Das JobCenter Essen hat gesundheitliche und psychische Einschränkungen von Ausbildungssuchenden, Arbeitssuchenden und Ratsuchenden bei der Arbeitsvermittlung sowie bei der Gewährung von Leistungen zu berücksichtigen. Im Rahmen der Aufgabenerledigung nach dem SGB II obliegt den beauftragten Fachstellen des JobCenter Essen die Aufgabe, Kundinnen und Kunden des JobCenter Essen zwecks Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit zu beurteilen. Die Dienstleistung umfasst die Erstellung von psychiatrisch-psychologischen Fachgutachten bei Jugendlichen / jungen Erwachsenen unter 25 Jahren mit ausgeprägten Vermittlungshemmnissen und / oder Auffälligkeiten im Verhaltensbereich aufgrund einer vermuteten psychiatrischen Begleitstörung oder psychischen Einschränkung, die eine Integration erschweren bzw. ihr entgegenstehen. In physischer Hinsicht besteht in der Regel keine Beeinträchtigung. Es handelt sich somit um die Klärung der Einsatzfähigkeit und der Eignung hinsichtlich bestehender Vermittlungshemmnisse und der Vermittlungsfähigkeit aufgrund von vermuteten seelischen Beeinträchtigungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: "Support 25" - Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit
Referenznummer: 34348/FB56/01-2025
Kurze Beschreibung:
Das JobCenter Essen hat gesundheitliche und psychische Einschränkungen von Ausbildungssuchenden, Arbeitssuchenden und Ratsuchenden bei der Arbeitsvermittlung sowie bei der Gewährung von Leistungen zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Aufgabenerledigung nach dem SGB II obliegt den beauftragten Fachstellen des JobCenter Essen die Aufgabe, Kundinnen und Kunden des JobCenter Essen zwecks Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit zu beurteilen.
Die Dienstleistung umfasst die Erstellung von psychiatrisch-psychologischen Fachgutachten bei Jugendlichen / jungen Erwachsenen unter 25 Jahren mit ausgeprägten Vermittlungshemmnissen und / oder Auffälligkeiten im Verhaltensbereich aufgrund einer vermuteten psychiatrischen Begleitstörung oder psychischen Einschränkung, die eine Integration erschweren bzw. ihr entgegenstehen. In physischer Hinsicht besteht in der Regel keine Beeinträchtigung. Es handelt sich somit um die Klärung der Einsatzfähigkeit und der Eignung hinsichtlich bestehender Vermittlungshemmnisse und der Vermittlungsfähigkeit aufgrund von vermuteten seelischen Beeinträchtigungen.
Das JobCenter Essen hat gesundheitliche und psychische Einschränkungen von Ausbildungssuchenden, Arbeitssuchenden und Ratsuchenden bei der Arbeitsvermittlung sowie bei der Gewährung von Leistungen zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Aufgabenerledigung nach dem SGB II obliegt den beauftragten Fachstellen des JobCenter Essen die Aufgabe, Kundinnen und Kunden des JobCenter Essen zwecks Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit zu beurteilen.
Die Dienstleistung umfasst die Erstellung von psychiatrisch-psychologischen Fachgutachten bei Jugendlichen / jungen Erwachsenen unter 25 Jahren mit ausgeprägten Vermittlungshemmnissen und / oder Auffälligkeiten im Verhaltensbereich aufgrund einer vermuteten psychiatrischen Begleitstörung oder psychischen Einschränkung, die eine Integration erschweren bzw. ihr entgegenstehen. In physischer Hinsicht besteht in der Regel keine Beeinträchtigung. Es handelt sich somit um die Klärung der Einsatzfähigkeit und der Eignung hinsichtlich bestehender Vermittlungshemmnisse und der Vermittlungsfähigkeit aufgrund von vermuteten seelischen Beeinträchtigungen.
Ziel der Begutachtung ist:
1. die Feststellung bzw. der Ausschluss ob eine vermittlungsrelevante seelische Störung vorliegt;
2. die genaue Beschreibung von Art und Schwere einer ggf. vorliegenden seelischen Störung;
3. die Einschätzung der therapeutischen Beeinflussbarkeit (individuelle Prognose unter Berücksichtigung von Therapie- und Veränderungsmotivation, Krankheitskonzept, kritischer Evaluation bisheriger Therapien, Strukturniveau und Art des einzuschlagenden Therapiewegs unter besonderer Berücksichtigung der Vielgliedrigkeit des psychiatrischen Hilfesystems);
4. die Einschätzung der Auswirkungen auf die derzeitige Leistungsfähigkeit / Integrationsfähigkeit vor allem hinsichtlich seelischer Stabilität, kognitiver Belastbarkeit, Umstellfähigkeit, Durchhaltefähigkeit und sozialer Kompetenz.
