Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung der Herstellereigenschaft für die ausgeschriebenen Systeme oder Vorlage des Nachweises in Kopie über eine erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung durch Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme in der Instandhaltungsstufe 4.
2. Eigenerklärung über eine mindestens vierjährige qualifizierte Berufserfahrung in der Werksinstandsetzung von Systemen/Geräten des für die Instandsetzungsdurchführung vorgesehenen Personals.
3. Eigenerklärung, dass eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Hauptinstandsetzung (IHS 4) zur Herstellung der Zustandskodes E0 und V0 (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) vorliegt. Diese Erklärung schließt die Dokumentation für die selbst instand zu setzenden Baugruppen mit ein.
4. Eigenerklärung, dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungsstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel vorhanden sind.
5. Eigenerklärung über den Besitz eines rechtskonformen Zugangs auf aktuelle benötigte technische Dokumentationen.
6. Eigenerklärung mit dem Nachweis einer von einer akkreditierten Stelle durchgeführten gültigen Schweißzertifizierung nach DIN 2303, die wenn erforderlich (Panzerungsfunktion) neben dem Q2- auch den Q3-Anteil in der Zertifizierung beinhaltet.
7. Eigenerklärung zum Vorliegen sonstiger gerätebezogener festgelegter Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie)
8. Eigenerklärung, dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.
9. Eigenerklärung, dass gewährleistet wird, dass die gewechselten Baugruppen sich auf aktuellem K-Stand des Systemherstellers befinden.
10. Eigenerklärung, dass eine fahrzeugbezogenen EMV-Prüfung in einer für die Größe des Fahrzeuges zugelassenen Halle, nach den aus dem Entwicklungsvertrag abgeleiteten Anforderungen an die EMV-Festigkeit, sichergestellt werden kann.
11. Eigenerklärung, dass im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung nach den Bestimmungen des KrWaffKontrG, des AWG bzw. Dual Use-Verordnung den Nachweis der Genehmigung des BAFA oder einer vergleichbaren ausländischen Behörde erbacht wird, Waffen zu lagern, instand zu setzen, zu transportieren, ein bzw. auszuführen und / oder durchzuführen, des AWG vorgelegt wird, sowie Systeme / Waffen und Baugruppen nach den Bestimmungen des KrWaffKontrG/AWG dokumentiert wird.
12. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form.
13. Eigenerklärung, dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, AQAP 2110:2016 eingehalten und angewendet werden.
Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 12 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers. Als Alternative zu Ziff. 10 kann der Unterauftragnehmer erklären, keine Leistungsanteile an Systemen / Waffen oder Baugruppen zu erbringen, die in der Kriegswaffenliste des KrWaffKontrG oder in den Ausfuhrlisten gem. AWG aufgeführt sind.