Stilllegung von Emissionsminderungszertifikaten (CERs) aus dem Clean Development Mechanism (CDM) der Vereinten Nationen und Voluntary Emission Reductions (VERs) aus dem Freiwilligen Kohlenstoffmarkt für 2023
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt vergibt die Stilllegung von Emissionsminderungszertifikaten zur Treibhausgaskompensation von Emissionen der Bayerischen Staatsregierung für das Jahr 2023, sowie der dienstlichen Flugreisen der bayerischen Staatsverwaltung für das Jahr 2023 und teilweise 2022, sowie der Emissionen des Bayerischen Landesamts für Umwelt für die Jahre 2021, 2022 und 2023. Der Bedarf beläuft sich insgesamt auf 40.321 Zertifikate, aufgeteilt in zwei Mengenlose zu 20.161 Zertifikate (Los 1) und 20.160 Zertifikate (Los 2). Die Bietenden können für alle Lose anbieten (aber auch für weniger). Die Bietenden können für jedes Los mehrere Hauptangebote mit unterschiedlichen Projekten und Projektländern abgeben. Die Angebote dürfen wiederum für jedes Los identisch sein, um die Chance auf eine Zuschlagserteilung zu maximieren. Jedes Angebot innerhalb eines Loses darf nur die in diesem Los zu beschaffende Menge an Zertifikaten aus ein und demselben Projekt enthalten. Die Zusammenstellung der entsprechenden Zertifikate aus mehreren Jahrgängen ist jedoch zulässig. Die Zuschlagserteilung richtet sich je Los nach dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot (höchste Kennzahl Z). Je Los wird maximal ein Zuschlag erteilt. Werden mehrere Angebote über ein und dasselbe Projekt abgegeben, und erhält eines dieser Angebote in einem Los den Zuschlag, werden die restlichen Angebote über dieses konkrete Projekt für die Auswertung des folgenden Mengenloses ausgeschlossen. Die Leistung wird anhand einzureichender Projektangaben bewertet. Bewertet wird der Projektstandort (28%), besonderer Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung (28%), besondere Projekte (28%) und der Transformationsbeitrag (16%). Die gesamten Kompensationszertifikate werden in zwei Fachlose unterteilt. Bei den internationalen Kompensationszertifikaten handelt es sich um ein Fachlos (aufgeteilt in zwei weitere Mengenlose), welche dem 80%-Kontigent zugeordnet wird. Das Fachlos "regionale Ausgleichsgutschriften" wird dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungskriterienkatalog und den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stilllegung von Emissionsminderungszertifikaten (CERs) aus dem Clean Development Mechanism (CDM) der Vereinten Nationen und Voluntary Emission Reductions (VERs) aus dem Freiwilligen Kohlenstoffmarkt für 2023
Referenznummer: 2024000173
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt vergibt die Stilllegung von Emissionsminderungszertifikaten zur...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt vergibt die Stilllegung von Emissionsminderungszertifikaten zur Treibhausgaskompensation von Emissionen der Bayerischen Staatsregierung für das Jahr 2023, sowie der dienstlichen Flugreisen der bayerischen Staatsverwaltung für das Jahr 2023 und teilweise 2022, sowie der Emissionen des Bayerischen Landesamts für Umwelt für die Jahre 2021, 2022 und 2023.
Der Bedarf beläuft sich insgesamt auf 40.321 Zertifikate, aufgeteilt in zwei Mengenlose zu 20.161 Zertifikate (Los 1) und 20.160 Zertifikate (Los 2).
Die Bietenden können für alle Lose anbieten (aber auch für weniger). Die Bietenden können für jedes Los mehrere Hauptangebote mit unterschiedlichen Projekten und Projektländern abgeben. Die Angebote dürfen wiederum für jedes Los identisch sein, um die Chance auf eine Zuschlagserteilung zu maximieren. Jedes Angebot innerhalb eines Loses darf nur die in diesem Los zu beschaffende Menge an Zertifikaten aus ein und demselben Projekt enthalten. Die Zusammenstellung der entsprechenden Zertifikate aus mehreren Jahrgängen ist jedoch zulässig.
Die Zuschlagserteilung richtet sich je Los nach dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot (höchste Kennzahl Z). Je Los wird maximal ein Zuschlag erteilt. Werden mehrere Angebote über ein und dasselbe Projekt abgegeben, und erhält eines dieser Angebote in einem Los den Zuschlag, werden die restlichen Angebote über dieses konkrete Projekt für die Auswertung des folgenden Mengenloses ausgeschlossen.
Die Leistung wird anhand einzureichender Projektangaben bewertet. Bewertet wird der Projektstandort (28%), besonderer Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung (28%), besondere Projekte (28%) und der Transformationsbeitrag (16%).
Die gesamten Kompensationszertifikate werden in zwei Fachlose unterteilt. Bei den internationalen Kompensationszertifikaten handelt es sich um ein Fachlos (aufgeteilt in zwei weitere Mengenlose), welche dem 80%-Kontigent zugeordnet wird. Das Fachlos "regionale Ausgleichsgutschriften" wird dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungskriterienkatalog und den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Erwerb von CO2-Emissionsrechten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Mengenlos 1 über 20.161 Internationale Kompensationszertifikate” Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog. 28 % Projektstandort (davon 5 % Partnerland Freistaat Bayern, 22 % LDC und 1 % LLCD; 28 % Besonderer Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung; 28 % Besondere Projekte (davon 5 % SBL und 23 % PoA oder gebündelte Kleinstprojekte); 16 % Transformationsbeitrag (davon 5 % NDC-Partnership und 11 % Transformative Wirkung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Mengenlos 2 über 20.160 Internationale Kompensationszertifikate” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur finanzielle Lage für Vorfinanzierung von Zuschlagserteilung bis zur Rechnungsstellung:...”
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/bface80d-ef51-45d8-8e27-cb8bcf47e270/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/bface80d-ef51-45d8-8e27-cb8bcf47e270/suitabilitycriteria”
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 099-305348 (2024-05-22)