Temporäre Schutzwand und Gleisabdeckung, München Hbf, Gleis 26, Los 1 Gründung und Los 2 Stahlbau

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)

In der Gleishalle des Münchner Hauptbahnhofes wird, entlang Bahnsteig 26, eine Stahl-Schutzwand errichtet (Länge ca. 130m, Höhe ca. 15m). Die Konstruktion besteht aus Gerüsttürmen mit Pfahlgründungen und zwischenliegenden Paneelwänden. Das daneben liegende Gleis 26 wird mit einer befahrbaren Stahlkonstruktion abgedeckt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-11 Auftragsbekanntmachung
2024-12-11 Auftragsbekanntmachung
2026-07-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-07-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-08-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-08-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-08-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-08-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2024-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Temporäre Schutzwand und Gleisabdeckung, München Hbf, Gleis 26, Los 1 Gründung und Los 2 Stahlbau
Referenznummer: 24FEI76142
Kurze Beschreibung:
In der Gleishalle des Münchner Hauptbahnhofes wird, entlang Bahnsteig 26, eine Stahl-Schutzwand errichtet (Länge ca. 130m, Höhe ca. 15m). Die Konstruktion besteht aus Gerüsttürmen mit Pfahlgründungen und zwischenliegenden Paneelwänden. Das daneben liegende Gleis 26 wird mit einer befahrbaren Stahlkonstruktion abgedeckt.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 7a4ff217-9a35-4763-8da9-363b35f7ff3f
Titel: Los 1 Gründung
Beschreibung der Beschaffung: Bauleistung Temporäre Schutzwand und Gleisabdeckung, München Hbf, Gleis 26
Zusätzliche Informationen:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. SSF Ingenieure AG; Domagkstraße 1a; 80807 München 2. Lange Engineering GmbH & Co. KG; Geranienweg 48, 99087 Erfurt 3. 08/16 Projektmanagement GmbH; Nymphenburger Straße 156, 80634 München 4. DB Engineering & Consulting GmbH; Richelstraße 3; 80634 München 5. Auer Weber Architekten BDA; Sandstraße 33; 80335 München Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. Folgende Erklärungen und Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz Los1: mindestens 8Mio€/Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Jahre, - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz Los2: mindestens 35Mio€/Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Jahre, - Innerhalb der letzten 5 Jahre müssen mindestens 2 Maßnahmen je Los innerstädtische Bauvorhaben (Bauen im Bestand) unter stark beengten Platzverhältnissen nachgewiesen werden. Los1 Massivbau: Auftragswert jedes einzelnen Bauvorhabens mindestens 1.000.000,-€. Los2 Stahlbau: Auftragswert jedes einzelnen Bauvorhabens mindestens 4.000.000,- €. - Los1 Massivbau: Nachweis über ausgeführte Mikropfähle im Bestand mit einer Länge von mindestens 10m innerhalb der letzten 3 Jahre - Los2 Stahlbau: EXC3 Qualifizierung nach DIN EN 1090-2 muss vorliegen Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
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Produkte/Dienstleistungen: Fundamentierungsarbeiten 📦
Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-03 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: fff2bcdd-099e-4462-b671-622c3286ad71
Titel: Los 2 Stahlbauarbeiten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 80335
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: alle denkbaren Loskombinationen.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-12-06 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: 0
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Nationale Registrierungsnummer: a6ceb1fb-e3c6-459d-a608-8a792d7bf449
Postanschrift: Europaplatz 1
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Beschaffung Infrastruktur, Region Süd, FS.EI-S-G
E-Mail: steffen.s.thieme@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 89130872583 📞
Fax: +49 69260913730 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/ 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f6a440e8-54eb-4753-acde-b2e01c080156 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f6a440e8-54eb-4753-acde-b2e01c080156 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. SSF Ingenieure AG; Domagkstraße 1a; 80807 München 2. Lange Engineering GmbH & Co. KG; Geranienweg 48, 99087 Erfurt 3. 08/16 Projektmanagement GmbH; Nymphenburger Straße 156, 80634 München 4. DB Engineering & Consulting GmbH; Richelstraße 3; 80634 München 5. Auer Weber Architekten BDA; Sandstraße 33; 80335 München Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. Folgende Erklärungen und Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz Los1: mindestens 8Mio€/Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Jahre, - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz Los2: mindestens 35Mio€/Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Jahre, - Innerhalb der letzten 5 Jahre müssen mindestens 2 Maßnahmen je Los innerstädtische Bauvorhaben (Bauen im Bestand) unter stark beengten Platzverhältnissen nachgewiesen werden. Los1 Massivbau: Auftragswert jedes einzelnen Bauvorhabens mindestens 1.000.000,-€. Los2 Stahlbau: Auftragswert jedes einzelnen Bauvorhabens mindestens 4.000.000,- €. - Los1 Massivbau: Nachweis über ausgeführte Mikropfähle im Bestand mit einer Länge von mindestens 10m innerhalb der letzten 3 Jahre - Los2 Stahlbau: EXC3 Qualifizierung nach DIN EN 1090-2 muss vorliegen Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 200-617317 (2024-10-11)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-11)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-19 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57 Tage

