Stromlieferung an 17 RLM-Abnahmestellen und 60 SLP-Abnahmestellen des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar mit einem Strombedarf von rund 5 Mio. kWh/a für die Jahre 2025 bis 2027.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromlieferung an Abnahmestellen des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar
Referenznummer: n.def.
Kurze Beschreibung:
“Stromlieferung an 17 RLM-Abnahmestellen und 60 SLP-Abnahmestellen des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar mit einem Strombedarf von rund 5 Mio. kWh/a für...”
Kurze Beschreibung
Stromlieferung an 17 RLM-Abnahmestellen und 60 SLP-Abnahmestellen des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar mit einem Strombedarf von rund 5 Mio. kWh/a für die Jahre 2025 bis 2027.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 569 067 EUR 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Stromlieferung an 17 RLM-Abnahmestellen und 60 SLP-Abnahmestellen des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar mit einem Strombedarf von rund 5 Mio. kWh/a für...”
Beschreibung der Beschaffung
Stromlieferung an 17 RLM-Abnahmestellen und 60 SLP-Abnahmestellen des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar mit einem Strombedarf von rund 5 Mio. kWh/a für die Jahre 2025 bis 2027.
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Ort der Leistung: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-19 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-19 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“siehe Auftragsunterlagen” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Auftragsunterlagen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Auftragsunterlagen” Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“in den Vergabeunterlagen ggf. näher erläutert”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“in den Vergabeunterlagen ggf. näher erläutert”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“in den Vergabeunterlagen ggf. näher erläutert” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und ggfs. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift siehe Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 143d113d-39dc-4133-9329-699ad6e17e1c
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99425
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361573321254📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 003-005922 (2024-01-02)