Technische Ausstattung Zugangskontrollstellen am Flughafen Berlin Brandenburg; Bereitstellung, Instandhaltung und Zertifizierung von Sicherheitstechnik
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es um die Bereitstellung der für die Durchführung der Luftsicherheitsaufgaben benötigten Sicherheitsausrüstung gem. Anhang 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 einschließlich Instandhaltung und Zertifizierung. Der mit dieser Ausschreibung abzuschließende Vertrag für den Auftragnehmer wird folgende Regelung enthalten: "Der Auftragnehmer ist auf Anforderung des AG verpflichtet, den zur Verfügung gestellten Mietgegenstand in Gänze oder in vom AG zuvor benannten Teilen dem AG oder dem neuen Auftragnehmer, welcher nach Ablauf des Leistungszeitraums die entsprechenden Leistungen ausführen wird ("Nachfolgevertrag") zum Restbuchwert zum Kauf nach Beendigung des Vertrages anzubieten. An das Angebot hält sich der AN bis 4 Monate nach Erteilung des Zuschlages durch den AG auf den Nachfolgevertrag gebunden. Der Restbuchwert ist dem AG 18 Monate vor Vertragsende bekannt zu geben. Der AG hat das Recht, diesen zu publizieren. Der AG oder der neue Auftragnehmer kann das Angebot innerhalb von vier Monaten ab Zuschlagserteilung auf den Nachfolgevertrag annehmen. Weder der AG noch der neue Auftragnehmer ist verpflichtet, das Angebot des AN anzunehmen. (Option). Der AG hat das Recht, zum Zweck der Nachprüfung des vom AN angegebenen Restbuchwertes durch die eigene konzerninterne Revision oder durch einen Wirtschaftsprüfer ihrer Wahl die betreffenden Bücher des AN einsehen zu lassen, soweit es für die Ermittlung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Darlegung zum Restbuchwert erforderlich ist. Die Kosten der Nachprüfung trägt der AG, es sei denn, die Nachprüfung ergibt eine Abweichung zulasten des AG. Der AG verpflichtet sich die im Rahmen der Nachprüfung erhaltenen Kenntnisse vertraulich zu behandeln und auch Wirtschaftsprüfer gesondert zur Vertraulichkeit zu verpflichten und dies auf Verlangen den AN durch geeignete Unterlagen nachzuweisen."
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Ausstattung Zugangskontrollstellen am Flughafen Berlin Brandenburg; Bereitstellung, Instandhaltung und Zertifizierung von Sicherheitstechnik
Referenznummer: EA-2024-0050 _ EU
Kurze Beschreibung:
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es um die Bereitstellung der für die Durchführung der Luftsicherheitsaufgaben benötigten Sicherheitsausrüstung gem. Anhang 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 einschließlich Instandhaltung und Zertifizierung.
Der mit dieser Ausschreibung abzuschließende Vertrag für den Auftragnehmer wird folgende Regelung enthalten:
"Der Auftragnehmer ist auf Anforderung des AG verpflichtet, den zur Verfügung gestellten Mietgegenstand in Gänze oder in vom AG zuvor benannten Teilen dem AG oder dem neuen Auftragnehmer, welcher nach Ablauf des Leistungszeitraums die entsprechenden Leistungen ausführen wird ("Nachfolgevertrag") zum Restbuchwert zum Kauf nach Beendigung des Vertrages anzubieten. An das Angebot hält sich der AN bis 4 Monate nach Erteilung des Zuschlages durch den AG auf den Nachfolgevertrag gebunden. Der Restbuchwert ist dem AG 18 Monate vor Vertragsende bekannt zu geben. Der AG hat das Recht, diesen zu publizieren. Der AG oder der neue Auftragnehmer kann das Angebot innerhalb von vier Monaten ab Zuschlagserteilung auf den Nachfolgevertrag annehmen. Weder der AG noch der neue Auftragnehmer ist verpflichtet, das Angebot des AN anzunehmen. (Option).
