Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Eigenerklärung über mindestens einen Referenzauftrag, im Zeitraum 03.05.2019 bis 02.05.2024 erbracht (vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, jeweils unter Angabe
- Name Referenzprojekt;
- Name, Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) damaliger Auftraggeber und eines informierten Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers;
- Leistungszeit.
Der Auftraggeber berücksichtigt mit dem o.a. Referenzzeitraum auch mehr als drei Jahre zurückliegende Referenzaufträge.
B) Eigenerklärung Technische Fachkräfte
C) Eigenerklärung Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
D) Eigenerklärung des Bieters zu § 46 Absatz 2 VgV.
Geforderte Mindeststandards:
Zu A) Referenzauftrag
Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis einer Referenz nicht ausreichend.
Der Referenzauftrag
- wurde im Zeitraum 03.05.2019 bis 02.05.2024 vollständig oder zu mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens erbracht;
- hatte telemedizinische Leistungen (insbesondere Sprechstunden und Bereitschaftsdienste) zum Gegenstand;
- hatte Bereitstellung und Einsatz digitaler Medizingeräte (z.B. Digitales Stethoskop) zur Erbringung telemedizinischer Leistungen zum Gegenstand; und
- hatte Gesamtwert von insgesamt 250.000 Euro oder mehr (netto ohne Umsatzsteuer).
Zu B) Technische Fachkräfte
Namen der zur Erbringung folgender Leistungen vorgesehenen Ärzte und Psychotherapeuten mit und ohne Vollzugserfahrung (VZE, d.h. mehr als 3-monatige Tätigkeit in Justizvollzug oder telemedizinischer Gefangenenversorgung), unabhängig davon, ob sie dem Bieterunternehmen angehören oder nicht:
- Allgemeinmedizinischer Bereitschaftsdienst und Allgemeinmedizinische Sprechstunde;
- Substitutionsberatung und –behandlung;
- Dermatologisches Konsil; und
- Telepsychotherapeutische Beratung und –behandlung.
Für jeden Arzt (A) und Psychotherapeuten (P) mit VZE anzugeben:
- Art der Tätigkeit/Erfahrung im Justizvollzug;
- Name der Einrichtung, in der VZE erworben wurde (JVA oder telemedizinischer Dienstleister mit Erfahrung in Behandlung von Gefangenen);
- Zeitraum der Tätigkeit (auf den Kalendertag genau), in der VZE erworben wurde.
Für jeden A und P ohne VZE Angabe, dass spätestens zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung ein Wissens- und Erfahrungsstand vergleichbar mit Ärzten oder Psychotherapeuten mit VZE besteht. Dazu jeweils anzugeben:
- Art der Schulung des A/P. Hierzu erforderlich ist jeweils Schulung in einem mind. 3-monatigem Traineeprogramm, die (für Ärzte) die Grundlagen der med. Versorgung im Justizvollzug, typischerweise dort vorkommende Krankheitsbilder, besondere Anforderungen der Anstalts-/Gefängnismedizin und den Berufsalltag von Anstaltsärzten; und (für Psychotherapeuten) die Grundlagen der psychotherapeutischen Beratung und Behandlung im Justizvollzug, typischerweise dort vorkommende Krankheitsbilder, besondere Anforderungen der Anstalts-/Gefängnispsychotherapie und den Berufsalltag des Psychologischen Diensts umfassen. Mindestinhalt des Traineeprogramms: Theoretischer Teil mit dem jeweils vorgenannten Inhalt, der z.B. auch durch Teilnahme an Gefängnismedizintagen oder vergleichbaren anderen anerkannten Fachtagungen abgegolten werden kann; praktischer Teil im Wege der Hospitation von mind. 6 Wochen in einer JVA (auch via Telemedizin möglich).
Während Traineeprogramm und im 1. Monat danach ist enge Anbindung des Trainees an bestimmten Betreuer sicherzustellen mit Supervision durch den Betreuer mindestens wöchentlich. Betreuer eines A kann nur ein A, Betreuer eines P kann nur ein P sein. Der Betreuer muss über besonders ausgeprägte VZE und besonders fundiertes Fachwissen verfügen.
- Name der Einrichtung, in der Person ohne VZE Hospitation abgeleistet hat (JVA oder telemedizinischer Dienstleister mit Erfahrung in der Behandlung von Gefangenen); und
- Zeitraum der Schulung (auf den Kalendertag genau), in Person einen mit Ärzten und Psychotherapeuten mit VZE vergleichbaren Wissens- und Erfahrungsstand erworben hat.
Mit seinen Angaben erklärt der Bieter, für die folgenden Dienstleistungen Personal in der von ihm angegebenen Personalstärke einsetzen zu werden – unabhängig davon, ob das jeweilige Personal dem Unternehmen des Bieters angehört oder nicht; die angegebene Personalstärke muss mindestens die im Folgenden genannte Mindestpersonalstärke zur Leistungserbringung erreichen. Die Nichterfüllung der Mindestpersonalstärke führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren:
Allgemeinmedizinischer Bereitschaftsdienst: 12 Fachärzte für Allgemeinmedizin;
Allgemeinmedizinische Sprechstunde: 5 Fachärzte für Allgemeinmedizin;
Substitutionsberatung und –behandlung: 3 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung und praktischer Schulung in Substitutionsbehandlung;
Dermatologische Konsile: 3 Fachärzte für Dermatologie.