz“ (EXI) durchgeführt wird. Im Rahmen eines übergeordneten Koordinierungs-, Steuerungs- und Schulungskonzepts für das Netzwerk der Außenhandelskammern (im Folgenden AHK-Cluster) sollen, wie im bereits seit dem Jahr 2020 existierenden und Ende April 2024 endenden Auftrag, zielgerichtete, substantielle und nachhaltig wirkende Projekte durchgeführt werden, die eine erfolgreiche Marktposition deutscher Unternehmen der GreenTech-Branche (ausdrücklich auch KMU und Start-Ups) begünstigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-14.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Steuerungs-, Koordinations- und Schulungsleistungen für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Deutscher Auslandshandelskammern im Rahmen des Förderprogrammes „Export nachhaltiger und grüner (Umwelt-)Infrastruktur“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Referenznummer: Z I 3 VSt. 1791/2024
Kurze Beschreibung:
Das Förderprogramm „Export nachhaltiger und grüner (Umwelt-)Infrastruktur“ (kurz: „Exportinitiative Umweltschutz“/EXI; www.exportinitiative-umweltschutz.de) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) soll Wissen und Anwendung von insbesondere nachhaltigen deutschen Umwelt-, Ressourcenschutz und Effizienztechnologien und -dienstleistungen verbreiten sowie die (Weiterentwicklung innovativer grüner Infrastrukturen in Ländern mit Unterstützungsbedarf fördern und damit dazu beitragen, vor Ort geeignete GreenTech-Lösungen aufzubauen.
Die globalen Bedarfe an grünen Dienstleistungen und nachhaltigen Produkten der öffentlichen Daseinsvorsorge wachsen stetig. Die EXI hat sich hier als Umwelt- und mittelständisches GreenTech-Förderprogramm des BMUV etabliert und verfolgt das Ziel, dass sich Deutschland im internationalen Wettbewerb erfolgreich als Anbieter erprobter und zuverlässiger Umweltschutztechnologien behaupten kann. Dazu setzt das Förderprogramm Projekte um, die den Umweltnutzen durch die Anwendung von Nachhaltigkeitstechnologien „Made in Germany“ unterstützen. Dabei greift die EXI die hohe Relevanz der Thematik für die BMUV-Schlüsselbereiche Kreislaufwirtschaft, Wasser- und Abwasserwirtschaft, nachhaltige Anwendung netzferner grü-ner Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, nachhaltiger Konsum sowie Querschnittstechnologien etwa im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI) oder in der Stadt- und Regionalentwicklung auf. Bei der Förderung handelt es sich nicht um klassische (Einzel-)Produkt-Exportförderung. Vielmehr steht der bedarfsgerechte Aufbau/die Entwicklung nachhaltiger Infrastrukturen, Dienstleistungen und Rahmenbedingungen mit deutschem Know-how für mehr Umweltnutzen im Vordergrund (Marktvorbereitung).
Die deutschen Außenhandelskammern (AHKs) fungieren als Institutionen der deutschen Außenwirtschaftsförderung und sind insofern wichtiger Akteur, Mittler und Ansprechpartner für insbesondere den deutschen GreenTech-Mittelstand bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Mit der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit, Umwelt- und Ressourcenschutz in Verbindung mit dem großen Potenzial, das deutsche Technologien hierzu weltweit zur Umsetzung beitragen können, gewinnt auch in den AHKs das Thema GreenTech zunehmend an Relevanz.
Um die Internationalisierung deutscher Unternehmen im zukunftsträchtigen GreenTech-Sektor wirksam unterstützen zu können, gilt es für die AHKs, ihr diesbezügliches Know-how und Leistungsportfolio entsprechend auszubauen. Seit Start des EXI-Förderprogramms im Jahr 2016 sind die AHKs daher zentraler Partner für die „Exportinitiative Umweltschutz“ des BMUV. Bis dato konnten etwa 60 AHK-Projekte in Form von Zuwendungen gefördert werden. Hier setzt die Initiative „Chambers for GreenTech” (CfG) an, die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen der „Exportinitiative Umweltschutz“ (EXI) durchgeführt wird.