Der AG hat das Recht, zum Zweck der Nachprüfung des vom AN angegebenen Restbuchwertes durch die eigene konzerninterne Revision oder durch einen Wirtschaftsprüfer ihrer Wahl die betreffenden Bücher des AN einsehen zu lassen, soweit es für die Ermittlung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Darlegung zum Restbuchwert erforderlich ist. Die Kosten der Nachprüfung trägt der AG, es sei denn, die Nachprüfung ergibt eine Abweichung zulasten des AG. Der AG verpflichtet sich die im Rahmen der Nachprüfung erhaltenen Kenntnisse vertraulich zu behandeln und auch Wirtschaftsprüfer gesondert zur Vertraulichkeit zu verpflichten und dies auf Verlangen den AN durch geeignete Unterlagen nachzuweisen."
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es um die Bereitstellung der für die Durchführung der Luftsicherheitsaufgaben benötigten Sicherheitsausrüstung gem. Anhang 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 einschließlich Instandhaltung und Zertifizierung.
Der mit dieser Ausschreibung abzuschließende Vertrag für den Auftragnehmer wird folgende Regelung enthalten:
"Der Auftragnehmer ist auf Anforderung des AG verpflichtet, den zur Verfügung gestellten Mietgegenstand in Gänze oder in vom AG zuvor benannten Teilen dem AG oder dem neuen Auftragnehmer, welcher nach Ablauf des Leistungszeitraums die entsprechenden Leistungen ausführen wird ("Nachfolgevertrag") zum Restbuchwert zum Kauf nach Beendigung des Vertrages anzubieten. An das Angebot hält sich der AN bis 4 Monate nach Erteilung des Zuschlages durch den AG auf den Nachfolgevertrag gebunden. Der Restbuchwert ist dem AG 18 Monate vor Vertragsende bekannt zu geben. Der AG hat das Recht, diesen zu publizieren. Der AG oder der neue Auftragnehmer kann das Angebot innerhalb von vier Monaten ab Zuschlagserteilung auf den Nachfolgevertrag annehmen. Weder der AG noch der neue Auftragnehmer ist verpflichtet, das Angebot des AN anzunehmen. (Option).
Der AG hat das Recht, zum Zweck der Nachprüfung des vom AN angegebenen Restbuchwertes durch die eigene konzerninterne Revision oder durch einen Wirtschaftsprüfer ihrer Wahl die betreffenden Bücher des AN einsehen zu lassen, soweit es für die Ermittlung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Darlegung zum Restbuchwert erforderlich ist. Die Kosten der Nachprüfung trägt der AG, es sei denn, die Nachprüfung ergibt eine Abweichung zulasten des AG. Der AG verpflichtet sich die im Rahmen der Nachprüfung erhaltenen Kenntnisse vertraulich zu behandeln und auch Wirtschaftsprüfer gesondert zur Vertraulichkeit zu verpflichten und dies auf Verlangen den AN durch geeignete Unterlagen nachzuweisen."
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es um die Bereitstellung der für die Durchführung der Luftsicherheitsaufgaben benötigten Sicherheitsausrüstung gem. Anhang 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998.
Bereitstellung und die Instandhaltung inkl. der Wartung der Sicherheitsausrüstung am Flughafen Berlin-Brandenburg sowie den damit zusammenhängenden Service.
Die Sicherheitsausrüstung dient der Ausstattung der Zugangskontrollstellen am BER.
Der Auftragnehmer führt die Installation selbstständig durch inkl. aller dafür notwendigen behördlichen Absprachen/Genehmigungen. Sämtliche Wartungs-, Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten sind vom Auftragnehmer zu leisten.
Es werden Service Level für die Aufrechterhaltung des Betriebes der unterschiedlichen Geräte definiert.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre.
Vertragsbeginn: 01.02.2025 /-ende: 31.01.2028
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es um die Bereitstellung der für die Durchführung der Luftsicherheitsaufgaben benötigten Sicherheitsausrüstung gem. Anhang 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998.
