Teledermatologie

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Die Versicherten der AOK Niedersachsen sollen durch die Kooperation über einen digitalen Zugang zum lokalen Hautarzt schneller, besser und wohnortnah versorgt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-04-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teledermatologie
Referenznummer: 2024-033-AE
Kurze Beschreibung:
Die Versicherten der AOK Niedersachsen sollen durch die Kooperation über einen digitalen Zugang zum lokalen Hautarzt schneller, besser und wohnortnah versorgt werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Dermatologen 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung
Interne Kennung: 2024-033-AE
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Selektivvertrages für 1 Jahr (Option: Dreimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate) über eine besondere Versorgung nach § 140a SGB V durch im GKV-System zugelassene Leistungserbringer, wobei die vertraglich geregelten digitalen Komponenten durch den Medizinproduktehersteller (Auftragnehmer) zur Verfügung gestellt und umgesetzt werden.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 30519
Stadt: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover 🏙️
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Dreimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-07 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 24
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-05-07 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-04-29 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eignung zur Berufsausübung: - Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 06) - Eigenerklärung zur RUS Sanktion (Anlage 06a) - Kriterienkatalog (Anlage 04a)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: - siehe Kriterienkatalog - Ausschlusskriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Peiner Str. 8
Postleitzahl: 30519
Postort: Hannover
Region: Region Hannover 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vms-vergabe@nds.aok.de 📧
Telefon: +49 511870115210 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGY1SC3C7XE/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGY1SC3C7XE 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGY1SC3C7XE 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 24
Maximale Verlängerungen: 3

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGY1SC3C7XE § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 068-201243 (2024-04-04)