Das Ziel dieses Projektes ist die Analyse und Darstellung zur Bestimmung des Status quo der öffentlichen Ladeinfrastruktur und die Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit des Ökosystems zur Ladung von Elektrofahrzeugen in Deutschland. Mit Vergabe im Rahmen dieser Ausschreibung wird gleichzeitig der Teil der Maßnahme 38 des Masterplans Ladeinfrastruktur II abgeschlossen, der sich auf die Prüfung, ob zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Ladeinfrastruktur vor Cyberangriffen notwendig sind, bezieht. Um den Status quo hinreichend zu beschreiben, werden Dokumente zu entsprechenden Schwerpunktthemen zur aktuellen Gefährdungslage, der regulativen Landschaft und den aktuellen Audit- und Prüfaktivitäten der öffentlichen Ladeinfrastruktur erstellt. Die Dokumente weisen nicht nur auf bestehende Regularien, Anforderungen und Aktivitäten hin, sondern beleuchten auch bestehende Mängel, Lücken und Gefährdungen. Das Projektabschlussergebnis ist ein Eckpunktepapier, welches als Hausaufgabenheft zur Verbesserung der Cybersicherheitslage öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland aus Sicht des BSI dienen soll. Das Eckpunktepapier beinhaltet sowohl eine Zusammenfassung der Dokumente aus AP 2-4, sowie Maßnahmenvorschläge aus den UAP 5.1 und 5.2. Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-20.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Studie zur Bestimmung der Cybersicherheit in der Ladeinfrastruktur (StuBeCiL)
Reference number: P679
Kurze Beschreibung:
“Das Ziel dieses Projektes ist die Analyse und Darstellung zur Bestimmung des Status quo der öffentlichen Ladeinfrastruktur und die Ableitung von Maßnahmen...”
Kurze Beschreibung
Das Ziel dieses Projektes ist die Analyse und Darstellung zur Bestimmung des Status quo der öffentlichen Ladeinfrastruktur und die Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit des Ökosystems zur Ladung von Elektrofahrzeugen in Deutschland. Mit Vergabe im Rahmen dieser Ausschreibung wird gleichzeitig der Teil der Maßnahme 38 des Masterplans Ladeinfrastruktur II abgeschlossen, der sich auf die Prüfung, ob zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Ladeinfrastruktur vor Cyberangriffen notwendig sind, bezieht.
Um den Status quo hinreichend zu beschreiben, werden Dokumente zu entsprechenden Schwerpunktthemen zur aktuellen Gefährdungslage, der regulativen Landschaft und den aktuellen Audit- und Prüfaktivitäten der öffentlichen Ladeinfrastruktur erstellt. Die Dokumente weisen nicht nur auf bestehende Regularien, Anforderungen und Aktivitäten hin, sondern beleuchten auch bestehende Mängel, Lücken und Gefährdungen.
Das Projektabschlussergebnis ist ein Eckpunktepapier, welches als Hausaufgabenheft zur Verbesserung der Cybersicherheitslage öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland aus Sicht des BSI dienen soll. Das Eckpunktepapier beinhaltet sowohl eine Zusammenfassung der Dokumente aus AP 2-4, sowie Maßnahmenvorschläge aus den UAP 5.1 und 5.2.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
öffentlichen Ladeinfrastruktur und die Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit des Ökosystems zur Ladung von Elektrofahrzeugen in Deutschland. Mit Vergabe im Rahmen dieser Ausschreibung wird gleichzeitig der Teil der Maßnahme 38 des Masterplans Ladeinfrastruktur II abgeschlossen, der sich auf die Prüfung, ob zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Ladeinfrastruktur vor Cyberangriffen notwendig sind, bezieht.
Um den Status quo hinreichend zu beschreiben, werden Dokumente zu entsprechenden Schwerpunktthemen zur aktuellen Gefährdungslage, der regulativen Landschaft und den aktuellen Audit- und Prüfaktivitäten der öffentlichen Ladeinfrastruktur erstellt. Die Dokumente weisen nicht nur auf bestehende Regularien, Anforderungen und Aktivitäten hin, sondern beleuchten auch bestehende Mängel, Lücken und Gefährdungen.
Das Projektabschlussergebnis ist ein Eckpunktepapier, welches als Hausaufgabenheft zur Verbesserung der Cybersicherheitslage öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland aus Sicht des BSI dienen soll. Das Eckpunktepapier beinhaltet sowohl eine Zusammenfassung der Dokumente aus AP 2-4, sowie Maßnahmenvorschläge aus den UAP 5.1 und 5.2.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptsächlich beim Auftragnehmer”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 6 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien: 1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2. Referenzen
3. Qualitätsmanagement
weitere Details entnehmen Sie bitte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien: 1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2. Referenzen
3. Qualitätsmanagement
weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t0222894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 249-791312 (2024-12-20)