Bereitstellung und die Instandhaltung inkl. der Wartung der Sicherheitsausrüstung am Flughafen Berlin-Brandenburg sowie den damit zusammenhängenden Service.
Die Sicherheitsausrüstung dient der Ausstattung der Zugangskontrollstellen am BER.
Der Auftragnehmer führt die Installation selbstständig durch inkl. aller dafür notwendigen behördlichen Absprachen/Genehmigungen. Sämtliche Wartungs-, Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten sind vom Auftragnehmer zu leisten.
Es werden Service Level für die Aufrechterhaltung des Betriebes der unterschiedlichen Geräte definiert.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre.
Vertragsbeginn: 01.02.2025 /-ende: 31.01.2028
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Postanschrift: Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH
Postleitzahl: 12529
Stadt: Flughafen Berlin-Brandenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-01 📅
Datum des Endes: 2028-01-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung.
3)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung.
4)
Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
5)
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung.
6)
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung.
3)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung.
4)
Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
5)
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung.
6)
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.)
Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
(1) Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (€ netto) des Bieters/der BieGe bezogen auf den Auftragsgegenstand (Bereitstellung von Kontrolltechnik) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2022-2023; alternativ, wenn 2023 noch nicht abgeschlossen ist: 2020-2021-2022).
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz (€ netto) des Bieters/der BieGe bezogen auf den Auftragsgegenstand (Bereitstellung von Kontrolltechnik) in Höhe von 500.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2022-2023; alternativ, wenn 2023 noch nicht abgeschlossen ist: 2020-2021-2022) erzielt worden sein muss.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Die Umsatzangaben sind in Tabellenform für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.)
Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
(1) Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (€ netto) des Bieters/der BieGe bezogen auf den Auftragsgegenstand (Bereitstellung von Kontrolltechnik) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2022-2023; alternativ, wenn 2023 noch nicht abgeschlossen ist: 2020-2021-2022).
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz (€ netto) des Bieters/der BieGe bezogen auf den Auftragsgegenstand (Bereitstellung von Kontrolltechnik) in Höhe von 500.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2022-2023; alternativ, wenn 2023 noch nicht abgeschlossen ist: 2020-2021-2022) erzielt worden sein muss.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Die Umsatzangaben sind in Tabellenform für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.
Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
(1) Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bieter/der Bietergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen hinsichtlich Art und Umfang der
Leistungen (gemäß Bekanntmachung) vergleichbar sind.
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen.
Es sind folgende Mindeststandards / Mindestanforderungen nachzuweisen:
1.1. Die als Referenz benannte Leistung muss mindestens eine Leistung gemäß a) oder b) nachweisen:
a) Vertrieb und/oder Installation folgender Sicherheitsausrüstung gem. DVO (EU) 2015/1998 mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 300.000 pro Jahr:
- Röntgengeräte und/oder
- Sprengstoffspurendetektoren (ETD); ohne radioaktive Quelle und/oder
- Metalldetektorschleusen (WTMD)
b) Instandhaltung folgender Sicherheitsausrüstung gem. DVO (EU) 2015/1998 über die Dauer von mindestens 12 Monaten ununterbrochen mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 15.000 pro Jahr:
- Röntgengeräte und/oder
- Sprengstoffspurendetektoren (ETD); ohne radioaktive Quelle und/oder
- Metalldetektorschleusen (WTMD)
1.2. Die als Referenz benannte Leistung muss innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote erbracht worden sein. Sofern der Bieter / die BieGe auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangen fünf Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. erbracht werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderungen zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bieter / die BieGe kann sich somit bei der Angabe der Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
Für die Zulassung zum Vergabeverfahren müssen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft die genannten Mindestanforderungen 1.1 a) und 1.2 oder 1.1 b) und 1.2 jeweils in jeder Referenz erfüllt werden.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.
Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
(1) Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bieter/der Bietergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen hinsichtlich Art und Umfang der
Leistungen (gemäß Bekanntmachung) vergleichbar sind.
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen.
