Lieferung von elektrischer Energie für die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin Liefermenge: ca. 347.419 kWh/Jahr Lieferzeitraum: 01.01.2025-31.12.2026
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromausschreibung IKK Brandenburg und Berlin 2025/2026
Referenznummer: 2024FB000001
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin
Liefermenge: ca. 347.419 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 01.01.2025-31.12.2026”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 166089.56 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin:
Lieferzeitraum: 01.01.2025-31.12.2026
Liefermenge:...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin:
Lieferzeitraum: 01.01.2025-31.12.2026
Liefermenge: ca. 347.419 kWh/Jahr.
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Zusätzliche Informationen:
“Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis” Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-08 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt ✅ Beschreibung
Informationen zur elektronischen Auktion:
“Siehe Vergabeunterlagen”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten
drei Geschäftsjahre - Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz (Sparte
Strom) in dem vom Auftrag...”
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen über vergleichbare Aufträge in Form einer Liste
der in den letzten höchstens drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen -
Einschlägige Referenzen...”
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß
§ 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
- Vereinbarung zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß
§ 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz in der jeweils gültigen Fassung
- Erklärung im Fall der Übertragung von Leistungen auf Unterauftragnehmer
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/
Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder
Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz in der jeweils gültigen Fassung
- Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 9834f7c1-9be6-4fdf-9dbd-6dc8d254d531
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
URL: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt
ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist
möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1
GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 006-013488 (2024-01-08)