Im Rahmen eines übergeordneten Koordinierungs-, Steuerungs- und Schulungskonzepts für das Netzwerk der Außenhandelskammern (im Folgenden AHK-Cluster) sollen, wie im bereits seit dem Jahr 2020 existierenden und Ende April 2024 endenden Auftrag, zielgerichtete,
substantielle und nachhaltig wirkende Projekte durchgeführt werden, die eine erfolgreiche Marktposition deutscher Unternehmen der GreenTech-Branche (ausdrücklich auch KMU und Start-Ups) begünstigen.
Das Förderprogramm „Export nachhaltiger und grüner (Umwelt-)Infrastruktur“ (kurz: „Exportinitiative Umweltschutz“/EXI; www.exportinitiative-umweltschutz.de) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) soll Wissen und Anwendung von insbesondere nachhaltigen deutschen Umwelt-, Ressourcenschutz und Effizienztechnologien und -dienstleistungen verbreiten sowie die (Weiterentwicklung innovativer grüner Infrastrukturen in Ländern mit Unterstützungsbedarf fördern und damit dazu beitragen, vor Ort geeignete GreenTech-Lösungen aufzubauen.
Die globalen Bedarfe an grünen Dienstleistungen und nachhaltigen Produkten der öffentlichen Daseinsvorsorge wachsen stetig. Die EXI hat sich hier als Umwelt- und mittelständisches GreenTech-Förderprogramm des BMUV etabliert und verfolgt das Ziel, dass sich Deutschland im internationalen Wettbewerb erfolgreich als Anbieter erprobter und zuverlässiger Umweltschutztechnologien behaupten kann. Dazu setzt das Förderprogramm Projekte um, die den Umweltnutzen durch die Anwendung von Nachhaltigkeitstechnologien „Made in Germany“ unterstützen. Dabei greift die EXI die hohe Relevanz der Thematik für die BMUV-Schlüsselbereiche Kreislaufwirtschaft, Wasser- und Abwasserwirtschaft, nachhaltige Anwendung netzferner grü-ner Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, nachhaltiger Konsum sowie Querschnittstechnologien etwa im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI) oder in der Stadt- und Regionalentwicklung auf. Bei der Förderung handelt es sich nicht um klassische (Einzel-)Produkt-Exportförderung. Vielmehr steht der bedarfsgerechte Aufbau/die Entwicklung nachhaltiger Infrastrukturen, Dienstleistungen und Rahmenbedingungen mit deutschem Know-how für mehr Umweltnutzen im Vordergrund (Marktvorbereitung).
Die deutschen Außenhandelskammern (AHKs) fungieren als Institutionen der deutschen Außenwirtschaftsförderung und sind insofern wichtiger Akteur, Mittler und Ansprechpartner für insbesondere den deutschen GreenTech-Mittelstand bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Mit der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit, Umwelt- und Ressourcenschutz in Verbindung mit dem großen Potenzial, das deutsche Technologien hierzu weltweit zur Umsetzung beitragen können, gewinnt auch in den AHKs das Thema GreenTech zunehmend an Relevanz.
Um die Internationalisierung deutscher Unternehmen im zukunftsträchtigen GreenTech-Sektor wirksam unterstützen zu können, gilt es für die AHKs, ihr diesbezügliches Know-how und Leistungsportfolio entsprechend auszubauen. Seit Start des EXI-Förderprogramms im Jahr 2016 sind die AHKs daher zentraler Partner für die „Exportinitiative Umweltschutz“ des BMUV. Bis dato konnten etwa 60 AHK-Projekte in Form von Zuwendungen gefördert werden. Hier setzt die Initiative „Chambers for GreenTech” (CfG) an, die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen der „Exportinitiative Umweltschutz“ (EXI) durchgeführt wird.
Im Rahmen eines übergeordneten Koordinierungs-, Steuerungs- und Schulungskonzepts für das Netzwerk der Außenhandelskammern (im Folgenden AHK-Cluster) sollen, wie im bereits seit dem Jahr 2020 existierenden und Ende April 2024 endenden Auftrag, zielgerichtete,
substantielle und nachhaltig wirkende Projekte durchgeführt werden, die eine erfolgreiche Marktposition deutscher Unternehmen der GreenTech-Branche (ausdrücklich auch KMU und Start-Ups) begünstigen.