Es sind folgende Mindeststandards / Mindestanforderungen nachzuweisen:
1.1. Die als Referenz benannte Leistung muss mindestens eine Leistung gemäß a) oder b) nachweisen:
a) Vertrieb und/oder Installation folgender Sicherheitsausrüstung gem. DVO (EU) 2015/1998 mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 300.000 pro Jahr:
- Röntgengeräte und/oder
- Sprengstoffspurendetektoren (ETD); ohne radioaktive Quelle und/oder
- Metalldetektorschleusen (WTMD)
b) Instandhaltung folgender Sicherheitsausrüstung gem. DVO (EU) 2015/1998 über die Dauer von mindestens 12 Monaten ununterbrochen mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 15.000 pro Jahr:
- Röntgengeräte und/oder
- Sprengstoffspurendetektoren (ETD); ohne radioaktive Quelle und/oder
- Metalldetektorschleusen (WTMD)
1.2. Die als Referenz benannte Leistung muss innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote erbracht worden sein. Sofern der Bieter / die BieGe auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangen fünf Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. erbracht werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderungen zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bieter / die BieGe kann sich somit bei der Angabe der Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
Für die Zulassung zum Vergabeverfahren müssen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft die genannten Mindestanforderungen 1.1 a) und 1.2 oder 1.1 b) und 1.2 jeweils in jeder Referenz erfüllt werden.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein.
Geforderte Kautionen und Garantien: gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Für das gesamte zur Ausführung einzusetzende Personal muss ab Leistungsbeginn eine erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG vorliegen.
(2) Der AN muss folgende Versicherungen nachzuweisen:
a) Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 5.000.000,00 pauschal für Personen und Sachschäden.
b) Elektronikversicherung gemäß den Versicherungsbedingungen -Allgemeine Bedingungen für die die Elektronikversicherung (ABE 2020) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV, min. Stand 2022) - zzgl. weiterer Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung
c) Sofern der AN eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich erhält, benötigt er hierfür eine Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung im Sinne der KFZ Pflichtversicherung (PflVG) in Höhe von 100 Mio. €.
(1) Für das gesamte zur Ausführung einzusetzende Personal muss ab Leistungsbeginn eine erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG vorliegen.
(2) Der AN muss folgende Versicherungen nachzuweisen:
a) Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 5.000.000,00 pauschal für Personen und Sachschäden.
b) Elektronikversicherung gemäß den Versicherungsbedingungen -Allgemeine Bedingungen für die die Elektronikversicherung (ABE 2020) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV, min. Stand 2022) - zzgl. weiterer Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung
c) Sofern der AN eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich erhält, benötigt er hierfür eine Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung im Sinne der KFZ Pflichtversicherung (PflVG) in Höhe von 100 Mio. €.
1)
Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2024-0050_EU zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 17.06.2024, 12:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber-/Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
2)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe Bieter/BieGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
3)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
1)
Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2024-0050_EU zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 17.06.2024, 12:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber-/Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
2)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe Bieter/BieGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
3)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 100-308078 (2024-05-22)
Auftragsbekanntmachung (2024-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es um die Bereitstellung der für die Durchführung der Luftsicherheitsaufgaben benötigten Sicherheitsausrüstung gem. Anhang 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 einschließlich Instandhaltung und Zertifizierung.
Die Leistungen werden zukünftig in 2 Losen erbracht, über welche jeweils separate Verträge abgeschlossen werden.
