Auftragsbekanntmachung (2024-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Störungsdienst, Wartung und Instandsetzung für technische Anlagen und Einrichtungen - Pumpwerke Stadt Westerstede
Referenznummer: W-01-2024
Kurze Beschreibung:
“Störungsdienst, Wartung und Instandsetzung für technische Anlagen und Einrichtungen - Pumpwerke Stadt Westerstede”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Westerstede ist die Kreisstadt im Ammerland. In der Stadt und ihren 25 Ortschaften leben derzeit rund 23.100 Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Westerstede ist die Kreisstadt im Ammerland. In der Stadt und ihren 25 Ortschaften leben derzeit rund 23.100 Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt Westerstede liegt rund 25 km nordwestlich von Oldenburg. Das Stadtgebiet mit den Ortschaften umfasst rund 179 km². Die Kanalisation der Stadt Westerstede erstreckt sich über die Stadtgemeinde Westerstede mit den umliegenden Ortschaften Burgforde, Felde, Fikensolt, Gießelhorst, Halsbek, Halstrup, Holl-riede, Hollwege, Hüllstede, Ihausen, Ihorst, Karlshof, Linswege, Mansie-Lindern, Moorburg, Neuengland, Ocholt, Tarbarg, Torsholt, Westerloy und Westerstederfeld, sowie angrenzende Ortschaften. Die Ortschaften Egge-loge, Garnholt und Petersfeld sind nicht an die zentrale Abwasserreinigungsanlage ange-schlossen. Dort erfolgt die Entsorgung über Kleinkläranlagen. Rund 17,7 km² des Stadtgebietes sind zentral erschlossen. Das Netz umfasst heute rund 81 km Freigefälleleitungen, rund 10 km Mischwasserkanal und ca. 116 km Druckrohrleitungen. Zur Förderung des Abwassers sind 44 Hauptpumpwerke sowie ca. 1.290 Kleinpumpwerke vorhanden. Die Stadt Westerstede hat entschieden, einen externen Dienstleister mit dem Störungsdienst, der Wartung und Instandsetzung der Pumpwerke der Stadt Westerstede zu beauftragen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-23 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-23 14:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt - elektronische Vergabe nach VgV
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Entfällt - elektronische Vergabe nach VgV”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlussgründe: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung): Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Registereintragung: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung): Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Registereintragung: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung): Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für auslän-dische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die zur Vertre-tung berechtigten Personen ausweisen und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren.” Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflicht: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung): Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Betriebshaftpflichtversicherung:...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflicht: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung): Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Betriebshaftpflichtversicherung: - mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden - mindestens EUR 2,5 Mio. für sonstige Schäden Die Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz auf die Bewerber-/Bietergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorgelegt werden, vorausgesetzt, die Tätigkeit in einer Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Haftung für die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit der genannter Deckung mitversichert und in dem Versicherungsnachweis eindeutig bestätigt. In diesem Fall müssen die Versicherungsnachweise von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung): Zwei (2) vergleichbare Referenzobjekte des Bieters über die Ausführung von einschlägigen Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung): Zwei (2) vergleichbare Referenzobjekte des Bieters über die Ausführung von einschlägigen Leistungen im Bereich der des Stö-rungsdienstes und Instandhaltung von Pumpwerken, innerhalb der letzten fünf (5) Jahre (Leistungsbeginn ab 01.01.2019). Vergleichbarkeit liegt vor, wenn die Referenzprojekt jeweils sämtliche der nach-folgend genannten Anforderungen erfüllen: (1) Art des Auftrags: Instandhaltung, Wartung und Instandsetzung sowie Störungsdienst von bzw. für Pumpwerke im Kanalnetz. (2) Mindestens 20 Hauptpumpwerke. (3) Die Leistungen wurden als Auftragnehmer oder in Nachunternehmer-schaft erbracht.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mitarbeiteranzahl: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung): Mindestanzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Ge-schäftsjahre im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mitarbeiteranzahl: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung): Mindestanzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Ge-schäftsjahre im Bereich der des Störungs-dienstes und Instandhaltung von Pump-werken: 10 Mitarbeiter
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstige: A) Mit dem Angebot sind sämtliche nachfolgend und im Abschnitt Bedingungen genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstige: A) Mit dem Angebot sind sämtliche nachfolgend und im Abschnitt Bedingungen genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem Angebot das entsprechende Formblatt vorzulegen. Im Fall einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Erklärungen und Nachweise jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist mit dem Angebot unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu erbringen. Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im Angebot unter Verwendung des entsprechenden Formblatts anzugeben. Die Namen der Nachunternehmer sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer hat der Bieter erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. B) Die nachstehenden Anforderungen ergänzen die vorstehenden Teilnahmebedingungen: 1) Abgabe eines Firmenprofils mit den dortigen Angaben und Erklärungen sowie Nachweisen betreffend: 1.1) Bewerber / der Bewerber-/Bietergemeinschaft 1.2) Nachunternehmeneinsatz 1.3) Eignungsleihe 1.4) Ausschlusgründe / Befähigung zur Berufsausübung 1.5) Betriebshaftpflichtversicherung 1.8) Einverständniserklärung betreffend Entschädigung, externe Unterstützung des Auftraggebers, Vertraulichkeit / Verschwiegenheitsverpflichtung, Sprachenregelung / Fremdnachweise, Erklärung zu § 165 GWB, Verwendung der Vergabeunterlagen, Tariftreue und Mindestlohn, Erklärung zur Einhaltung der gegen Rußland verhängten Sanktionen (Ausschlusskriterium), Ausschluss bei Täuschung. 2) Weitere Einzelheiten und Erklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument Bewertungsmatrix Eignung C) Die Nichterfüllung eines Ausschlusskriteriums (Mindesanforderung) führt zum Ausschluss. D) Hinweis zur Form der Eigenerklärungen: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Vordrucke, die der Auftraggeber zur Vefügung stellt, sind zu verwenden. Unbeschadet anderslautender Hinweise in den Vergabeunterlagen haben Bewerber- / Bietergemeinschaften die Erklärungen und Nachweise zur Eigung für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. entsprechend gilt dies bei der Einbindung von Nachunternehmern.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BH8SK” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 165-508882 (2024-08-23)