Die Landeshauptstadt München hat mit der Projektgenehmigung Radschnellweg Münchner Norden, Abschnitt 1, Teil A vom 29.09.2021 beschlossen, dass die Radwege zwischen dem Lenbachplatz (ab Maxburgstraße) und dem Oskar-von-Miller-Ring, einschl. Kreuzung im Bereich Platz-der-Opfer-des- Nationalsozialismus, als Teilabschnitt 1 eines größeren Gesamtkonzeptes umzubauen sind. Durch die Umbaumaßnahmen werden die gesamten Straßenquerschnitte, einschließlich aller Gehwege umgestaltet. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet alle endgültigen Straßenmarkierungen, linienhafte Kennzeichnungen von Verkehrsflächen und Oberflächenbeschichtungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenmarkierungsarbeiten und Oberflächenbeschichtungen,
Radschnellweg München Nord Abschnitt 1 Teil A
Referenznummer: BauR T-10775-2024
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt München hat mit der Projektgenehmigung Radschnellweg Münchner
Norden, Abschnitt 1, Teil A vom 29.09.2021 beschlossen, dass die Radwege zwischen dem Lenbachplatz (ab Maxburgstraße) und dem Oskar-von-Miller-Ring, einschl. Kreuzung im Bereich Platz-der-Opfer-des-
Nationalsozialismus, als Teilabschnitt 1 eines größeren Gesamtkonzeptes umzubauen sind. Durch die Umbaumaßnahmen werden die gesamten Straßenquerschnitte, einschließlich aller Gehwege umgestaltet.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet alle endgültigen Straßenmarkierungen, linienhafte Kennzeichnungen von Verkehrsflächen und Oberflächenbeschichtungen.
Die Landeshauptstadt München hat mit der Projektgenehmigung Radschnellweg Münchner
Norden, Abschnitt 1, Teil A vom 29.09.2021 beschlossen, dass die Radwege zwischen dem Lenbachplatz (ab Maxburgstraße) und dem Oskar-von-Miller-Ring, einschl. Kreuzung im Bereich Platz-der-Opfer-des-
Nationalsozialismus, als Teilabschnitt 1 eines größeren Gesamtkonzeptes umzubauen sind. Durch die Umbaumaßnahmen werden die gesamten Straßenquerschnitte, einschließlich aller Gehwege umgestaltet.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet alle endgültigen Straßenmarkierungen, linienhafte Kennzeichnungen von Verkehrsflächen und Oberflächenbeschichtungen.
Produkte/Dienstleistungen: Straßenarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: BauR T-10775-2024
Beschreibung der Beschaffung:
- An- und Abfahrt, Baustelleneinrichtung, Antrag auf verkehrsrechtliche Einzelanordnungen Mindestmenge 8 Stück; Höchstmenge 16 Stück
- Markierungsfläche trocknen Mindestmenge 50 m2; Höchstmenge 1.000 m2
- vorgef. Heißplastik Typ I weiß Verkehrszeichen, Sinnbilder, Symbole: Mindestmenge 20 St.; Höchstmenge 30 St.
- Heißplastik Typ II weiß Strichmarkierung: Mindestmenge 3.500 m; Höchstmenge 7.000 m
- Heißplastik Typ II weiß Verkehrszeichen: Mindestmenge 70 St;. Höchstmenge 120 St.
- Anfräsen von Strichmarkierungen und Verkehrszeichen: Mindestmenge 150 m2; Höchstmenge 400 m2
- linienhafte Kennzeichnung mit vorgef. Heißplastik Typ II blau: Mindestmenge 1 m; Höchstmenge 10 m
- linienhafte Kennzeichnung mit vorgef. Heißplastik Typ II orange Sinnbilder: Mindestmenge 1 St.; Höchstmenge 4 St.
- vorgef. Heißplastik Typ II weiß mit Primer Zweikomponeten-Epoxidkleber Strichmarkierung: Mindestmenge 250 m; Höchstmenge 400 m
- vorgef. Heißplastik Typ II weiß mit Primer Zweikomponeten-Epoxidkleber Verkehrszeichen: Mindestmenge 1 St.; Höchstmenge 6 St.
- Oberflächenbeschichtungen von Verkehrsflächen: Mindestmenge 400 m2; Höchstmenge 1.000 m2
- Beseitigung von bestehenden Baustoffen: Mindestmenge 20 m2; Höchstmenge 1.000 m2
- Stundenlohnarbeiten: Mindestmenge 2 h Höchstmenge 200 h
- Kaltspritzplastik weiß Typ II Strichmarkierung: Mindestmenge 1.500 m; Höchstmenge 2.500 m
- Kaltspritzplastik weiß Typ II Verkehrszeichen, Sinnbilder, Symbole: Mindestmenge 12 St.; Höchstmenge 30 St.
- An- und Abfahrt, Baustelleneinrichtung, Antrag auf verkehrsrechtliche Einzelanordnungen Mindestmenge 8 Stück; Höchstmenge 16 Stück
- Markierungsfläche trocknen Mindestmenge 50 m2; Höchstmenge 1.000 m2
- vorgef. Heißplastik Typ I weiß Verkehrszeichen, Sinnbilder, Symbole: Mindestmenge 20 St.; Höchstmenge 30 St.
- Heißplastik Typ II weiß Strichmarkierung: Mindestmenge 3.500 m; Höchstmenge 7.000 m
- Heißplastik Typ II weiß Verkehrszeichen: Mindestmenge 70 St;. Höchstmenge 120 St.
