Strompreisausschreibung der Stadt Wanzleben Börde ab 01.04.2024 bis 31.12.2025

Stadt Wanzleben-Börde

Strompreisausschreibung der Stadt Wanzleben Börde ab 01.04.2024 bis 31.12.2025

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-01-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Strompreisausschreibung der Stadt Wanzleben Börde ab 01.04.2024 bis 31.12.2025
Referenznummer: 108320 -S24
Kurze Beschreibung: Strompreisausschreibung der Stadt Wanzleben Börde ab 01.04.2024 bis 31.12.2025
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität 📦
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Strom
Beschreibung der Beschaffung:
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie, benötigt die Stadt Wanzleben-Börde (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.04.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Stromliefervertrag. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 171 SLP-Lieferstellen mit prognostizierten Verbrauchsmengen von ca. 1.036.772 kWh Strom für 2024 (01.04.-31.12.2024) sowie 1.382.296 kWh Strom für 2025.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Börde 🏙️
Dauer: 21 Monate
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag kann maximal zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden. Verlängerungsoption 1: 01.01.2026 bis 31.12.2026 Verlängerungsoption 2: 01.01.2027 bis 31.12.2027
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 25 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-02-16 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Nachfrist nachzufordern. Fehlende Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren (§ 56 Abs. 3 VgV).
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Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen: Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nach-weis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleich-zeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der jeweilige Nachweis ist dem Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ beizufügen. Die Vorlage von Nachweisen, die älter als sechs Monate sind, führt nicht zwingend zum Aus-schluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechenden Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis nachfordern.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Dem Auftraggeber sind 3 geeignete Referenzen, über früher ausgeführte Lieferleistungen, der in den letzten höchsten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mittels gem. 124 Eigenerklärung zur Eignung, gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekannt-machung, auf Verlangen vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2022, 2021) mittels Eigenerklärung (124 Eigenerklärung zur Eignung) zu erbringen. Soweit das Jahr 2023 noch nicht abgeschlossen ist, dürfen die Jahre 2022, 2021 und 2020 eingereicht werden. Dies ist zu begründen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU in Höhe von 5 Mio. Euro pro Personen, Sach-/und Vermögensschäden verfügt. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Rahmenvereinbarung aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt
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Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gem. §§ 123, 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Wanzleben-Börde
Nationale Registrierungsnummer: 15083531-0000-37
Postanschrift: Markt 1-2
Postleitzahl: 39164
Postort: Wanzleben-Börde
Region: Börde 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Schröpel
E-Mail: wencke.schroepel@wanzleben-boerde.de 📧
Telefon: +49 392094470 📞
URL: http://www.wanzleben-boerde.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/018d11b8-b4ce-4fbd-b55a-16dbd29068e8/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/018d11b8-b4ce-4fbd-b55a-16dbd29068e8/zustellweg-auswaehlen 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141529
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle/Saale
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +493455141529 📞
URL: http://www.sachsen-anhalt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 012-033644 (2024-01-16)