Hierbei wird insbesondere eine gutachterliche Einschätzung zu der Frage erwartet,
- ob die Stabilität, Eignung und Motivationslage eine Fortführung der Integrationsbemühungen (bzw. im Gutachtenauftrag konkret zu benennende berufliche Maßnahmen), evtl. unter Einbeziehung einer psychosozialen Beratungsstelle/einer ambulanten Therapie, zulassen (sozialmedizinische Empfehlungen),
- ob medizinische Maßnahmen (stationär, teilstationär, ambulant) aktuell im Vordergrund stehen, wobei deren voraussichtliche Dauer abgeschätzt werden soll (Leistungsfähigkeit unter 3 Std. für voraussichtlich weniger als 6 Monate).
Der Bereich der (sucht-) psychiatrischen Auffälligkeiten / Erkrankungen ist ein hochsensibler Bereich, bei dem es vielen Kunden extrem schwerfällt, sich anderen Personen gegenüber zu öffnen
Daher ist durchschnittlich von 4 Gesprächen (maximal 5) pro Kunde auszugehen, insbesondere da mehrere standardisierte Testverfahren durchgeführt werden müssen.
Therapieelemente sind ausdrücklich nicht Bestandteil der zu erbringenden Dienstleistung.
Zu den weiteren Inhalten der Dienstleistung gehören, auch unabhängig von der Gutachtenerstellung, verschiedene Arten von Interventionsgesprächen und Angebote:
1.) Die Durchführung von Krisengesprächen, aus denen sich nicht ein Auftrag zur regulären Teilnahme an Support25 ergibt. Hier geht es um Krisengespräche, die bei den Integrationsfachkräften auftreten können und durch die Psychologen von Support25 eine sofortige Hilfestellung gegeben ist. Die Krisengespräche sind auch für ehemalige Kunden anzubieten.
2.) Es sollen Vorgespräche für Kunden, die sich unter Support25 nichts vorstellen können, angeboten werden, damit diese sich freiwillig für eine Teilnahme am Angebot entscheiden können.
3.) Das Personal ist bei der Anbindung der Kunden an das Hilfesystem durch Stationsanmeldungen, Vereinbarungen von Terminen in Spezialambulanzen, Vermittlung von Testterminen, behilflich.
4.) In Einzelfällen kann eine kurze Nachbetreuung, im Rahmen von maximal 2 Terminen, angeboten werden, z.B. um beim Umgang mit Krisen, organisatorischen Problemen bei der Therapieaufnahme, etc. zu unterstützen.
5.) Die Mitarbeitenden von Support25 und Mitarbeitenden des JC Essen können Fallbesprechungen/Supervisionen zu anonymen Kunden durchführen um die Mitarbeitenden des JC bei der Hilfeplanung für Kunden zu unterstützen. Somit sind die Psychologen auch Ansprechpartner in akuten Beratungssituationen im U25 Bereich, für Kunden und Mitarbeiter.
6.) Support25 kann eingeschaltet werden um abzuklären ob eine Zuweisung in passende Maßnahmen des JobCenter Essen sinnvoll ist. Hierbei soll eine Rückmeldung und evtl. Fallbesprechung mit der Integrationsfachkraft erfolgen. Es kann auch ein Übergabegespräch zwischen Support25 und dem Träger der Maßnahme mit schriftlicher Zustimmung des Kunden stattfinden. Nach der Einschätzung von Support25, entscheidet die Integrationsfachkraft über die Zuweisung des Kunden. Zuzuweisende Stelle bleibt das JobCenter Essen.
7.) Die Mitarbeitenden können ein Präventionsangebot für Kunden anbieten. Dies ist in Rücksprache mit den zuständigen Fachkräften des JC u25 Bereichs abzustimmen. Es kann erforderlich sein, wenn mehrere Kunden und Kundinnen das gleiche Thema zur Prävention haben und dies sinnvoll erscheint.
8.) Die Mitarbeitenden können Schulungen / Workshops für die Integrationsfachkräfte zum Umgang mit Kunden mit psychischen Beeinträchtigungen (z.B. Borderline - Persönlichkeitsstörung, ADHS) anbieten.