- Anfräsen von Strichmarkierungen und Verkehrszeichen: Mindestmenge 150 m2; Höchstmenge 400 m2
- linienhafte Kennzeichnung mit vorgef. Heißplastik Typ II blau: Mindestmenge 1 m; Höchstmenge 10 m
- linienhafte Kennzeichnung mit vorgef. Heißplastik Typ II orange Sinnbilder: Mindestmenge 1 St.; Höchstmenge 4 St.
- vorgef. Heißplastik Typ II weiß mit Primer Zweikomponeten-Epoxidkleber Strichmarkierung: Mindestmenge 250 m; Höchstmenge 400 m
- vorgef. Heißplastik Typ II weiß mit Primer Zweikomponeten-Epoxidkleber Verkehrszeichen: Mindestmenge 1 St.; Höchstmenge 6 St.
- Oberflächenbeschichtungen von Verkehrsflächen: Mindestmenge 400 m2; Höchstmenge 1.000 m2
- Beseitigung von bestehenden Baustoffen: Mindestmenge 20 m2; Höchstmenge 1.000 m2
- Stundenlohnarbeiten: Mindestmenge 2 h Höchstmenge 200 h
- Kaltspritzplastik weiß Typ II Strichmarkierung: Mindestmenge 1.500 m; Höchstmenge 2.500 m
- Kaltspritzplastik weiß Typ II Verkehrszeichen, Sinnbilder, Symbole: Mindestmenge 12 St.; Höchstmenge 30 St.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenmarkierungsarbeiten📦
Postleitzahl: 80333
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-15 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-24 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-24 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Beschaffer).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-04-24 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Beschaffer).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-04-17 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
(b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
--
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend)
--
Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
(b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
--
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend)
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
(b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
--
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend)
(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)
(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
(d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
(e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
--
Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
(b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend)
(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)
(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
(d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
(e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
--
Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben
(b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
(c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
(d) Nachweis "Fachkraft für Straßenwesen"
(e) Qualifikationsnachweis des Unternehmens nach ZTV-M 13 Abschnitt 11
(f) BASt- Prüfzeugnisse
(g) Alle Produktinformationen mit Prüfungsunterlagen der Hersteller für die vorgesehenen
Baustoffe
(h) Auflistung Ihres Maschinen- und Geräteparks für die ausgeschriebenen Leistungen
--
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber)
(b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen
(d) Die Fachkunde des ausführenden Personals zur Sicherung von Arbeitsstellen ist mit dem
Qualifikationsnachweis nach MVAS / RSA nachzuweisen.
(e) Schriftliche Bestätigung der folgenden Bieterangaben:
- Ist Ihr Unternehmen in der Lage eine geeignete Kolonne für alle
Arten der Arbeiten von Straßenmarkierungen, linienhaften Kennzeichnungen und
Oberflächenbeschichtungen einzusetzen?
- Kann das Unternehmen nach Absprache, kurzfristig mindestens
eine zusätzliche Kolonne bereitstellen?
- Können von Ihrem Unternehmen alle Arten von Straßenmarkierungsarbeiten
im Eigenbetrieb ausgeführt werden?
- Bestehen Erfahrungen in Ihrem Unternehmen mit Straßenmarkierungsarbeiten in
Innenstadtbereichen, auch von Großstädten?
- Geben Sie bitte Referenzarbeiten und -adressen mit Ansprechpartnern und
Telefonnummern, insbesondere für die Verarbeitung von mit Ziehschuh verarbeiteter
aufgelegter Heißplastik Typ II und Flächenbeschichtungen an.
--
Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht ausreichend sind. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben
(b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
(c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
(d) Nachweis "Fachkraft für Straßenwesen"
(e) Qualifikationsnachweis des Unternehmens nach ZTV-M 13 Abschnitt 11
(f) BASt- Prüfzeugnisse
(g) Alle Produktinformationen mit Prüfungsunterlagen der Hersteller für die vorgesehenen
Baustoffe
(h) Auflistung Ihres Maschinen- und Geräteparks für die ausgeschriebenen Leistungen
--
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber)
(b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen
(d) Die Fachkunde des ausführenden Personals zur Sicherung von Arbeitsstellen ist mit dem
Qualifikationsnachweis nach MVAS / RSA nachzuweisen.
(e) Schriftliche Bestätigung der folgenden Bieterangaben:
- Ist Ihr Unternehmen in der Lage eine geeignete Kolonne für alle
Arten der Arbeiten von Straßenmarkierungen, linienhaften Kennzeichnungen und
Oberflächenbeschichtungen einzusetzen?
- Kann das Unternehmen nach Absprache, kurzfristig mindestens
eine zusätzliche Kolonne bereitstellen?
- Können von Ihrem Unternehmen alle Arten von Straßenmarkierungsarbeiten
im Eigenbetrieb ausgeführt werden?
- Bestehen Erfahrungen in Ihrem Unternehmen mit Straßenmarkierungsarbeiten in
Innenstadtbereichen, auch von Großstädten?
- Geben Sie bitte Referenzarbeiten und -adressen mit Ansprechpartnern und
Telefonnummern, insbesondere für die Verarbeitung von mit Ziehschuh verarbeiteter
aufgelegter Heißplastik Typ II und Flächenbeschichtungen an.
--
Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht ausreichend sind. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
--
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 2 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
--
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 2 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Hinweis zu BT-743:
Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
• gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
• gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
--
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
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Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-01+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 065-192577 (2024-03-22)