Die gegenständliche Leistung bezieht sich auf die Lose 1 und 2:
Los 1: Röntgengeräte
Los 2: Detektoren
Der mit dieser Ausschreibung jeweils abzuschließende Vertrag für den Auftragnehmer wird folgende Regelung enthalten:
"Der Auftragnehmer ist auf Anforderung des AG verpflichtet, den zur Verfügung gestellten Mietgegenstand in Gänze oder in vom AG zuvor benannten Teilen dem AG oder dem neuen Auftragnehmer, welcher nach Ablauf des Leistungszeitraums die entsprechenden Leistungen ausführen wird ("Nachfolgevertrag") zum Restbuchwert zum Kauf nach Beendigung des Vertrages anzubieten. An das Angebot hält sich der AN bis 4 Monate nach Erteilung des Zuschlages durch den AG auf den Nachfolgevertrag gebunden. Der Restbuchwert ist dem AG 18 Monate vor Vertragsende bekannt zu geben. Der AG hat das Recht, diesen zu publizieren. Der AG oder der neue Auftragnehmer kann das Angebot innerhalb von vier Monaten ab Zuschlagserteilung auf den Nachfolgevertrag annehmen. Weder der AG noch der neue Auftragnehmer ist verpflichtet, das Angebot des AN anzunehmen. (Option).
Der AG hat das Recht, zum Zweck der Nachprüfung des vom AN angegebenen Restbuchwertes durch die eigene konzerninterne Revision oder durch einen Wirtschaftsprüfer ihrer Wahl die betreffenden Bücher des AN einsehen zu lassen, soweit es für die Ermittlung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Darlegung zum Restbuchwert erforderlich ist. Die Kosten der Nachprüfung trägt der AG, es sei denn, die Nachprüfung ergibt eine Abweichung zulasten des AG. Der AG verpflichtet sich die im Rahmen der Nachprüfung erhaltenen Kenntnisse vertraulich zu behandeln und auch Wirtschaftsprüfer gesondert zur Vertraulichkeit zu verpflichten und dies auf Verlangen den AN durch geeignete Unterlagen nachzuweisen."
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es um die Bereitstellung der für die Durchführung der Luftsicherheitsaufgaben benötigten Sicherheitsausrüstung gem. Anhang 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 einschließlich Instandhaltung und Zertifizierung.
Die Leistungen werden zukünftig in 2 Losen erbracht, über welche jeweils separate Verträge abgeschlossen werden.
Die gegenständliche Leistung bezieht sich auf die Lose 1 und 2:
Los 1: Röntgengeräte
Los 2: Detektoren
Der mit dieser Ausschreibung jeweils abzuschließende Vertrag für den Auftragnehmer wird folgende Regelung enthalten:
"Der Auftragnehmer ist auf Anforderung des AG verpflichtet, den zur Verfügung gestellten Mietgegenstand in Gänze oder in vom AG zuvor benannten Teilen dem AG oder dem neuen Auftragnehmer, welcher nach Ablauf des Leistungszeitraums die entsprechenden Leistungen ausführen wird ("Nachfolgevertrag") zum Restbuchwert zum Kauf nach Beendigung des Vertrages anzubieten. An das Angebot hält sich der AN bis 4 Monate nach Erteilung des Zuschlages durch den AG auf den Nachfolgevertrag gebunden. Der Restbuchwert ist dem AG 18 Monate vor Vertragsende bekannt zu geben. Der AG hat das Recht, diesen zu publizieren. Der AG oder der neue Auftragnehmer kann das Angebot innerhalb von vier Monaten ab Zuschlagserteilung auf den Nachfolgevertrag annehmen. Weder der AG noch der neue Auftragnehmer ist verpflichtet, das Angebot des AN anzunehmen. (Option).
Der AG hat das Recht, zum Zweck der Nachprüfung des vom AN angegebenen Restbuchwertes durch die eigene konzerninterne Revision oder durch einen Wirtschaftsprüfer ihrer Wahl die betreffenden Bücher des AN einsehen zu lassen, soweit es für die Ermittlung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Darlegung zum Restbuchwert erforderlich ist. Die Kosten der Nachprüfung trägt der AG, es sei denn, die Nachprüfung ergibt eine Abweichung zulasten des AG. Der AG verpflichtet sich die im Rahmen der Nachprüfung erhaltenen Kenntnisse vertraulich zu behandeln und auch Wirtschaftsprüfer gesondert zur Vertraulichkeit zu verpflichten und dies auf Verlangen den AN durch geeignete Unterlagen nachzuweisen."
