Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Laufzeit von 8 Monaten, die es dem Bayerischen Rundfunk und der Bezugsberechtigten "BRmedia GmbH" ermöglicht, die technische Ausstattung und Leistungen für die beiden Festivals - BAYERN 3 POP-up Festival und BAYERN 1 Summer of Music Festival - gemäß Leistungsbeschreibung, fachlicher Teil und Preisblatt abzurufen. Die Rahmenvereinbarung kann bis zu 3 Mal; bis längstens 31.12.2027 durch den Bayerischen Rundfunk verlängert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-06.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Techn. Dienstleistung des Zwei-Tages-Radio-Musik-Festivals BAYERN 3 POP-up Festival und BAYERN 1 Summer of Music Festival
Referenznummer: BR-2024-0010
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Laufzeit von 8 Monaten, die es dem Bayerischen Rundfunk und der Bezugsberechtigten "BRmedia GmbH" ermöglicht, die...”
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Laufzeit von 8 Monaten, die es dem Bayerischen Rundfunk und der Bezugsberechtigten "BRmedia GmbH" ermöglicht, die technische Ausstattung und Leistungen für die beiden Festivals - BAYERN 3 POP-up Festival und BAYERN 1 Summer of Music Festival - gemäß Leistungsbeschreibung, fachlicher Teil und Preisblatt abzurufen.
Die Rahmenvereinbarung kann bis zu 3 Mal; bis längstens 31.12.2027 durch den Bayerischen Rundfunk verlängert werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Event-Organisation📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Seit 2022 veranstaltet die BRmedia GmbH mit den beiden Massen-Wellen des Bayeri-schen Rundfunks (BAYERN 1 u. BAYERN 3) an einem Wochenende im September das...”
Beschreibung der Beschaffung
Seit 2022 veranstaltet die BRmedia GmbH mit den beiden Massen-Wellen des Bayeri-schen Rundfunks (BAYERN 1 u. BAYERN 3) an einem Wochenende im September das BAYERN 1 Summer of Music Festival sowie das BAYERN 3 POP-up Festival, was eins der größten Zwei-Tages-Radio-Musik-Festival Deutschlands und somit neben der BR Radltour das wichtigste und reichweitenstärkste Veranstaltung-Format des Bayeri-schen Rundfunks ist. Seit Start der Veranstaltungen mit einer Besucherzahl von ca. 18.000 Personen (täglich) wuchs die Zahl der Besuchenden im Jahr 2023 auf 20.000 (Freitag - BAYERN 3 POP-up Festival) und 22.000 Personen (Samstag - BAYERN 1 Summer of Music Festival) im Durchlauf an. Für das Jahr 2024 wird mit einer Besu-cherzahl zwischen 20.000 und 25.000 Personen im Durchlauf gerechnet, d.h. max. 20.000 Besuchende gleichzeitig auf der Veranstaltungsfläche.
Die geforderte technische Ausstattung und die Leistungen für die beiden Festivals - BAYERN 3 POP-up Festival und BAYERN 1 Summer of Music Festival
sind in den Vertragsunterlagen, LB - fachlicher Teil ausführlich beschrieben.
Ebenso sind die kaufmännischen Anforderungen an den Auftragnehmer in den Vertragsunterlagen LB - kaufmännischer Teil ausführlich beschrieben.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des §63 VgV die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor.
Die Voraussetzungen sind gegeben, wenn das...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des §63 VgV die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor.
Die Voraussetzungen sind gegeben, wenn das preislich günstigste Angebote (ohne optionale Positionen) über einem Wert von 230.000 Euro zzgl. Mwst. liegt.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Leistung ist nach Beauftragung an verschiedenen Orten in Bayern zu erbringen”
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bayerischer Rundfunk
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers. Es findet keine öffentliche Submission statt!”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftauskunftei (Creditreform,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber an-gemeldet ist.
Mindestanforderung: Nicht älter als 6 Monate. Mit einem Bonitätsindex nicht
schlechter als 400 bzw. einer "Probability of Default" nicht schlechter als 14,88.
Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Boni-tät nicht aus!
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungs-bild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate).
Mindestbedingung: Mindestdeckungssummen der Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung für Personen- und Sach- sowie mitversicherter Vermögens-schäden aus Umwelteinwirkungen in Höhe von 10,0 Mio. EUR und Vermögens-schäden in Höhe von 0,1 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr).
Oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden
Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die "Anlage 5 - Bieterauskunft mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die "Anlage 5 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung" ausgefüllt beigefügt sein.
Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemein-schaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Mona-te ab Auftragsbekanntmachung sein.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Ein (1) vom Bieter durchgeführtes, eignungsbezogenes Referenzprojekt, bezogen auf die technische Ausstattung und Durchführung einer mit dem Ausschreibungsgegen-stand vergleichbaren Großveranstaltung in den vergangenen zwei Jahren. Verwenden Sie hierzu bitte die "Anlage 10 Referenzangaben".
Das eignungsbezogene Referenzprojekt wird dahingehend geprüft, ob das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Das Referenzprojekt kommt ins-besondere dann der ausgeschriebenen Leistungen nahe, wenn die Referenz in den folgenden Teilbereichen die Mindestanforderungen erfüllt:
o Einzelprojekte (idealerweise Livekonzertveranstaltungen / Festivals) mit einem mind. Auftragsvolumen /-wert von 250.000.- Euro (zzgl. MwSt.) für Eventtechnik u. -infrastruktur.
o Live-Konzertveranstaltungen mit nationalen sowie internationalen Popstars
o Livekonzertveranstaltungen mit einer mind. Veranstaltungslänge von zwei Tagen
o Livekonzertveranstaltungen mit einer Besucherzahl von mind. 15.000 Personen pro Tag.
o Produktion von Live-Konzertveranstaltungen auf Flächen stattfand, die vorher noch nie für eine Veranstaltung genutzt wurden. Zum Beispiel Wiesen, Parkflächen usw.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet, öffentliche Aufträge an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift aufweisen.
“Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54Y1SFP8UL5
Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54Y1SFP8UL5
Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet,
öffentliche Aufträge an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift aufweisen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 049-142808 (2024-03-06)