TA-Prüfsachverständigen- sowie Beratungsleistungen Los 2 PG5 Feuerlöschanlagen
Baugesellschaft UMG mbH
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Prüf- und Sachverständigen sowie Beratungsleistungen Feuerlöschanlagen für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen. Die Einzelheiten zum Leistungsbild ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung ANG_Anlage_03_Leistungsbeschreibung.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-06.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2024-08-06 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2024-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: TA-Prüfsachverständigen- sowie Beratungsleistungen Los 2 PG5 Feuerlöschanlagen
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 34
Postleitzahl: 37075
Stadt: Göttingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göttingen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-28 📅
Datum des Endes: 2029-10-26 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hamburg/Göttingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Baugesellschaft UMG mbH und Leinemann & Partner mbB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Ort des Eröffnungstermins: Hamburg/Göttingen
Zusätzliche Informationen: Baugesellschaft UMG mbH und Leinemann & Partner mbB
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Baugesellschaft UMG mbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 34
Postleitzahl: 37075
Postort: Göttingen
Region: Göttingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Leinemann & Partner mbB
E-Mail: andreas.rosenauer@leinemann-partner.de 📧
Telefon: +49 40-4689920 📞
URL: https://baug-umg.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://baug-umg.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2WH7Y9/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2WH7Y9 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2WH7Y9 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Datum des Beginns: 2024-10-28 📅
Datum des Endes: 2029-10-26 📅
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2WH7Y9
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131-153306 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 154-478413 (2024-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: TA-Prüfsachverständigen- sowie Beratungsleistungen Los 2 PG5 Feuerlöschanlagen
Referenznummer:
24E71240BS1026
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Prüf- und Sachverständigen sowie Beratungsleistungen Feuerlöschanlagen für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen. Die Einzelheiten zum Leistungsbild ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung ANG_Anlage_03_Leistungsbeschreibung.
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Beschreibung
Interne Kennung:
24E71240BS1026
Beschreibung der Beschaffung:
Im Zuge der Planung und Herstellung der Baustufe 1 auf dem Gelände der Universitätsmedizin Göttingen sind die Prüfsachverständigenleistungen der folgende Prüfgebiete nach Niedersächsischer Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) erforderlich. - Prüfgebiet 5: Feuerlöschanlagen: - 1 Stück Hydrantenanlage Trocken mit einem Leitungsnetz von ca. 2000m und 116 Entnahmestellen über 9 Etagen - 1 Stück Hydrantenanlage Nass mit einem Leitungsnetz von ca. 2000m und 116 Entnahmestellen über 9 Etagen - 1 Stück automatische Löschanlage (als HDWNL) mit einem Netz von ca. 90.000m², Verortung der Zentralentechnik im Untergeschoss 2. - 2 Stück Kerosinlöschanlage für die Hubschrauberlandefläche Aufgrund der Komplexität des Projekts und der Erwartung einer reibungslosen Endprüfung der Baumaßnahme, wurde festgelegt, dass die Prüfsachverständigen ab der Entwurfsplanung beratend in den Planungsprozess eingebunden werden. Die Einzelheiten zum Leistungsbild ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung ANG_Anlage_03_Leistungsbeschreibung.
