Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
- Angaben über mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Wertes, des Liefer- und Erbringungszeitraumes.
Mit dem Angebot einzureichen:
-Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, ggfs. Mindestanforderngen aufnehmen.
Mit dem Angebot einzureichen:
-- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, wenn einschlägig
- Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder
www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Die Probenahme der Ausbaumaterialien muß nach den geltenden Besteimmungen erfolgen und von zertifiziertem, sowie sach- und fachkundigem Personal durchgeführt werden. Chemische Analysen sind von einem durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiertem Prüflabor durchzuführen.
Qualitätsanforderungen:
Die Probenahme ist njur von Personen durchzuführen, die über die erforderliche Fach- und Sachkunde verfügen. Für die Fach- und Sachkunde müssen vom Auftragnehmer folgende Nachweise vorgelegt werden:
-praktische Erfahrung mit der Probenahme im Verkehrswegebau (entweder mind.
3 Referenzen oder der Nachweis der Anerkennung als Prüfstelle nach RAP Stra 15)
-Teilnahme von mind. 1 Projektmitarbeiter an regelmäßigen Schulungen im Bereich Probenahme Boden/Gesteinskörnungen/Abfall in den letzten 4 Jahren und
-Sachkundenachweis" Probenahme von festen und stichfesten Abfällen, sowie abgelagerten Materalien gem. LAGA PN 98" (max. 5 Jahre alt).
- Mind. 2 Schulungen pro Person (am Projekt Beteiligte z.B. Projektverantwortlicher/-bearbeiter und/oder Laborant). Schulungen im Bereich Probenahme Boden/Gesteinskörnungen/Abfall werden mit folgenden Themen anerkannt: Probenahme Gesteinskörnungen gem. DON EN 932-1, Beprobung von Böden und Bauschutt, Umgang mit Bauabfällen, Bodenschutz und Altlasten, Ersatzbaustoffverordnung, Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung.
Die Nachweise der o.g. Qualitätsanforderungen erfolgen über die jeweilige Kopie der RAP Stra-Anerkennung, Referenzen und der Teilnahmebescheinigung der Schulungen. Die Schulungen müssen von den Mitarbeitern nachgewiesen werden, die die Leistung tatsächlich erbringen.
Nachweise in Form von Kopien der Schulungs- und Teilnahmebescheinigungen.
- auf gesondertes Verlangen: Namen der anderen Unternehmen, sowie deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zur Eignung.
- auf gesondertes Verlangen: Urkalkulation und ggfs. Kalkulation der anderen Unternehmen. Der Nachunternehmer/Unterauftragnehmer hat seine Kalkulation spätestens bei Bedarf/auf Aufforderung detalliert aufzuschlüsseln.
Bei Nachunternehmer/Unterauftragnehmer, === Nachweis einer Akkrediterungsurkunde.