Ausgeschrieben wird in Form von 8 Losen die Erbringung von Schulassistenzleistungen an den 8 Schulen des Gemeinsamen Lernens im Kreis Paderborn ab dem 01.08.2024 (Beginn nach den Sommerferien) . Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-10.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Strukturelle Schulassistenz an Grundschulen des Gemeinsamen Lernens
Referenznummer: 30.31 - 24230
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird in Form von 8 Losen die Erbringung von Schulassistenzleistungen an den 8 Schulen des Gemeinsamen Lernens im Kreis Paderborn ab dem 01.08.2024 (Beginn nach den Sommerferien) .
Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen:
• durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung.
Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar.
• durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden)
Ausgeschrieben wird in Form von 8 Losen die Erbringung von Schulassistenzleistungen an den 8 Schulen des Gemeinsamen Lernens im Kreis Paderborn ab dem 01.08.2024 (Beginn nach den Sommerferien) .
Die Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu erbringen:
• durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung.
Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar.
• durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Sozialwesen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: 0001
Titel: Los 1: Grundschule Haaren-Helmern, Bad Wünnenberg
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die Schulassistenzleistungen sind pro Los
(Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden).
Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los 1-8") detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen.
Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern-und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen.
Der Auftragnehmer muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein/werden.
Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Die Schulassistenzleistungen sind pro Los
(Schule) wie folgt zu erbringen: • durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden).
Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los 1-8") detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen.
Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern-und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen.
Der Auftragnehmer muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein/werden.
Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Paderborn
🏙️
Dauer: 48 Monate
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 27/28 bzw. 28/29.
2️⃣
Interne Kennung: 0002
Titel: Los 2: Grundschule Dörenhagen, Borchen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 0003
Titel: Los 3: Grundschule Lindenhof, Büren
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 0004
Titel: Los 4: Grundschule Westerloh, Delbrück
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 0005
Titel: Los 5: Grundschule Kirchschule, Hövelhof
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 0006
Titel: Los 6: Grundschule Kilian, Lichtenau
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: 0007
Titel: Los 7: Grundschule Liborius, Salzkotten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Interne Kennung: 0008
Titel: Los 8: Grundschule Concordia, Bad Lippspringe
Beschreibung der Beschaffung:
Die Schulassistenzleistungen sind für die Schule wie folgt zu erbringen:
- 2024 für die Jahrgänge 1 u. 2
- 2025 für die Jahrgänge 1-3
- 2026 für die Jahrgänge 1-4
• durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden).
Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los 1-8") detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen.
Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern-und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen.
Der Auftragnehmer muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein/werden.
Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Die Schulassistenzleistungen sind für die Schule wie folgt zu erbringen:
- 2024 für die Jahrgänge 1 u. 2
- 2025 für die Jahrgänge 1-3
- 2026 für die Jahrgänge 1-4
• durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule – davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden).
Die genaue Anzahl der angelernten Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los 1-8") detailliert dargestellt. Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an einzelnen Schulen und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht, kann der Auftraggeber diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den vereinbarten Konditionen umsetzen.
Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern-und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen.
Der Auftragnehmer muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein/werden.
Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-06-10 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz des Bieters. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage der entsprechenden Bescheinigung zur Bestätigung der Angaben.
2) Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII : Der Bieter muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein oder die Voraussetzungen nach § 74 SGB VIII erfüllen. Hierzu ist die Eigenerklärung Träger der freien Jugendhilfe (Vordruck 09) auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben. Ist der Bieter bereits als Träger gem. § 75 SGB VIII anerkannt, ist ein entsprechender Nachweis dem Angebot beizufügen. Für den Fall, dass der Bieter bei Abgabe des Angebotes noch nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt ist, verpflichtet er sich im Falle der Zuschlagserteilung die Anerkennung spätestens binnen eines Monats nach Zuschlagserteilung zu beantragen.
1) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz des Bieters. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage der entsprechenden Bescheinigung zur Bestätigung der Angaben.
2) Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII : Der Bieter muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein oder die Voraussetzungen nach § 74 SGB VIII erfüllen. Hierzu ist die Eigenerklärung Träger der freien Jugendhilfe (Vordruck 09) auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben. Ist der Bieter bereits als Träger gem. § 75 SGB VIII anerkannt, ist ein entsprechender Nachweis dem Angebot beizufügen. Für den Fall, dass der Bieter bei Abgabe des Angebotes noch nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt ist, verpflichtet er sich im Falle der Zuschlagserteilung die Anerkennung spätestens binnen eines Monats nach Zuschlagserteilung zu beantragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
3) Angaben lt. Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 02 der Vergabeunterlagen): a) Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. b) Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen bzw. spätestens zu Vertragsbeginn zur Verfügung stehen werden. Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Mindestforderung: 20 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je Jahresdurchschnitt. Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
c) Erklärung, dass für den Bieter ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter nicht in Liquidation befindet,
d) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt: -Erklärung, dass für den Bieter keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen, - Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder - Angabe, welcher Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt - Erklärung, dass für den Bieter zwar ein Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt, der Bieter jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde,
e) Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
f) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers.
4) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (gem. Vordruck 07 der Vergabeunterlagen): keine Zugehörigkeit zu den in Artikel 5k ) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - auch nicht in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10% des Auftragswertes entfällt (auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und von eignungsverleihenden Nachunternehmern).
3) Angaben lt. Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 02 der Vergabeunterlagen): a) Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. b) Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen bzw. spätestens zu Vertragsbeginn zur Verfügung stehen werden. Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Mindestforderung: 20 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je Jahresdurchschnitt. Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
c) Erklärung, dass für den Bieter ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter nicht in Liquidation befindet,
d) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt: -Erklärung, dass für den Bieter keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen, - Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder - Angabe, welcher Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt - Erklärung, dass für den Bieter zwar ein Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt, der Bieter jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde,
e) Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
f) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers.
4) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (gem. Vordruck 07 der Vergabeunterlagen): keine Zugehörigkeit zu den in Artikel 5k ) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - auch nicht in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10% des Auftragswertes entfällt (auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und von eignungsverleihenden Nachunternehmern).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung, dass der Bieter in den letzten drei Jahren kontinuierlich im Einsatzfeld der Schulbegleitung (§35a SGB VIII, §§ 75,112 SGB IX) oder seit mindestens 3 Jahren konuierlich im Einsatzfeld der Offenen Ganztagsschule (OGS) tätig ist. Zum Nachweis ist eine/mehrere entsprechende Referenz(en) aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben zu bennenen: Bezeichnung der Leistung, Beschreibung der durchgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum Angabe des Auftraggebers inklusive Benennung einer Ansprechperson bei diesem Auftraggeber mit Kontaktdaten. Zur Einreichung der Referenz(en) stellt der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen den Vordruck 08 zur Verfügung.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung, dass der Bieter in den letzten drei Jahren kontinuierlich im Einsatzfeld der Schulbegleitung (§35a SGB VIII, §§ 75,112 SGB IX) oder seit mindestens 3 Jahren konuierlich im Einsatzfeld der Offenen Ganztagsschule (OGS) tätig ist. Zum Nachweis ist eine/mehrere entsprechende Referenz(en) aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben zu bennenen: Bezeichnung der Leistung, Beschreibung der durchgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum Angabe des Auftraggebers inklusive Benennung einer Ansprechperson bei diesem Auftraggeber mit Kontaktdaten. Zur Einreichung der Referenz(en) stellt der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen den Vordruck 08 zur Verfügung.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VII anerkannt sein bzw. unverzüglich werden. Zudem muss der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber die „Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages für Minderjährige nach § 8a SGB VIII“ nach Vorgabe des Auftraggebers abschließen.
Der Auftragnehmer muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VII anerkannt sein bzw. unverzüglich werden. Zudem muss der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber die „Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages für Minderjährige nach § 8a SGB VIII“ nach Vorgabe des Auftraggebers abschließen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe
Zuschlagslimitierung ge. § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV: Jeder Bieter darf Angebote für alle oder einzelne Lose abgeben. Der Auftraggeber beschränkt jedoch die Anzahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann auf drei (3) Lose/Bieter. Diese Zuschlagslimitierung führt dazu, dass ein Bieter ggfs. nicht den Zuschlag für ein Los erhält, obwohl er nach Maßgabe der Zuschlagskriterien für dieses Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Mit dieser Limitierung verfolgt der Auftraggeber das Ziel, eine gewisse Vielfalt in der Schulassistenz zu schaffen bzw. zu stärken und das Ausfallrisiko zu minimieren.
Zuschlagslimitierung ge. § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV: Jeder Bieter darf Angebote für alle oder einzelne Lose abgeben. Der Auftraggeber beschränkt jedoch die Anzahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann auf drei (3) Lose/Bieter. Diese Zuschlagslimitierung führt dazu, dass ein Bieter ggfs. nicht den Zuschlag für ein Los erhält, obwohl er nach Maßgabe der Zuschlagskriterien für dieses Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Mit dieser Limitierung verfolgt der Auftraggeber das Ziel, eine gewisse Vielfalt in der Schulassistenz zu schaffen bzw. zu stärken und das Ausfallrisiko zu minimieren.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: d80a6b38-f4c5-42dd-91a7-045be2a4680f
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Paderborn
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-10+00:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 092-277611 (2024-05-10)