Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKERs Oberbayern Garmisch-Partenkirchen (Abrams Kaserne), Lazarettstr.7, 82467 Garmisch-Partenkirchen – nachfolgend Unterkunftsdependance genannt. In der Unterkunftsdependance werden Asylsuchende untergebracht und versorgt. Der Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – bietet verschiedene tagesstrukturierende Maßnahmen für die in der Unterkunftsdependance untergebrachten Asylbewerber sowie die pädagogische Betreuung deren Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren an. Der AN führt diese Leistung mit eigenem, zuverlässigem und qualifiziertem Personal durch. Es kann während der Vertragslaufzeit zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen. Bei der Unterkunftsdependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Der besonderen Sensibilität des Auftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen, wie Sprachbarrieren, Traumata sowie den unterschiedlichen Mentalitäten und Kulturen ist gesondert Rechnung zu tragen. Die Aufgabe erfordert eine enge, vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit zwischen dem AN, dem AG, den vor Ort eingesetzten Dienstleistern des AG sowie den beteiligten Behörden und Verbänden. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Bewohnern umzugehen und sich mit den Verwaltungsmitarbeitern des AG vor Ort und anderen objektbezogenen Dienstleistungserbringern abzustimmen und zu koordinieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-09.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tagesstruktur und Kinderbetreuung in der Anker-Dependance Garmisch-Partenkirchen
Referenznummer: 0270.ZV-12-24-13
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKERs Oberbayern Garmisch-Partenkirchen (Abrams Kaserne), Lazarettstr.7, 82467 Garmisch-Partenkirchen – nachfolgend Unterkunftsdependance genannt. In der Unterkunftsdependance werden Asylsuchende untergebracht und versorgt.
Der Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – bietet verschiedene tagesstrukturierende Maßnahmen für die in der Unterkunftsdependance untergebrachten Asylbewerber sowie die pädagogische Betreuung deren Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren an. Der AN führt diese Leistung mit eigenem, zuverlässigem und qualifiziertem Personal durch.
Es kann während der Vertragslaufzeit zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen.
Bei der Unterkunftsdependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Der besonderen Sensibilität des Auftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen, wie Sprachbarrieren, Traumata sowie den unterschiedlichen Mentalitäten und Kulturen ist gesondert Rechnung zu tragen.
Die Aufgabe erfordert eine enge, vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit zwischen dem AN, dem AG, den vor Ort eingesetzten Dienstleistern des AG sowie den beteiligten Behörden und Verbänden. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Bewohnern umzugehen und sich mit den Verwaltungsmitarbeitern des AG vor Ort und anderen objektbezogenen Dienstleistungserbringern abzustimmen und zu koordinieren.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKERs Oberbayern Garmisch-Partenkirchen (Abrams Kaserne), Lazarettstr.7, 82467 Garmisch-Partenkirchen – nachfolgend Unterkunftsdependance genannt. In der Unterkunftsdependance werden Asylsuchende untergebracht und versorgt.
Der Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – bietet verschiedene tagesstrukturierende Maßnahmen für die in der Unterkunftsdependance untergebrachten Asylbewerber sowie die pädagogische Betreuung deren Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren an. Der AN führt diese Leistung mit eigenem, zuverlässigem und qualifiziertem Personal durch.
Es kann während der Vertragslaufzeit zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen.
Bei der Unterkunftsdependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Der besonderen Sensibilität des Auftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen, wie Sprachbarrieren, Traumata sowie den unterschiedlichen Mentalitäten und Kulturen ist gesondert Rechnung zu tragen.
Die Aufgabe erfordert eine enge, vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit zwischen dem AN, dem AG, den vor Ort eingesetzten Dienstleistern des AG sowie den beteiligten Behörden und Verbänden. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Bewohnern umzugehen und sich mit den Verwaltungsmitarbeitern des AG vor Ort und anderen objektbezogenen Dienstleistungserbringern abzustimmen und zu koordinieren.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Sozialwesen📦 Beschreibung
Interne Kennung: be79a996-b57e-41d2-853c-2102dce0e0c5 Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 5
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.11.2030.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.11.2030.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Garmisch-Partenkirchen
🏙️
Postleitzahl: 82467
Stadt: Garmisch-Partenkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Dienstleistung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-04 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestellegeschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammerweiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestellegeschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammerweiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 156-483501 (2024-08-09)