Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten Schülerverkehr zugrunde. Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben möchten. Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Fahrpläne können nach Maßgabe von Ziffer [ 2 ] der Vertragsbedingungen angepasst werden. Je Los (=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden. Beispiel: Los 1 (Linie 001) Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche Preispositionen (Positionen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.3) Preise angegeben werden. Die Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt „Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen können. Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten sind verbindlich, d. h. - eine „Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung nicht möglich. - Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum zwingend zum Ausschluss eines Angebots. Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium Preis (Wertungssumme des Angebots) erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur Abgabe eines Angebots). Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen können, so erfolgt die Vergabe wie folgt: Die Lose werden der Reihe nach – in aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1, dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw. Je Los werden nur die Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-12.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SV-PHE-240712-002 - Schulbusverkehr für das Schuljahr 2024/2025
Kurze Beschreibung:
Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten
Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und
Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten
Schülerverkehr zugrunde. Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die
Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben
möchten. Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den
jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Fahrpläne können
nach Maßgabe von Ziffer [ 2 ] der Vertragsbedingungen angepasst werden. Je Los
(=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann
das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden. Beispiel: Los 1 (Linie
001) Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche
Preispositionen (Positionen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.3) Preise angegeben werden. Die
Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie
gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt
„Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen
können. Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich
die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig
bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten sind verbindlich, d. h. - eine
„Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung
nicht möglich. - Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen
Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum
zwingend zum Ausschluss eines Angebots. Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung
der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend
Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium
Preis (Wertungssumme des Angebots) erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur
Abgabe eines Angebots). Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie
gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen
können, so erfolgt die Vergabe wie folgt: Die Lose werden der Reihe nach – in
aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1,
dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw. Je Los werden nur die
Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch
die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf
das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.
Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten
Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und
Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten
Schülerverkehr zugrunde. Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die
Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben
möchten. Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den
jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Fahrpläne können
nach Maßgabe von Ziffer [ 2 ] der Vertragsbedingungen angepasst werden. Je Los
(=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann
das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden. Beispiel: Los 1 (Linie
001) Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche
Preispositionen (Positionen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.3) Preise angegeben werden. Die
Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie
gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt
„Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen
können. Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich
die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig
bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten sind verbindlich, d. h. - eine
„Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung
nicht möglich. - Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen
Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum
zwingend zum Ausschluss eines Angebots. Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung
der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend
Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium
Preis (Wertungssumme des Angebots) erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur
Abgabe eines Angebots). Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie
gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen
können, so erfolgt die Vergabe wie folgt: Die Lose werden der Reihe nach – in
aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1,
dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw. Je Los werden nur die
Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch
die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf
das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.
Produkte/Dienstleistungen: Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer📦 Beschreibung
Interne Kennung: SV-PHE-240712-002 - Schulbusverkehr für das Schuljahr 2024/2025
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten
Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und
Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten
Schülerverkehr zugrunde. Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die
Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben
möchten. Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den
jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Fahrpläne können
nach Maßgabe von Ziffer [ 2 ] der Vertragsbedingungen angepasst werden. Je Los
(=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann
das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden. Beispiel: Los 1 (Linie
001) Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche
Preispositionen (Positionen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.3) Preise angegeben werden. Die
Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie
gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt
„Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen
können. Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich
die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig
bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten sind verbindlich, d. h. - eine
„Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung
nicht möglich. - Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen
Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum
zwingend zum Ausschluss eines Angebots. Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung
der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend
Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium
Preis (Wertungssumme des Angebots) erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur
Abgabe eines Angebots). Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie
gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen
können, so erfolgt die Vergabe wie folgt: Die Lose werden der Reihe nach – in
aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1,
dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw. Je Los werden nur die Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch
die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf
das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.
Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten
Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und
Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten
Schülerverkehr zugrunde. Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die
Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben
möchten. Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den
jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Fahrpläne können
nach Maßgabe von Ziffer [ 2 ] der Vertragsbedingungen angepasst werden. Je Los
(=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann
das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden. Beispiel: Los 1 (Linie
001) Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche
Preispositionen (Positionen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.3) Preise angegeben werden. Die
Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie
gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt
„Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen
können. Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich
die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig
bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten sind verbindlich, d. h. - eine
„Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung
nicht möglich. - Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen
Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum
zwingend zum Ausschluss eines Angebots. Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung
der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend
Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium
Preis (Wertungssumme des Angebots) erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur
Abgabe eines Angebots). Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie
gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen
können, so erfolgt die Vergabe wie folgt: Die Lose werden der Reihe nach – in
aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1,
dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw. Je Los werden nur die Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch
die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf
das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-01 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: (1) Erklärung des Unternehmens, dass die
gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind; (2) Angabe über eine Eintragung in
das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des
Unternehmens; (3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche
Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist; (4) Erklärung
des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der
Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge
an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung
ordnungsgemäß erfüllt ist; (5) Erklärung des Unternehmens, dass keine
schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die
geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare
Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres
Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von
einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder
Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: (1) Erklärung des Unternehmens, dass die
gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind; (2) Angabe über eine Eintragung in
das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des
Unternehmens; (3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche
Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist; (4) Erklärung
des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der
Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge
an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung
ordnungsgemäß erfüllt ist; (5) Erklärung des Unternehmens, dass keine
schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die
geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare
Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres
Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von
einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder
Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: (6) Erklärung des Unternehmens, dass keine
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (7) Erklärung des
Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder
vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; (8) Erklärung des
Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
(9) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen; (10) Umsatzanteile des
Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten
Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der
zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung
einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder
beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die
deutsche Sprache vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: (6) Erklärung des Unternehmens, dass keine
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (7) Erklärung des
Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder
vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; (8) Erklärung des
Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
(9) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen; (10) Umsatzanteile des
Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten
Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der
zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung
einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder
beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die
deutsche Sprache vorlegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte)
Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im
aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende
Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung,
Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten
Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr; (12)
Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung,
Fachrichtung)mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; (13)
Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die
Kapazitäten anderer Unternehmen. Ausländische Unternehmen, in deren
Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können
vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen
ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von
einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder
Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Spezielle Anforderungen an die Technische Ausrüstung: Die eingesetzten Fahrzeuge müssen sowohl den gesetzlichen Anforderungen, als auch den Leistungsbedingungen für den Einsatz im freigestellten Schülerverkehr entsprechen.
Weitere Angaben, Nachweise und Erklärungen: Erklärung, dass nur Fahrpersonal eingesetzt wird, dass die Anforderungen in Ziff. 3 der Leistungsbedingungen erfüllt.
Eigenerklärung der Unternehmen über Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sowie den Vorgaben der Leistungsbedingungen für dein Einsatz im freigestellten Schülerverkehr bei den eingesetzten Fahrzeugen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte)
Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im
aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende
Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung,
Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten
Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr; (12)
Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung,
Fachrichtung)mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; (13)
Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die
Kapazitäten anderer Unternehmen. Ausländische Unternehmen, in deren
Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können
vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen
ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von
einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder
Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Spezielle Anforderungen an die Technische Ausrüstung: Die eingesetzten Fahrzeuge müssen sowohl den gesetzlichen Anforderungen, als auch den Leistungsbedingungen für den Einsatz im freigestellten Schülerverkehr entsprechen.
Weitere Angaben, Nachweise und Erklärungen: Erklärung, dass nur Fahrpersonal eingesetzt wird, dass die Anforderungen in Ziff. 3 der Leistungsbedingungen erfüllt.
Eigenerklärung der Unternehmen über Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sowie den Vorgaben der Leistungsbedingungen für dein Einsatz im freigestellten Schülerverkehr bei den eingesetzten Fahrzeugen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die
Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download
zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht
der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der
Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal
(URL: s.h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-PHE-240712-002 anzufordern.
Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen
während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den
Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen aktivdurch den Auftraggeber
informiert. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist das Angebot durch den
bevollmächtigten Vertreter abzugeben. Die Angaben im Online-Fragebogen
sollen sich auf diesen bevollmächtigten Vertreter beziehen. Die Eignung aller
weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft ist in einem gesonderten Dokument
darzulegen. Die Aufteilung der(Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen
Mitglieder der Bietergemeinschaft ist für den Auftragsfalldarzustellen.
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die
Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download
zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht
der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der
Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal
(URL: s.h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-PHE-240712-002 anzufordern.
Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen
während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den
Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen aktivdurch den Auftraggeber
informiert. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist das Angebot durch den
bevollmächtigten Vertreter abzugeben. Die Angaben im Online-Fragebogen
sollen sich auf diesen bevollmächtigten Vertreter beziehen. Die Eignung aller
weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft ist in einem gesonderten Dokument
darzulegen. Die Aufteilung der(Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen
Mitglieder der Bietergemeinschaft ist für den Auftragsfalldarzustellen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Überprüfungsstelle, Schlichtungsstelle
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 137-424388 (2024-07-12)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-26) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden, sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden, sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-29+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 6e216173-17f2-42e6-98d8-5839f04a766d-01
Quelle: OJS 2024/S 146-453131 (2024-07-26)