Die zu erbringenden Leistungen der/des AN resultieren im Wesentlichen aus der Steuerung, Koordinierung, Schulung und strategischen Einbettung der Einzelprojekte der AHKs in das EXI-Förderprogramm. Im Rahmen des nächsten Förderaufrufes „Förderung des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur“ im ersten Halbjahr 2024 plant das BMUV die bedarfsgerechte Förderung von weiteren Zuwendungen. In Abhängigkeit von der Projektkonzeption und des Ziellandes behält sich das BMUV die Förderung von überjährigen AHK-Projekten vor. Die AHK-Einzelprojekte werden im Rahmen von Zuwendungen durch das BMUV finanziert und sind nicht Teil der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Zur Erbringung der geforderten Leistungen werden nach Schätzung der AG’in 27.720 Arbeitsstunden über eine mögliche Gesamtlaufzeit von bis zu 5 Jahren (einschließlich Verlängerungsoption) benötigt. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Projektmanagement und ÖA-Komponente ausschließlich dieses Projekt betreuen.
Die Leistungen sollen folgende Arbeitspakete umfassen, die in der Vergabeunterlage "03.01 Leistungsbeschreibung" ausführlich dargestellt sind:
Arbeitspaket 1: Umfassende Gesamtkoordination, inhaltliche Steuerung und Beratung der AHKs
> GreenTech als Dienstleistungsfeld für AHKs sichtbarer machen
Arbeitspaket 1.1: Vor-Ort-Termine bei AHK Projekten
Arbeitspaket 2: Weiterentwicklung und Wissensmanagement für die "Chambers for GreenTech" im Rahmen des AHK-Clusters
>Befähigung der AHKs als Mittler zwischen Umwelt- und Wirtschaftsinteressen zu fungieren
Arbeitspaket 3: Veranstaltungen
> Know-How-Transfer, Vernetzung und Sichtbarmachung des Förderprogramms
Arbeitspaket 4: Reporting und Unterstützung des BMUV
> Weiterentwicklung der "Chambers for GreenTech"
Arbeitspaket 5: Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des AHK-Clusters
>Über Umweltmärkte und Chancen berichten
Arbeitspaket 6: Projektcontrolling
>Controlling und Wirkungsmonitoring
Arbeitspaket 7: GreenTech Agents
> Etablierung eines Mittlers zwischen Umwelt- und Wirtschaftsinteressen
Die zu erbringenden Leistungen der/des AN resultieren im Wesentlichen aus der Steuerung, Koordinierung, Schulung und strategischen Einbettung der Einzelprojekte der AHKs in das EXI-Förderprogramm. Im Rahmen des nächsten Förderaufrufes „Förderung des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur“ im ersten Halbjahr 2024 plant das BMUV die bedarfsgerechte Förderung von weiteren Zuwendungen. In Abhängigkeit von der Projektkonzeption und des Ziellandes behält sich das BMUV die Förderung von überjährigen AHK-Projekten vor. Die AHK-Einzelprojekte werden im Rahmen von Zuwendungen durch das BMUV finanziert und sind nicht Teil der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Zur Erbringung der geforderten Leistungen werden nach Schätzung der AG’in 27.720 Arbeitsstunden über eine mögliche Gesamtlaufzeit von bis zu 5 Jahren (einschließlich Verlängerungsoption) benötigt. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Projektmanagement und ÖA-Komponente ausschließlich dieses Projekt betreuen.