9.) Eine Teilnahme am Tag der offenen Tür des JC U25 Bereichs sowie am Gesundheitstag des JC sollte den Mitarbeitenden von Support25 ermöglicht werden, um Angebote näher zu bringen.
Bei diesen Inhalten muss nicht unbedingt ein Gutachtenauftrag für Support25 entstehen.
Bei den verschiedenen Interventionsgesprächen ist von durchschnittlich 2 Gesprächsterminen pro Teilnehmenden / Mitarbeitenden auszugehen. Support25 wird hierzu einen Bericht verfassen und dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.
Der Auftragnehmer gibt dem Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Beauftragung eine Rückmeldung über die erfolgte oder nichterfolgte Einmündung. Bei nichterfolgter Einmündung müssen die Gründe hierfür mitgeteilt werden.
Bei "Support 25" handelt es sich bei der geplanten Ausschreibung nicht um ein reines arbeitsmarktliches Instrument, sondern um ein eignungsdiagnostisches Instrument gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 32 SGB III zur Feststellung der Eignung.
1. die Feststellung bzw. der Ausschluss ob eine vermittlungsrelevante seelische Störung vorliegt;
2. die genaue Beschreibung von Art und Schwere einer ggf. vorliegenden seelischen Störung;
3. die Einschätzung der therapeutischen Beeinflussbarkeit (individuelle Prognose unter Berücksichtigung von Therapie- und Veränderungsmotivation, Krankheitskonzept, kritischer Evaluation bisheriger Therapien, Strukturniveau und Art des einzuschlagenden Therapiewegs unter besonderer Berücksichtigung der Vielgliedrigkeit des psychiatrischen Hilfesystems);
4. die Einschätzung der Auswirkungen auf die derzeitige Leistungsfähigkeit / Integrationsfähigkeit vor allem hinsichtlich seelischer Stabilität, kognitiver Belastbarkeit, Umstellfähigkeit, Durchhaltefähigkeit und sozialer Kompetenz.
Hierbei wird insbesondere eine gutachterliche Einschätzung zu der Frage erwartet,
- ob die Stabilität, Eignung und Motivationslage eine Fortführung der Integrationsbemühungen (bzw. im Gutachtenauftrag konkret zu benennende berufliche Maßnahmen), evtl. unter Einbeziehung einer psychosozialen Beratungsstelle/einer ambulanten Therapie, zulassen (sozialmedizinische Empfehlungen),
- ob medizinische Maßnahmen (stationär, teilstationär, ambulant) aktuell im Vordergrund stehen, wobei deren voraussichtliche Dauer abgeschätzt werden soll (Leistungsfähigkeit unter 3 Std. für voraussichtlich weniger als 6 Monate).
Der Bereich der (sucht-) psychiatrischen Auffälligkeiten / Erkrankungen ist ein hochsensibler Bereich, bei dem es vielen Kunden extrem schwerfällt, sich anderen Personen gegenüber zu öffnen
Daher ist durchschnittlich von 4 Gesprächen (maximal 5) pro Kunde auszugehen, insbesondere da mehrere standardisierte Testverfahren durchgeführt werden müssen.
Therapieelemente sind ausdrücklich nicht Bestandteil der zu erbringenden Dienstleistung.
Zu den weiteren Inhalten der Dienstleistung gehören, auch unabhängig von der Gutachtenerstellung, verschiedene Arten von Interventionsgesprächen und Angebote:
1.) Die Durchführung von Krisengesprächen, aus denen sich nicht ein Auftrag zur regulären Teilnahme an Support25 ergibt. Hier geht es um Krisengespräche, die bei den Integrationsfachkräften auftreten können und durch die Psychologen von Support25 eine sofortige Hilfestellung gegeben ist. Die Krisengespräche sind auch für ehemalige Kunden anzubieten.
2.) Es sollen Vorgespräche für Kunden, die sich unter Support25 nichts vorstellen können, angeboten werden, damit diese sich freiwillig für eine Teilnahme am Angebot entscheiden können.
3.) Das Personal ist bei der Anbindung der Kunden an das Hilfesystem durch Stationsanmeldungen, Vereinbarungen von Terminen in Spezialambulanzen, Vermittlung von Testterminen, behilflich.
