Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen und die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Nottuln, Lieferzeitraum: 01.01.2025 - 31.12.2026, Liefermenge: ca. 1.465.353 kWh/Jahr
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromausschreibung 2025/2026 Gemeinde Nottuln
Reference number: 2024DR000008
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen und die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Nottuln,
Lieferzeitraum:...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen und die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Nottuln,
Lieferzeitraum: 01.01.2025 - 31.12.2026,
Liefermenge: ca. 1.465.353 kWh/Jahr
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 570356.18 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Gemeinde Nottuln,
Lieferzeitraum: 01.01.2025 - 31.12.2026,
Liefermenge: ca. 557.825 kWh/Jahr” Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Nottuln,
Lieferzeitraum: 01.01.2025 - 31.12.2026,
Liefermenge: ca. 110.260 kWh/Jahr” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Gemeinde Nottuln,
Lieferzeitraum: 01.01.2025 - 31.12.2026,
Liefermenge: ca. 797.268 kWh/Jahr” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-22 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
- Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz (Sparte Strom) in dem vom...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
- Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz (Sparte Strom) in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Referenzen über vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen
- Einschlägige...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzen über vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen
- Einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k.
Details in den Vergabeunterlagen
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 078-234191 (2024-04-18)