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Postanschrift: Robert-Koch-Straße 34
Postleitzahl: 37075
Stadt: Göttingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göttingen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-28 📅
Datum des Endes: 2029-10-26 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Prüf- und Sachverständigen sowie Beratungsleistungen für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen. Die Einzelheiten zum Leistungsbild ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung ANG_Anlage_03_Leistungsbeschreibung.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hamburg/Göttingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Baugesellschaft UMG mbH und Leinemann & Partner mbB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Ort des Eröffnungstermins: Hamburg/Göttingen
Zusätzliche Informationen: Baugesellschaft UMG mbH und Leinemann & Partner mbB
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Auf die Regelung des § 56 VgV wird verwiesen, insbesondere: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerberoder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV)
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Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Konkretisierung Ausschlussgründe: Gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben Der Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass er die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern ordnungsgemäß erfüllen und keineRückstände beim Finanzamt bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der der ordnungsgemäßen Steuerzahlungen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts) zu fordern. -Gesetzliche Verpflichtung zur Entrichtung der Beiträge an die Krankenkassen Der Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass er die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Krankenkassenbeiträge ordnungsgemäß erfüllt und keine Rückstände bei einer Krankenkasse bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Krankenkassenbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen) zu fordern. - Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall Versicherung Der Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass er die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/ gesetzliche Unfall-Versicherung ordnungsgemäß erfüllt und keine Rückstände bei der Berufsgenossenschaft/ gesetzlichen Unfall-Versicherung bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft) zu fordern. -Insolvenz Der Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet ist, keine Eröffnung beantragt und kein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. -Liquidation Der Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. -Sonstige AusschlussgründeDer Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass keine sonstigen Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB bestehen. Im Übrigen vergleiche ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
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Landesrechtliche Vorgaben (Niedersachsen) - Verpflichtungserklärung gemäß Niedersächsischem Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) - Verpflichtungserklärung zum Mindeststundenentgelt: Der Bewerber/Bieter (ggf. Eignungsverleiher und NU) erklärt, dass im Falle der Auftragsvergabe an sich auch nachfolgende besondere Vertragsbedingungen zwischen dem Bewerber/Bieter als Auftragnehmer und dem Auftraggeber als vereinbart gelten: 6.1 Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte, § 4 NTVergG Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags im Inland 6.1.1 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und 6.1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. 6.2 Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette, § 13 NTVergG 6.2.1 Soweit Nachunternehmen bei der Ausführung des Auftrags eingesetzt werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärung nach Nummer 6.1 (siehe § 4 Abs. 1 NTVergG) abzuverlangen und diese Erklärungen und Nachweise dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Der Auftragnehmer, der einen Auftrag an ein Nachunternehmen vergibt, hat vertraglich sicherzustellen, dass das Nachunternehmen die ihm nach Satz 1 aufzuerlegenden Verpflichtungen übernimmt und die Verpflichtungen, auf die sich die in Satz 1 genannten Erklärungen und Nachweise beziehen, einhält. Für Nachunternehmen gilt § 8 Abs. 1 entsprechend. Werden bei der Ausführung des Auftrags Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer überlassen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Fassung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, so gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend. 6.2.2 Der Auftragnehmer hat bei Abgabe seines Angebots ein Verzeichnis der Leistungen, die durch Nachunternehmen erbracht werden sollen, vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber legt in den Vergabeunterlagen fest, ob die Nachunternehmen, die der Auftragnehmer für diese Leistungen einsetzen will, vor Zuschlagserteilung benannt werden müssen. Nach Zuschlagserteilung bedarf die Einschaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmens der Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers. Für die Einschaltung und den Wechsel eines Verleihunternehmens gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. 6.2.3 Auf die Vorlage von Erklärungen und Nachweisen kann der öffentliche Auftraggeber verzichten, soweit der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, weniger als 3 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. 6.2 Kontrollen und Sanktionen gemäß Niedersächsischem Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) 6.2.1 Kontrollen, § 14 NTVergG 6.2.1.1 Der Auftraggeber ist gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 NTVergG gehalten, Kontrollen durchzuführen, um zu überprüfen, ob der Auftragnehmer sowie die jeweiligen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im Hinblick auf dieses Gesetz übernommenen vergaberechtlichen Verpflichtungen einhalten. Der Auftragnehmer sowie die jeweiligen Nachunternehmen und Verleihunternehmen sind verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen nach Satz 1 auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. 6.2.1.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu gewähren, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden, damit dieser die Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen nach Nummer 6.2.1.1 Satz 1, die sich auf die Beschäftigten beziehen, überprüfen kann. 1.3 Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte dafür vor, dass die sich aus der Erklärung nach 6.1 (siehe § 4 Abs. 1 NTVergG) ergebenden Verpflichtungen nicht eingehalten werden, so ist er zur Durchführung von Kontrollen verpflichtet. 1.4 Der Auftragnehmer sowie die Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen nach Nummer 6.2.1.2 über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm diese Unterlagen vorzulegen. Der Auftragnehmer sowie die Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. 6.2.2 Sanktionen, 15 NTVergG 2.1 Um die Einhaltung der sich aus der Erklärung nach 6.1 (siehe § 4 Abs. 1 NTVergG) ergebenden Verpflichtungen zu sichern, gilt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswerts als vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 vom Hundert des Auftragswerts nicht überschreiten. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall zu verpflichten, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen begangen wird und das der Auftragnehmer den Verstoß kannte oder kennen musste. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf Antrag des Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. 2.2 Die schuldhafte und nicht nur unerhebliche Nichterfüllung einer sich aus der Erklärung nach 6.1 (siehe § 4 Abs. 1 NTVergG) ergebenden Verpflichtung durch den AN, ein NU oder ein Verleihunternehmen, berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
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Erklärung EU-Sanktionen: Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS?Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten).
