Auftragsbekanntmachung (2024-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Talsperre Cranzahl, Hanggraben, Herstellung / Lieferung Beton-Auflagerbalken
Referenznummer: FMZ-2024-106
Kurze Beschreibung:
“Talsperre Cranzahl, Hanggraben, Herstellung / Lieferung Beton-Auflagerbalken”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Betonerzeugnisse📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung und Lieferung von Stahlbeton- Fertigteilen
Die Fertigteile werden im regelmäßigen Abstand unter den wasserführenden Kunstgraben...”
Beschreibung der Beschaffung
Herstellung und Lieferung von Stahlbeton- Fertigteilen
Die Fertigteile werden im regelmäßigen Abstand unter den wasserführenden Kunstgraben zur
Lagesicherung von GFK-Grabenprofilen eingebaut.
Der Kunstgrabenausbau dient der Minimierung negativer Umwelteinflüsse auf die Wasserqualität
2448 Stück
Anpassung der Schal-und Bewehrungspläne bei Erfordernis
infolge erforderlicher Änderung der Bauteilabmessungen.
1,000 psch
Erstellen einer Werkplanung (erforderliche statische
Berechnungen sowie Fertigungs- und Konstruktionszeichnungen
jeweils prüffähig) für die Freigabe der Form der
Stahlbetonfertigteile.
Die Freigegabe ist vom AG einzuholen
1,000 psch
Der Hanggraben erschließt ein Einzugsgebiet von 4,4 km² und führt das Rohwasser der TS Cranzahl zu. Es wurde im Zuge von Kontroll-, Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten am Hanggraben eine gravierende Havariesituation festgestellt, dergestalt, dass bis zu 50% der Wasserführung durch Schäden im Grabensystem verloren gehen. Es kann nicht mehr sichergestellt werden kann, dass der Trinkwassertalsperre Cranzahl Wasser in ausreichender Menge und Beschaffenheit zugeführt wird.
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Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-03 📅
Datum des Endes: 2025-09-26 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Der Hanggraben erschließt ein Einzugsgebiet von 4,4 km² und führt das Rohwasser der TS Cranzahl zu. Es wurde im Zuge von Kontroll-, Wartungs- und...”
Beschleunigtes Verfahren
Der Hanggraben erschließt ein Einzugsgebiet von 4,4 km² und führt das Rohwasser der TS Cranzahl zu. Es wurde im Zuge von Kontroll-, Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten am Hanggraben eine gravierende Havariesituation festgestellt, dergestalt, dass bis zu 50% der Wasserführung durch Schäden im Grabensystem verloren gehen. Es kann nicht mehr sichergestellt werden kann, dass der Trinkwassertalsperre Cranzahl Wasser in ausreichender Menge und Beschaffenheit zugeführt wird. Die Trinkwasserversorgung ist damit bereits jetzt unmittelbar gefährdet. Durch Frost-/ Tauwechselprozesse werden weitere Brüche, Rissvergrößerungen und sich öffnende Fugen entstehen, die das Risiko exponentiel ansteigen lassen, da die Klimaänderungen / der Klimawandel eine verlässliche kontinuierliche Füllung der Talsperre ausschließt. Auch die Wirksamkeit der beiden errichteten Pumpwerke Zschopau und der Weißen Sehma ist dadurch deutlich reduziert, da diese das gepumpte Wasser in den Hanggraben leiten. Dadurch können die vorstehend beschrieben Probleme nicht gemildert oder behoben werden. Die errichteten Pumpwerke sind damit wirkungslos. Die vorhandenen Abflussprofile aus den 1970er Jahren sind aufgrund Alterung die Schadensursache. Durch die alterungsbedingte Versprödung der Bauteile (permanent der Witterung ausgesetzt), die nunmehr zum plötzlichen Versagen durch Bruch geführt hat und auch weiter dazu führen wird. Eine umfassende Instandsetzung des Hanggrabens durch Austausch aller gebrochenen und bruchgefährdeten Elemente ist zwingend erforderlich, da ein Versagen der Funktionsfähigkeit des Hanggrabens die Trinkwasserversorgung der Stadt Annaberg-Buchholz sowie des gesamten Versorgungsgebietes gefährdet. Eine alternative Trinkwasserversorgung ist nicht gegeben. Zudem dringt durch Risse und offene Fugen huminstoffhaltiges- und getrübtes Wasser in den Hanggraben ein, das weiter in die Hauptsperre transportiert wird und die Beschaffenheit des gespeicherten Rohwassers gesetzeswidrig (Mindestanforderungen der Güte an Rohwasser) verschlechtert. Der rasant fortschreitende Alterungsprozess und das Versagen der Abflussprofile, führt zum Eintrag von wassergefährdenden und gütebeeinträchtigenden Stoffen wie Kunstharzpartikeln sowie von Trübungs- und Huminstoffen, die den Aufbereitungsprozess substanziell beeinträchtigen. Die Abflussprofile sind dringend auszutauschen, um die Rohwasserverfügbarkeit und damit die Daseinsvorsorge für den Großraum Annaberg-Buchholz (rd. 65.000 Einwohner) nach Menge und Güte zu gewährleisten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Die Beschaffung der benötigten Materialien (Abflussprofile, Auflagerbalken) sind deshalb zwingend kurzfristig durchzuführen, damit mit dem Austausch defekter Bauteile sofort nach Lieferung begonnen werden kann. Die grundlegende Hanggrabensanierung erfolgt durch Fremdfirmen, der Austausch gebrochener Elemente im Einzelfall als Gefahrenabwehrmaßnahme in Eigenleistung durch den Betrieb. In Vorbereitung der Instandsetzung wurden kurzfristig Zwischenlagerplätze im Bereich der Staumeisterei organisiert und mit der Örtlichkeit vertraute Baufirmen kontaktiert, so dass sie bei Bedarf zusätzlich zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Wulff Ein verkürztes Verfahren wegen Dringlichkeit der Ausschreibung ist unumgänglich, da eine unmittelbare Gefahr für die Rohwasserversorgung besteht, die Güteeinschränkungen zur Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung werden könnten und ein Zuschlag sowie Vertragsschluss bis 31.12.2024 erfolgen muss, um einen sofortigen Produktionsbeginn zum 1. Januar 2025 zu gewährleisten. Kann dies nicht erfolgen wäre bei einem niederschlagsarmen Sommer 2025, Winter 2026 ein Einschränkung/Unterbrechung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung und anderer Infrastruktur (insbes. Krankenhäuser, Versorgungseinrichtungen,….) nicht ausgeschlossen. Eine umgehende Lieferung von Elementen mit Produktionsfortschritt ist zwingend, um die Zuflüsse aus dem Einzugsgebiet des Hanggrabens nutzen.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-04 13:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-04 13:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde Zschopau, 09496 Marienberg, Am Roten Turm 1
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zur elektronischen Angebotsöffnung zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 27
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eignung auf der Grundlage der §§ 44-46 VgV. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eignung auf der Grundlage der §§ 44-46 VgV. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle Ihres Sitzes oder Wohnsitzes mit dem Angebot vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Abgabe der Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576
Abgabe der Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Abgabe Eigenerklärung Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Abgabe der Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576
Abgabe der Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Abgabe Eigenerklärung Eignung (Mindestlohn)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis der Eignung auf Grundlage der §§ 44-46 VgV. Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis der Eignung auf Grundlage der §§ 44-46 VgV. Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Lieferleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteile der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: t:03419773800
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +493419771049📞
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 225-705660 (2024-11-18)