4.) In Einzelfällen kann eine kurze Nachbetreuung, im Rahmen von maximal 2 Terminen, angeboten werden, z.B. um beim Umgang mit Krisen, organisatorischen Problemen bei der Therapieaufnahme, etc. zu unterstützen.
5.) Die Mitarbeitenden von Support25 und Mitarbeitenden des JC Essen können Fallbesprechungen/Supervisionen zu anonymen Kunden durchführen um die Mitarbeitenden des JC bei der Hilfeplanung für Kunden zu unterstützen. Somit sind die Psychologen auch Ansprechpartner in akuten Beratungssituationen im U25 Bereich, für Kunden und Mitarbeiter.
6.) Support25 kann eingeschaltet werden um abzuklären ob eine Zuweisung in passende Maßnahmen des JobCenter Essen sinnvoll ist. Hierbei soll eine Rückmeldung und evtl. Fallbesprechung mit der Integrationsfachkraft erfolgen. Es kann auch ein Übergabegespräch zwischen Support25 und dem Träger der Maßnahme mit schriftlicher Zustimmung des Kunden stattfinden. Nach der Einschätzung von Support25, entscheidet die Integrationsfachkraft über die Zuweisung des Kunden. Zuzuweisende Stelle bleibt das JobCenter Essen.
7.) Die Mitarbeitenden können ein Präventionsangebot für Kunden anbieten. Dies ist in Rücksprache mit den zuständigen Fachkräften des JC u25 Bereichs abzustimmen. Es kann erforderlich sein, wenn mehrere Kunden und Kundinnen das gleiche Thema zur Prävention haben und dies sinnvoll erscheint.
8.) Die Mitarbeitenden können Schulungen / Workshops für die Integrationsfachkräfte zum Umgang mit Kunden mit psychischen Beeinträchtigungen (z.B. Borderline - Persönlichkeitsstörung, ADHS) anbieten.
9.) Eine Teilnahme am Tag der offenen Tür des JC U25 Bereichs sowie am Gesundheitstag des JC sollte den Mitarbeitenden von Support25 ermöglicht werden, um Angebote näher zu bringen.
Bei diesen Inhalten muss nicht unbedingt ein Gutachtenauftrag für Support25 entstehen.
Bei den verschiedenen Interventionsgesprächen ist von durchschnittlich 2 Gesprächsterminen pro Teilnehmenden / Mitarbeitenden auszugehen. Support25 wird hierzu einen Bericht verfassen und dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.
Der Auftragnehmer gibt dem Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Beauftragung eine Rückmeldung über die erfolgte oder nichterfolgte Einmündung. Bei nichterfolgter Einmündung müssen die Gründe hierfür mitgeteilt werden.
Bei "Support 25" handelt es sich bei der geplanten Ausschreibung nicht um ein reines arbeitsmarktliches Instrument, sondern um ein eignungsdiagnostisches Instrument gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 32 SGB III zur Feststellung der Eignung.
Stadt: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann zweimal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-23 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-01-23 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-01-13 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Im Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist,
dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die ausgeschriebene Leistung in vollem Umfang zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Im Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist,
dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die ausgeschriebene Leistung in vollem Umfang zu erbringen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Dienstleistungsort:
Der konkrete Dienstleistungsort ist das Job Center Essen U25, Am Fernmeldeamt 15, 45145 Essen. Räumlichkeiten für den Auftragnehmer (bis zu 5 Büroräume) werden vom Job Center Essen U25 mit entsprechender Ausstattung zur Verfügung gestellt.
Die angegebenen Dienstleistungsorte sind zwingend einzuhalten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Dienstleistungsort:
Der konkrete Dienstleistungsort ist das Job Center Essen U25, Am Fernmeldeamt 15, 45145 Essen. Räumlichkeiten für den Auftragnehmer (bis zu 5 Büroräume) werden vom Job Center Essen U25 mit entsprechender Ausstattung zur Verfügung gestellt.
Die angegebenen Dienstleistungsorte sind zwingend einzuhalten.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
Eignungskriterien:
Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird verlangt, dass die gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung vorhanden ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine Trägerzulassung verfügen. Diese sind dem Angebot beizufügen.
Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind im Vordruck D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Der Nachweis ist erbracht, wenn die zu vergebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/ oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die zu vergebende und/ oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere Maßnahmen nach § 16 SGB II i.V.m. § 32 SGB III.