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Los 1 _ Röntgengeräte
Beschreibung der Beschaffung:
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es um die Bereitstellung der für die Durchführung der Luftsicherheitsaufgaben benötigten Sicherheitsausrüstung gem. Anhang 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998.
Bereitstellung und die Instandhaltung inkl. der Wartung der Sicherheitsausrüstung am Flughafen Berlin-Brandenburg sowie den damit zusammenhängenden Service.
Die Sicherheitsausrüstung dient der Ausstattung der Zugangskontrollstellen am BER.
Der Auftragnehmer führt die Installation selbstständig durch inkl. aller dafür notwendigen behördlichen Absprachen/Genehmigungen. Sämtliche Wartungs-, Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten sind vom Auftragnehmer zu leisten.
Es werden Service Level für die Aufrechterhaltung des Betriebes der unterschiedlichen Geräte definiert.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre. Der Vertrag beginnt am 01.02.2025 und endet am 31.01.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es um die Bereitstellung der für die Durchführung der Luftsicherheitsaufgaben benötigten Sicherheitsausrüstung gem. Anhang 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998.
Bereitstellung und die Instandhaltung inkl. der Wartung der Sicherheitsausrüstung am Flughafen Berlin-Brandenburg sowie den damit zusammenhängenden Service.
Die Sicherheitsausrüstung dient der Ausstattung der Zugangskontrollstellen am BER.
Der Auftragnehmer führt die Installation selbstständig durch inkl. aller dafür notwendigen behördlichen Absprachen/Genehmigungen. Sämtliche Wartungs-, Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten sind vom Auftragnehmer zu leisten.
Es werden Service Level für die Aufrechterhaltung des Betriebes der unterschiedlichen Geräte definiert.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre. Der Vertrag beginnt am 01.02.2025 und endet am 31.01.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Los 2 _ Detektoren
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung.
3)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung.
4)
Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
5)
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung.
6)
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.)
Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung.
3)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung.
4)
Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
5)
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung.
6)
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.)
Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
(1) Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (€ netto) des Bieters/der BieGe bezogen auf den Auftragsgegenstand (Bereitstellung von Kontrolltechnik) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2022-2023; alternativ, wenn 2023 noch nicht abgeschlossen ist: 2020-2021-2022).
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen:
Los 1:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz (€ netto) des Bieters/der BieGe bezogen auf den Auftragsgegenstand (Bereitstellung von Kontrolltechnik) in Höhe von 350.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2022-2023; alternativ, wenn 2023 noch nicht abgeschlossen ist: 2020-2021-2022) erzielt worden sein muss.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren
Los 2:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz (€ netto) des Bieters/der BieGe bezogen auf den Auftragsgegenstand (Bereitstellung von Kontrolltechnik) in Höhe von 150.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2022-2023; alternativ, wenn 2023 noch nicht abgeschlossen ist: 2020-2021-2022) erzielt worden sein muss.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Die Umsatzangaben sind jeweils in Tabellenform für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
(1) Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (€ netto) des Bieters/der BieGe bezogen auf den Auftragsgegenstand (Bereitstellung von Kontrolltechnik) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2022-2023; alternativ, wenn 2023 noch nicht abgeschlossen ist: 2020-2021-2022).
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen:
Los 1:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz (€ netto) des Bieters/der BieGe bezogen auf den Auftragsgegenstand (Bereitstellung von Kontrolltechnik) in Höhe von 350.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2022-2023; alternativ, wenn 2023 noch nicht abgeschlossen ist: 2020-2021-2022) erzielt worden sein muss.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren
Los 2:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz (€ netto) des Bieters/der BieGe bezogen auf den Auftragsgegenstand (Bereitstellung von Kontrolltechnik) in Höhe von 150.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2022-2023; alternativ, wenn 2023 noch nicht abgeschlossen ist: 2020-2021-2022) erzielt worden sein muss.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Die Umsatzangaben sind jeweils in Tabellenform für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen:
Los 1: Röntgengeräte
1) Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bieter/der Bietergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen hinsichtlich Art und Umfang der
Leistungen (gemäß Bekanntmachung) vergleichbar sind.
