Auftragsbekanntmachung (2024-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SW Oxygen Forensics
Reference number: 2024-11V-54-2
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von SW-Lizenzen Oxygen Forensics inkl. SW-Pflege 12 Monate”
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von 12 Stück SW-Lizenzen Oxygen Forensics inkl. 12 Monate SW-Pflege, Verlängerungsoption für die Verlängerung der SW-Pflege: 3 Mal jeweils 12 Monate”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von 12 Stück SW-Lizenzen Oxygen Forensics inkl. 12 Monate SW-Pflege, Verlängerungsoption für die Verlängerung der SW-Pflege: 3 Mal jeweils 12 Monate
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Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB: Abgabe der Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1 Nr. 2a)”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB: Abgabe der Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1 unter Nr. 2b)”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1-4, 7 und 8 GWB: Abgabe der Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1-4, 7 und 8 GWB: Abgabe der Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1 unter Nr. 2c)
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 2 GWB: Abgabe der Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1 Nr. 2d)”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Handelsregisterauszug: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Handelsregisterauszug: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Verpflichtungserklärung LTMG: Abgabe der Verpflichtungserklärung zum LTMG gem. Anlage 2 der Vergabeunterlagen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Russlanderklärung: Abgabe einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der VO (EU) 2022/576 mittels Anlage 4 der Vergabeunterlagen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY5VN” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-0📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 235-737402 (2024-12-02)