Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Begutachtung ist:
1. die Feststellung bzw. der Ausschluss ob eine vermittlungsrelevante seelische Störung vorliegt;
2. die genaue Beschreibung von Art und Schwere einer ggf. vorliegenden seelischen Störung;
3. die Einschätzung der therapeutischen Beeinflussbarkeit (individuelle Prognose unter Berücksichtigung von Therapie- und Veränderungsmotivation, Krankheitskonzept, kritischer Evaluation bisheriger Therapien, Strukturniveau und Art des einzuschlagenden Therapiewegs unter besonderer Berücksichtigung der Vielgliedrigkeit des psychiatrischen Hilfesystems);
4. die Einschätzung der Auswirkungen auf die derzeitige Leistungsfähigkeit / Integrationsfähigkeit vor allem hinsichtlich seelischer Stabilität, kognitiver Belastbarkeit, Umstellfähigkeit, Durchhaltefähigkeit und sozialer Kompetenz.
Hierbei wird insbesondere eine gutachterliche Einschätzung zu der Frage erwartet,
- ob die Stabilität, Eignung und Motivationslage eine Fortführung der Integrationsbemühungen (bzw. im Gutachtenauftrag konkret zu benennende berufliche Maßnahmen), evtl. unter Einbeziehung einer psychosozialen Beratungsstelle/einer ambulanten Therapie, zulassen (sozialmedizinische Empfehlungen),
- ob medizinische Maßnahmen (stationär, teilstationär, ambulant) aktuell im Vordergrund stehen, wobei deren voraussichtliche Dauer abgeschätzt werden soll (Leistungsfähigkeit unter 3 Std. für voraussichtlich weniger als 6 Monate).
Der Bereich der (sucht-) psychiatrischen Auffälligkeiten / Erkrankungen ist ein hochsensibler Bereich, bei dem es vielen Kunden extrem schwerfällt, sich anderen Personen gegenüber zu öffnen
Daher ist durchschnittlich von 4 Gesprächen (maximal 5) pro Kunde auszugehen, insbesondere da mehrere standardisierte Testverfahren durchgeführt werden müssen.
Therapieelemente sind ausdrücklich nicht Bestandteil der zu erbringenden Dienstleistung.
Zu den weiteren Inhalten der Dienstleistung gehören, auch unabhängig von der Gutachtenerstellung, verschiedene Arten von Interventionsgesprächen und Angebote:
1.) Die Durchführung von Krisengesprächen, aus denen sich nicht ein Auftrag zur regulären Teilnahme an Support25 ergibt. Hier geht es um Krisengespräche, die bei den Integrationsfachkräften auftreten können und durch die Psychologen von Support25 eine sofortige Hilfestellung gegeben ist. Die Krisengespräche sind auch für ehemalige Kunden anzubieten.
2.) Es sollen Vorgespräche für Kunden, die sich unter Support25 nichts vorstellen können, angeboten werden, damit diese sich freiwillig für eine Teilnahme am Angebot entscheiden können.
3.) Das Personal ist bei der Anbindung der Kunden an das Hilfesystem durch Stationsanmeldungen, Vereinbarungen von Terminen in Spezialambulanzen, Vermittlung von Testterminen, behilflich.
4.) In Einzelfällen kann eine kurze Nachbetreuung, im Rahmen von maximal 2 Terminen, angeboten werden, z.B. um beim Umgang mit Krisen, organisatorischen Problemen bei der Therapieaufnahme, etc. zu unterstützen.
5.) Die Mitarbeitenden von Support25 und Mitarbeitenden des JC Essen können Fallbesprechungen/Supervisionen zu anonymen Kunden durchführen um die Mitarbeitenden des JC bei der Hilfeplanung für Kunden zu unterstützen. Somit sind die Psychologen auch Ansprechpartner in akuten Beratungssituationen im U25 Bereich, für Kunden und Mitarbeiter.
6.) Support25 kann eingeschaltet werden um abzuklären ob eine Zuweisung in passende Maßnahmen des JobCenter Essen sinnvoll ist. Hierbei soll eine Rückmeldung und evtl. Fallbesprechung mit der Integrationsfachkraft erfolgen. Es kann auch ein Übergabegespräch zwischen Support25 und dem Träger der Maßnahme mit schriftlicher Zustimmung des Kunden stattfinden. Nach der Einschätzung von Support25, entscheidet die Integrationsfachkraft über die Zuweisung des Kunden. Zuzuweisende Stelle bleibt das JobCenter Essen.
7.) Die Mitarbeitenden können ein Präventionsangebot für Kunden anbieten. Dies ist in Rücksprache mit den zuständigen Fachkräften des JC u25 Bereichs abzustimmen. Es kann erforderlich sein, wenn mehrere Kunden und Kundinnen das gleiche Thema zur Prävention haben und dies sinnvoll erscheint.
8.) Die Mitarbeitenden können Schulungen / Workshops für die Integrationsfachkräfte zum Umgang mit Kunden mit psychischen Beeinträchtigungen (z.B. Borderline - Persönlichkeitsstörung, ADHS) anbieten.
9.) Eine Teilnahme am Tag der offenen Tür des JC U25 Bereichs sowie am Gesundheitstag des JC sollte den Mitarbeitenden von Support25 ermöglicht werden, um Angebote näher zu bringen.
Bei diesen Inhalten muss nicht unbedingt ein Gutachtenauftrag für Support25 entstehen.
Bei den verschiedenen Interventionsgesprächen ist von durchschnittlich 2 Gesprächsterminen pro Teilnehmenden / Mitarbeitenden auszugehen. Support25 wird hierzu einen Bericht verfassen und dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.
Der Auftragnehmer gibt dem Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Beauftragung eine Rückmeldung über die erfolgte oder nichterfolgte Einmündung. Bei nichterfolgter Einmündung müssen die Gründe hierfür mitgeteilt werden.
Bei "Support 25" handelt es sich bei der geplanten Ausschreibung nicht um ein reines arbeitsmarktliches Instrument, sondern um ein eignungsdiagnostisches Instrument gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 32 SGB III zur Feststellung der Eignung.