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen.
Es sind folgende Mindeststandards / Mindestanforderungen nachzuweisen:
1.1. Die als Referenz benannte Leistung muss mindestens eine Leistung gemäß a) oder b) nachweisen:
a) Vertrieb und/oder Installation folgender Sicherheitsausrüstung gem. DVO (EU) 2015/1998 mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 200.000 pro Jahr:
- Röntgengeräte und/oder
- Sprengstoffspurendetektoren (ETD); ohne radioaktive Quelle und/oder
- Metalldetektorschleusen (WTMD)
b) Instandhaltung folgender Sicherheitsausrüstung gem. DVO (EU) 2015/1998 über die Dauer von mindestens 12 Monaten ununterbrochen mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 15.000 pro Jahr:
- Röntgengeräte und/oder
- Sprengstoffspurendetektoren (ETD); ohne radioaktive Quelle und/oder
- Metalldetektorschleusen (WTMD)
1.2. Die als Referenz benannte Leistung muss innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote erbracht worden sein. Sofern der Bieter / die BieGe auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangen fünf Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. erbracht werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderungen zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bieter / die BieGe kann sich somit bei der Angabe der Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
Für die Zulassung zum Vergabeverfahren müssen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft die genannten Mindestanforderungen 1.1 a) und 1.2 oder 1.1 b) und 1.2 jeweils in jeder Referenz erfüllt werden.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
-------------
Los 2: Detektoren
1) Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bieter/der Bietergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen hinsichtlich Art und Umfang der
Leistungen (gemäß Bekanntmachung) vergleichbar sind.
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen.
Es sind folgende Mindeststandards / Mindestanforderungen nachzuweisen:
1.1. Die als Referenz benannte Leistung muss mindestens eine Leistung gemäß a) oder b) nachweisen:
a) Vertrieb und/oder Installation folgender Sicherheitsausrüstung gem. DVO (EU) 2015/1998 mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 100.000 pro Jahr:
- Röntgengeräte und/oder
- Sprengstoffspurendetektoren (ETD); ohne radioaktive Quelle und/oder
- Metalldetektorschleusen (WTMD)
b) Instandhaltung folgender Sicherheitsausrüstung gem. DVO (EU) 2015/1998 über die Dauer von mindestens 12 Monaten ununterbrochen mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 15.000 pro Jahr:
- Röntgengeräte und/oder
- Sprengstoffspurendetektoren (ETD); ohne radioaktive Quelle und/oder
- Metalldetektorschleusen (WTMD)
1.2. Die als Referenz benannte Leistung muss innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote erbracht worden sein. Sofern der Bieter / die BieGe auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangen fünf Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. erbracht werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderungen zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bieter / die BieGe kann sich somit bei der Angabe der Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
Für die Zulassung zum Vergabeverfahren müssen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft die genannten Mindestanforderungen 1.1 a) und 1.2 oder 1.1 b) und 1.2 jeweils in jeder Referenz erfüllt werden.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen:
Los 1: Röntgengeräte
1) Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bieter/der Bietergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen hinsichtlich Art und Umfang der
Leistungen (gemäß Bekanntmachung) vergleichbar sind.
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen.
