Stromausschreibung Landkreis Jerichower Land 2025/20256

Landkreis Jerichower Land, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Landkreises Jerichower Land: Liefermenge: ca.1.702.023 kWh/Jahr Lieferzeitraum: 01.01.2025-31.12.2026

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-09-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromausschreibung Landkreis Jerichower Land 2025/20256
Referenznummer: 2024FB000021
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Landkreises Jerichower Land: Liefermenge: ca.1.702.023 kWh/Jahr Lieferzeitraum: 01.01.2025-31.12.2026
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: ef308cab-68e8-4ecd-bae2-d09ef8511e7c
Titel: Teillos 1 Jerichower Land RLM
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Landkreises Jerichower Land: Liefermenge: ca. 648.571 kWh/Jahr Lieferzeitraum: 01.01.2025-31.12.2026
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 7fbaa9fd-bea0-4d5c-b447-02b722b1a48c
Titel: Teillos 2 Jerichower Land SLP
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Landkreises Jerichower Land: Liefermenge: ca. 1.053.452 kWh/Jahr Lieferzeitraum: 01.01.2025-31.12.2026
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Beschreibung
Ort der Leistung: Jerichower Land 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis.
Postleitzahl: 39288
Stadt: Burg
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-08 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-27 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre - Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz (Sparte Strom) in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR (Auftragswert), der Daten (Anzahl der Abnahmestellen und Liefermenge/Jahr), des Lieferzeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers - Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, - Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; Details siehe Vergabeunterlagen
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer) - Erklärungen gemäß §§ 11 und 14 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt – (TVergG LSA)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. ]
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Jerichower Land, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 49571d60-4c76-4465-af77-76c7e3b3add3
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Postleitzahl: 39288
Postort: Burg
Region: Jerichower Land 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Energie
E-Mail: behrendt@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 3853031-274 📞
Fax: +49 3853031-255 📠
URL: www.kubus-mv.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8c0eb5a1-b637-47c3-9bc0-b728de983568 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8c0eb5a1-b637-47c3-9bc0-b728de983568 🌏
Beschreibung: Es findet keine elektronische Auktion statt.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1. und 2. Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 0e534b20-e9bc-47cd-8ce0-b0c05a239941
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle/Saale
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3455141529 📞
Fax: +49 3455141115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 3 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 173-534267 (2024-09-04)