Zusätzliche Informationen
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
1.Start-Up-Phase: beginnt mit Zuschlagserteilung, geplant ist der 02.08.2024, spätester Beginn: 01.03.2025
2.Regelbetrieb: Beginn 01.06.2025 bis Vertragsende: 31.05.2030 (ggf. optionale Verlängerung bis 31.05.2035)
3.Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes
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Start-Up-Phase:
- Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung
mit der Auftraggeberin (AG)
- bereits ab Zuschlagserteilung sind regelmäßige Besprechungs- und
Abstimmungstermine vorgesehen, an welchen seitens des AN mindestens der
Projekt-, der Objektleiter sowie dessen Vertreter teilnehmen sollen
- für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichenden Umfang
Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, dem mind. der vorgesehe Objektleiter und ein erfahrener Projektleiter agehören;
Zu den wesentlichen Aufgaben und Pflichten des AN während der Start-Up-Phase
gehören u. a.:
- Kennenlernen der Liegenschaft, der technischen Anlagen und Systeme
- Einweisung des Objekt- und Servicepersonals in die Liegenschaft und in die
Hausordnung des Nutzers
- Übernahme der technischen Anlagen und Systeme
- Übernahme und Vervollständigung der Anlagendokumentation und
Einarbeitung in die Betriebsanweisungen der Hersteller sowie Vorbereitung aller
weiteren Dokumentationsaufgaben gemäß der Leistungsbeschreibung (LB)
- Einbindung der Liegenschaft in alle vom AN genutzten EDV-Systeme zur
Gebäudebewirtschaftung
- Zusammenstellung aller Informationen und Unterlagen, die zur Verfolgung der
Gewährleistung von Bedeutung sind
- detaillierter Anlagenabgleich (Soll/Ist) der vertragsgegenständlichen Anlagen
und Systeme
- Protokollieren der Übernahme
- Einrichtung der Büro- und Lagerstätten
- Teilnahme der Objektleiter an regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit
AG und Nutzer
- Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben
- Erstellung Notfallordner für den Bereitschaftsdienst
- Unterstützen bei der Beweissicherung
- Erstellung von Einarbeitungskonzepten für neue Objektmitarbeiter
- Funktionsprüfung zur Feststellung des Zustandes technischer Anlagen
- Funktionsmessung
- Betreuung der Wartungsverträge
- kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems
- Klärung zu Art und Umfang der Implementierung der Datensicherung des CAFM-Systems
- Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung,
Instandsetzung und Berichtswesen
- Erstellung der Dokumentations- und Archivordnung
Aufbau des Monats- und Jahresberichtswesens
- Übernahme von Anlagen und technischen Systemen einschl. Funktionsprüfung
- Dokumentation der Übernahme je technische Anlage
- Übernahme und Verwaltung der Ersatz- und Verschleißteile sowie Komponenten und
Baugruppen inkl. Aufbau einer CAFM-Lagerverwaltung.
- Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen für die Durchführung der Leistungen des AN an den technischen Anlagen der Liegenschaft.
- Vollständiger Aufbau der Dokumentation
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Nachunternehmerlisten
Konkretisierungen der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu
entnehmen.
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Regelbetrieb
a) geforderte Leistungen:
- Betreiben
- Inspektion
- Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen
- DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und
Betriebsmittel)
- Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche
- Wartung
- Instandsetzung
- Optimieren
- Störungsmanagement
- ggf. Gewährleistungsüberwachung
- Berichten
- Dokumentieren
- Energiemanagement
- Stillstandsmanagement / Stillstandswartung
- Entsorgung
- Kommunikationsmanagement
- EDV
- Nutzung eines CAFM-Systems
- Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst
- Objektleitung
- Haustechnikleistungen
nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter
Einhaltung
- der jeweils gültigen Bestimmungen
- der behördlichen Auflagen und Bestimmungen
- der öffentlich-rechtlichen Anforderungen
- den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik
- den Herstellerangaben.
b) Die geforderten Leistungen sind an folgenden Anlagengruppen nach DIN 276:
-300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion
-330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz)
-340 Innenwände (Innentüren und -fenster)
-360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.)
-410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
-420 Wärmeversorgungsanlagen
-430 Lufttechnische Anlagen
-440 Starkstromanlagen
-450 Brandmeldeanlagen
-460 Förderanlagen
-480 Gebäudeautomation
-530 Baukonstruktionen in Außenanlagen
-540 Technische Anlagen in Außenanlagen
sowie Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten
Regeln der Technik wie:
- DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
- DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen
- VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
- VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
- VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung
- TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung
- TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und
überwachungsbedürftigen Anlagen
- TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in
Personenaufnahmemitteln
- TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
- BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
- 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung
- technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
- alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen
Anlagen zu erbringen.
Darüber hinaus sind die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu berücksichtigen. Das bedeutet insbesondere, dass dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Produkten (Materialien, Betriebs-/Hilfsstoffe, Ersatz-/Austauschteile etc.) der Vorrang zu geben ist, soweit die Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt wird.
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Vertragsauslaufphase
Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im
Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen,
welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister
übergeben werden.
Die Übergabe muss mindestens die folgenden Punkte umfassen:
- Planung der gemeinsamen Begehung
- Feststellung des Zustandes der Anlagen und Baugruppen
- Feststellung und Dokumentation vorhandener Mängel
- Feststellung und Dokumentation ggf. vorhandener Gewährleistungsansprüche
der AG
- Einweisung des neuen Bedienpersonals
- ggf. Übergabe von Ersatzteilen
- Erstellung eines Rückgabe- bzw. Übergabeprotokolls
- Rückgabe von Zutrittskarten, Schlüsseln, Transpondern
- Erlöschen von erteilten Vollmachten/Rechten
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Personal:
Objektleitung:
Die Objektleitung und seine Vertretung verfügen über folgende Fähigkeiten/Kenntnisse:
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau)
- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- ausgeprägte service-orientierte Einstellung
- Führungsqualität
- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14001
- Kenntnis aller einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien sowie in den Bereichen Umweltmanagement und Nachhaltigkeit
- Umfassende Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- sehr gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
- gute Kenntnisse der einschlägigen Hard- und Software
- kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung
- die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (sog. Ü2 Sab.) bzw.
- eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (sog. Ü2 Sab.).
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Haustechniker
Die Haustechniker und seine Vertretungen verfügen über folgende Kenntnisse/Fähigkeiten:
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau)
- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- service-orientierte Einstellung
- Führungsqualität
- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14001
- gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
- die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (sog. Ü2 Sab.) bzw.
- eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (sog. Ü2 Sab.).
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Konkretisierungen der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.