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Angaben zum Berufstand und Handelsregiserauszug: Soweit einschlägig haben Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Verleihunternehmen und ggf. Nachunternehmer Handelsregisterauszüge vorzulegen und Angaben zum Berufstand (Architekten/Ingenieure) zu machen. Vgl. ANG_FB_03_Eigenerklärung Umsatz u.a.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Angaben zum Umsatz - Mindestkriterien: Der mittlere Jahresumsatz, den der Bieter/Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen Prüf- und Sachverständigen sowie Beratungsleistungen Los 2 PG5 [vgl. Anlage 03, Leistungsbeschreibung] erwirtschaftet hat, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) mindestens 50.000 Euro p. a. netto betragen.
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Berufshaftpflichtversicherung - Mindestkriterien: Die Bieter haben nachzuweisen, dass sie im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (insbes. primäre Vermögensschäden und Sachschäden) in Höhe von 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert abschließen werden oder bereits abgeschlossen haben. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage beizufügen. (Hinweis: Unabhängig von dieser Mindestanforderung strebt die Auftraggeberin den Abschluss einer Projektversicherung an, an deren Kosten sich der spätere Auftragnehmer mit einem seinem Risiko angemessenen Anteil beteiligen wird, sofern die ihm entstehenden Risiken mitversichert werden.)
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Nachweis von Referenzprojekten - Mindestkriterium: Die Bieter/Bietergemeinschaft haben mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte (Unternehmensbezogen) betreffend die Erbringung von Prüf- und Sachverständigen sowie Beratungsleistungen PG5 [vgl. Anlage 03, Leistungsbeschreibung] im Krankenhausbau (bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten mit vergleichbaren Anforderungen, mindestens Honorarzone III) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 100 Mio. Euro netto (KG 200-600 gemäß DIN 276). Für die Darstellung der Referenzen ist das ANG_FB_02 zu nutzen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Auf die bereits dargelegten Vorgaben des Landes Niedersachsen (Anlage 2.1.6 zum Vertrag, auf welchen ebenfalls verwiesen wird) wird insbesondere verwiesen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Mit dem Angebot ist die Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft (im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens, im Falle einer Unterauftragsvergabe auch durch den Unterauftragnehmer) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen, siehe ANG_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Baugesellschaft UMG mbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE2020506372
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 34
Postleitzahl: 37075
Postort: Göttingen
Region: Göttingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Leinemann & Partner mbB
E-Mail: andreas.rosenauer@leinemann-partner.de 📧
Telefon: +49 40-4689920 📞
URL: https://baug-umg.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://baug-umg.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2WH7Y9/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2WH7Y9 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2WH7Y9 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Datum des Beginns: 2024-10-28 📅
Datum des Endes: 2029-10-26 📅
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2WH7Y9
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131-153306 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zuinformieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über dieAblehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Faxversendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 154-478413 (2024-08-06)
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