Es sind folgende Mindeststandards / Mindestanforderungen nachzuweisen:
1.1. Die als Referenz benannte Leistung muss mindestens eine Leistung gemäß a) oder b) nachweisen:
a) Vertrieb und/oder Installation folgender Sicherheitsausrüstung gem. DVO (EU) 2015/1998 mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 200.000 pro Jahr:
- Röntgengeräte und/oder
- Sprengstoffspurendetektoren (ETD); ohne radioaktive Quelle und/oder
- Metalldetektorschleusen (WTMD)
b) Instandhaltung folgender Sicherheitsausrüstung gem. DVO (EU) 2015/1998 über die Dauer von mindestens 12 Monaten ununterbrochen mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 15.000 pro Jahr:
- Röntgengeräte und/oder
- Sprengstoffspurendetektoren (ETD); ohne radioaktive Quelle und/oder
- Metalldetektorschleusen (WTMD)
1.2. Die als Referenz benannte Leistung muss innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote erbracht worden sein. Sofern der Bieter / die BieGe auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangen fünf Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. erbracht werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderungen zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bieter / die BieGe kann sich somit bei der Angabe der Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
Für die Zulassung zum Vergabeverfahren müssen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft die genannten Mindestanforderungen 1.1 a) und 1.2 oder 1.1 b) und 1.2 jeweils in jeder Referenz erfüllt werden.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
-------------
Los 2: Detektoren
1) Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bieter/der Bietergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen hinsichtlich Art und Umfang der
Leistungen (gemäß Bekanntmachung) vergleichbar sind.
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen.
Es sind folgende Mindeststandards / Mindestanforderungen nachzuweisen:
1.1. Die als Referenz benannte Leistung muss mindestens eine Leistung gemäß a) oder b) nachweisen:
a) Vertrieb und/oder Installation folgender Sicherheitsausrüstung gem. DVO (EU) 2015/1998 mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 100.000 pro Jahr:
- Röntgengeräte und/oder
- Sprengstoffspurendetektoren (ETD); ohne radioaktive Quelle und/oder
- Metalldetektorschleusen (WTMD)
b) Instandhaltung folgender Sicherheitsausrüstung gem. DVO (EU) 2015/1998 über die Dauer von mindestens 12 Monaten ununterbrochen mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 15.000 pro Jahr:
- Röntgengeräte und/oder
- Sprengstoffspurendetektoren (ETD); ohne radioaktive Quelle und/oder
- Metalldetektorschleusen (WTMD)
1.2. Die als Referenz benannte Leistung muss innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote erbracht worden sein. Sofern der Bieter / die BieGe auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangen fünf Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. erbracht werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderungen zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bieter / die BieGe kann sich somit bei der Angabe der Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
Für die Zulassung zum Vergabeverfahren müssen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft die genannten Mindestanforderungen 1.1 a) und 1.2 oder 1.1 b) und 1.2 jeweils in jeder Referenz erfüllt werden.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Zusätzliche Informationen: 1)
Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2024-0050_EU Los 1 und/oder EA-2024-0050_EU Los 1 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 01.07.2024, 12:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber-/Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
2)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe Bieter/BieGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
3)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
4)
Angabe zu den Losen:
Es wird weder eine Angebots- noch eine Zuschlagslimitierung geben. Für die Wertung entscheidend ist die Gesamtwirtschaftlichkeit beider Lose. Der AG behält sich eine Vergabe nach Einzellosen oder die Gesamtvergabe vor. Der Zuschlag wird auf die beiden wirtschaftlichsten Einzellos-Angebote oder auf das wirtschaftlichste Kombi-Losangebot erteilt, sofern dessen Beauftragung für den Auftraggeber wirtschaftlicher ist.
Zusätzliche Informationen: 1)
Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2024-0050_EU Los 1 und/oder EA-2024-0050_EU Los 1 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 01.07.2024, 12:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber-/Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
2)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe Bieter/BieGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
3)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
4)
Angabe zu den Losen:
Es wird weder eine Angebots- noch eine Zuschlagslimitierung geben. Für die Wertung entscheidend ist die Gesamtwirtschaftlichkeit beider Lose. Der AG behält sich eine Vergabe nach Einzellosen oder die Gesamtvergabe vor. Der Zuschlag wird auf die beiden wirtschaftlichsten Einzellos-Angebote oder auf das wirtschaftlichste Kombi-Losangebot erteilt, sofern dessen Beauftragung für den Auftraggeber wirtschaftlicher ist.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-13+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Andere zusätzliche Informationen
Aufteilung in Lose
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2ae5d89e-54f5-4a73-b816-3e7c77f4a79d-01
Quelle: OJS 2024/S 115-353658 (2024-06-13)