Der Bieter/ Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft hat im Vordruck D.2 zu erklären, ob eine Vergabe von Unteraufträgen vorgesehen ist. Sofern der Bieter/ die Bietergemeinschaft bei der Ausführung von Leistungsteilen Unterauftragnehmer einsetzen will, sind im Vordruck D.2 diese Unterauftragnehmer abschließend zu benennen sowie Art und Umfang der von ihnen jeweils auszuführenden Leistungsteile anzugeben.
Bei der späteren Wertung der Angebote findet eine Berücksichtigung der bereits festgestellten Eignung nicht mehr statt.
Eignung zur Berufsausübung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
Eignungskriterien:
Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird verlangt, dass die gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung vorhanden ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine Trägerzulassung verfügen. Diese sind dem Angebot beizufügen.
Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind im Vordruck D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Der Nachweis ist erbracht, wenn die zu vergebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/ oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die zu vergebende und/ oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere Maßnahmen nach § 16 SGB II i.V.m. § 32 SGB III.
Der Bieter/ Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft hat im Vordruck D.2 zu erklären, ob eine Vergabe von Unteraufträgen vorgesehen ist. Sofern der Bieter/ die Bietergemeinschaft bei der Ausführung von Leistungsteilen Unterauftragnehmer einsetzen will, sind im Vordruck D.2 diese Unterauftragnehmer abschließend zu benennen sowie Art und Umfang der von ihnen jeweils auszuführenden Leistungsteile anzugeben.
Bei der späteren Wertung der Angebote findet eine Berücksichtigung der bereits festgestellten Eignung nicht mehr statt.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Um sicherzustellen, dass bei der Begutachtung und der Interventionen nur entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt wird, deren fundierte Kenntnisse und Erfahrungen ein gleichmäßig hohes Niveau gewährleisten, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
- Für die Erbringung der Dienstleistung sind psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Pädagogen, die approbierte Kinder- und Jugendpsychologen sind, sowie Psychologen, die sich in der Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten befinden geeignet. Zusätzlich und in Anlehnung an das Psychotherapeutengesetz, welches 2022 geändert wurde, sind auch Fachpsychotherapeuten für Kinder- und Jugendliche, Fachpsychotherapeuten für Erwachsene, Approbierte Psychotherapeuten in Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten für Kinder- und Jugendliche, Approbierte Psychotherapeuten in Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten für Erwachsene geeignet. Neben den genannten Qualifikationen sind insbesondere einschlägige Erfahrungen mit jugendlichen Patienten und Patienten in der Adoleszenz und Erfahrungen mit Patienten im jungen Erwachsenenalter im stationären Setting erforderlich. Zusätzliche Erfahrung im Bereich Suchtmedizin, ist aufgrund des Erkrankungsspektrums wünschenswert.
- Für die Erstellung der Fachgutachten gilt der folgende Mindeststandard:
Erstellung der Gutachten durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten mit der Zusatzqualifikation für die Kinder- und Jugendpsychotherapie. Der approbierte psychologische Psychotherapeut unterschreibt die Gutachten und stellt die fachgerechte Ausführung sicher.
Fachlich geeignet ist, wer über einen entsprechenden Studienabschluss und einschlägige Berufserfahrung verfügt. Zeiten während eines Studiums gelten hier nicht als Berufserfahrung. Dieser übernimmt die fachliche Leitung für das Projekt.
Die Erfüllung der fachlichen Anforderungen an das Personal ist im Angebot plausibel darzulegen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen Wissensstand verfügt, dabei sorgt er auch für die Erfüllung der Fortbildungspflicht.
Nachweis des Personals:
Der Nachweis des Personals incl. der Verwaltungskraft hat mit dem Vordruck F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Personaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der Nachweis des Personals durch den Auftragnehmer unverzüglich und vor Einsatz des Personals in der Maßnahme mit dem Vordruck F. 1 zu erfolgen. Für die Gesamtübersicht des gemeldeten Personals ist der Vordruck F.1.2 zu übersenden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, ggf. den Einsatz von Personal abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen oder sie / er nach seinen Feststellungen nicht für die Durchführung der Maßnahme geeignet ist. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen der formalen Voraussetzungen.
Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit.
Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und Einsicht in Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.
Personaleinsatz:
Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten.
In der Maßnahme kommen 2,75 Vollzeitkräfte (entsprechend Teilzeit) hierin enthalten ist eine 0,25 Leitungsstelle zum Einsatz. Darüber hinaus ist 0,5 Personalkapazität für administrative Aufgaben (Verwaltungskraft) vorzuhalten. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert "1" entspricht einem Volumen von wöchentlich 39 Zeitstunden.
Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, außerhalb des vereinbarten Dienstleistungsvolumens für andere als von dem Auftraggeber zugewiesene Teilnehmer tätig zu sein. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden.
Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch mindestens 80 % fest angestellte Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen.
Fest angestellt bedeutet, dass die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschlossenen Arbeitsverträge nicht einen geringeren Zeitraum als die vorgesehene Vertragslaufzeit umfassen dürfen. Minijobs im Sinne § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) gehören nicht zum fest angestellten Personal. Ein Einsatz von Honorarkräften ist in dieser Dienstleistung nicht zulässig.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Um sicherzustellen, dass bei der Begutachtung und der Interventionen nur entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt wird, deren fundierte Kenntnisse und Erfahrungen ein gleichmäßig hohes Niveau gewährleisten, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
- Für die Erbringung der Dienstleistung sind psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Pädagogen, die approbierte Kinder- und Jugendpsychologen sind, sowie Psychologen, die sich in der Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten befinden geeignet. Zusätzlich und in Anlehnung an das Psychotherapeutengesetz, welches 2022 geändert wurde, sind auch Fachpsychotherapeuten für Kinder- und Jugendliche, Fachpsychotherapeuten für Erwachsene, Approbierte Psychotherapeuten in Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten für Kinder- und Jugendliche, Approbierte Psychotherapeuten in Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten für Erwachsene geeignet. Neben den genannten Qualifikationen sind insbesondere einschlägige Erfahrungen mit jugendlichen Patienten und Patienten in der Adoleszenz und Erfahrungen mit Patienten im jungen Erwachsenenalter im stationären Setting erforderlich. Zusätzliche Erfahrung im Bereich Suchtmedizin, ist aufgrund des Erkrankungsspektrums wünschenswert.
- Für die Erstellung der Fachgutachten gilt der folgende Mindeststandard:
Erstellung der Gutachten durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten mit der Zusatzqualifikation für die Kinder- und Jugendpsychotherapie. Der approbierte psychologische Psychotherapeut unterschreibt die Gutachten und stellt die fachgerechte Ausführung sicher.
Fachlich geeignet ist, wer über einen entsprechenden Studienabschluss und einschlägige Berufserfahrung verfügt. Zeiten während eines Studiums gelten hier nicht als Berufserfahrung. Dieser übernimmt die fachliche Leitung für das Projekt.
Die Erfüllung der fachlichen Anforderungen an das Personal ist im Angebot plausibel darzulegen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen Wissensstand verfügt, dabei sorgt er auch für die Erfüllung der Fortbildungspflicht.
Nachweis des Personals:
Der Nachweis des Personals incl. der Verwaltungskraft hat mit dem Vordruck F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Personaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der Nachweis des Personals durch den Auftragnehmer unverzüglich und vor Einsatz des Personals in der Maßnahme mit dem Vordruck F. 1 zu erfolgen. Für die Gesamtübersicht des gemeldeten Personals ist der Vordruck F.1.2 zu übersenden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, ggf. den Einsatz von Personal abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen oder sie / er nach seinen Feststellungen nicht für die Durchführung der Maßnahme geeignet ist. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen der formalen Voraussetzungen.
Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit.
Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und Einsicht in Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.
Personaleinsatz:
Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten.
In der Maßnahme kommen 2,75 Vollzeitkräfte (entsprechend Teilzeit) hierin enthalten ist eine 0,25 Leitungsstelle zum Einsatz. Darüber hinaus ist 0,5 Personalkapazität für administrative Aufgaben (Verwaltungskraft) vorzuhalten. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert "1" entspricht einem Volumen von wöchentlich 39 Zeitstunden.
Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, außerhalb des vereinbarten Dienstleistungsvolumens für andere als von dem Auftraggeber zugewiesene Teilnehmer tätig zu sein. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden.
Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch mindestens 80 % fest angestellte Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen.
Fest angestellt bedeutet, dass die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschlossenen Arbeitsverträge nicht einen geringeren Zeitraum als die vorgesehene Vertragslaufzeit umfassen dürfen. Minijobs im Sinne § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) gehören nicht zum fest angestellten Personal. Ein Einsatz von Honorarkräften ist in dieser Dienstleistung nicht zulässig.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Keine besonderen Bedingungen vorhanden.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YTYR139V8
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 244-766762 (2024-12-13)