Die Leistungen sollen folgende Arbeitspakete umfassen, die in der Vergabeunterlage "03.01 Leistungsbeschreibung" ausführlich dargestellt sind:
Arbeitspaket 1: Umfassende Gesamtkoordination, inhaltliche Steuerung und Beratung der AHKs
> GreenTech als Dienstleistungsfeld für AHKs sichtbarer machen
Arbeitspaket 1.1: Vor-Ort-Termine bei AHK Projekten
Arbeitspaket 2: Weiterentwicklung und Wissensmanagement für die "Chambers for GreenTech" im Rahmen des AHK-Clusters
>Befähigung der AHKs als Mittler zwischen Umwelt- und Wirtschaftsinteressen zu fungieren
Arbeitspaket 3: Veranstaltungen
> Know-How-Transfer, Vernetzung und Sichtbarmachung des Förderprogramms
Arbeitspaket 4: Reporting und Unterstützung des BMUV
> Weiterentwicklung der "Chambers for GreenTech"
Arbeitspaket 5: Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des AHK-Clusters
>Über Umweltmärkte und Chancen berichten
Arbeitspaket 6: Projektcontrolling
>Controlling und Wirkungsmonitoring
Arbeitspaket 7: GreenTech Agents
> Etablierung eines Mittlers zwischen Umwelt- und Wirtschaftsinteressen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unter Umständen deutschland-/weltweit s. AP 1.1.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die AG'in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere
der angegebenen Preise, 1-mal um 2 Jahre zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des
AN, dass die AG'in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption
wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 10 Monate) vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Die AG'in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere
der angegebenen Preise, 1-mal um 2 Jahre zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des
AN, dass die AG'in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption
wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 10 Monate) vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-19 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-02-14 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-03-19 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-11 📅
Zusätzliche Informationen:
Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern,
ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen,
dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum
Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern,
ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen,
dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum
Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Kurzdarstellung Unternehmen: Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Kurzdarstellung Unternehmen: Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Unternehmensreferenzen: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird:
1. Erfahrung mit/im Bereich der Durchführung von Workshops oder ähnlichen Veranstaltungsformaten
2. Erfahrung mit/im Bereich Projektmanagement
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.1 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Unternehmensreferenzen: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird:
1. Erfahrung mit/im Bereich der Durchführung von Workshops oder ähnlichen Veranstaltungsformaten
2. Erfahrung mit/im Bereich Projektmanagement
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.1 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Persönliche Qualifikation und Erfahrung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen: Kurzdarstellung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen
Bewertet wird:
- Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Steuerungs-, Koordinierungs- und/oder Schulungsleistungen in einem Netzwerk im Themenbereich GreenTech.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Personal (Formular 03.13 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Persönliche Qualifikation und Erfahrung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen: Kurzdarstellung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen
Bewertet wird:
- Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Steuerungs-, Koordinierungs- und/oder Schulungsleistungen in einem Netzwerk im Themenbereich GreenTech.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Personal (Formular 03.13 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Umweltmanagementsystem: Nachweis einer EMAS-Zertifizierung (EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EG-Öko-Audit-Verordnung)) oder gleichwertiger Um-weltmanagementmaßnahmen insbesondere bezüglich des sparsamen und rationellen Umgangs mit Energie, Wasser und Material sowie zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen.
Ein anderer Nachweis liegt vor, wenn die/der Bietende auf andere Weise nachweist, dass sie/er die erforderlichen Umweltmanagementmaßnahmen durchführt.
Hierzu wird die Vorlage einer Registrierungsurkunde/eines Registrierungsbescheides der EMAS-Zertifizierung oder einer anderen Bescheinigung gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 „Übersicht Eignungskriterien“ der Vergabeunterlagen bewertet.
Umweltmanagementsystem: Nachweis einer EMAS-Zertifizierung (EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EG-Öko-Audit-Verordnung)) oder gleichwertiger Um-weltmanagementmaßnahmen insbesondere bezüglich des sparsamen und rationellen Umgangs mit Energie, Wasser und Material sowie zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen.
Ein anderer Nachweis liegt vor, wenn die/der Bietende auf andere Weise nachweist, dass sie/er die erforderlichen Umweltmanagementmaßnahmen durchführt.
Hierzu wird die Vorlage einer Registrierungsurkunde/eines Registrierungsbescheides der EMAS-Zertifizierung oder einer anderen Bescheinigung gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 „Übersicht Eignungskriterien“ der Vergabeunterlagen bewertet.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Nationale Registrierungsnummer: 991-05946-64
Abteilung: Z
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bmuv.bund.de📧
Telefon: +49228 99 305 0📞
Fax: +49228 99 305 3302 📠
URL: http://bmuv.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=595813🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=595813🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster
ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den
Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die
Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen,
versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail.
Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese
Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de/status.html?
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster
ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den
Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die
Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen,
versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail.
Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese
Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de/status.html?
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 034-099829 (2024-02-14)