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/96664f4e-58d7-4dec-b3f2-0b22bb36fd86 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/96664f4e-58d7-4dec-b3f2-0b22bb36fd86 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-11+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 187de345-d73c-4dda-aaf8-5aada1a17c3b-01
Quelle: OJS 2024/S 242-761756 (2024-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
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Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - PORR GmbH & Co. KGaA
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-02-11 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 20241007443 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PORR GmbH & Co. KGaA
Nationale Registrierungsnummer: 5a001d46-e930-44fe-bc9a-b8886ee46d4e
Postanschrift: Walter-Gropius-Straße 23
Postleitzahl: 80807
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-28+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
10 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die technische Funktionsfähigkeit und die ordnungsgemäße Umsetzung der Gesamtmaßnahme sicherzustellen. Sie stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits ausgeführten Leistungen des Auftragnehmers. Eine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken und Mehrkosten verursachen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 12 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da aufgrund unzureichender Bestandsunterlagen eine Baugrunderkundung mittels Suchschachtungen durchgeführt werden muss, um die Gründungsarbeiten ordnungsgemäß ausführen zu können. Insbesondere ist die Untersuchung im Bereich des Personentunnels sowie im Umfeld der F-Bude 9 notwendig, um mögliche Belastungen und vorhandene Medien zu identifizieren und deren Einfluss auf die Bauausführung zu bewerten. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptvertragsleistung und sind für deren Ausführung zwingend erforderlich. Eine Vergabe an Dritte würde zu erhöhtem Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie zusätzlichen Kosten führen. 23 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da aufgrund terminkritischer Bauabläufe im Bereich der Achse A4–A4a zusätzliche Mikropfähle zur Sicherstellung der Ausführung notwendig sind. Die Maßnahme dient der Vermeidung von Verzögerungen und der Einhaltung des Bauzeitenplans. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptvertragsleistung und greifen in die laufende Bauausführung ein. Eine Vergabe an Dritte würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen führen. 25 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da aufgrund winterlicher Temperaturen besondere Maßnahmen zur Betonnachbehandlung und Qualitätssicherung notwendig sind, um die vertragsgemäße Ausführung sicherzustellen. Ohne diese Maßnahmen kann die geforderte Betonqualität nicht gewährleistet werden. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptvertragsleistung und sind für deren ordnungsgemäße Ausführung zwingend erforderlich. Eine Vergabe an Dritte würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen im Bauablauf führen. Eine Vergabe an Dritte würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen führen. 34 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da im Aufbetonbereich des Personentunnels gemäß Vorgabe des Planers zusätzliche Bewehrungsfenster herzustellen und zu dokumentieren sind. Diese Leistungen sind im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten und stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausführung der Hauptleistung. Eine Vergabe an Dritte würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen und den Bauablauf beeinträchtigen. Eine Vergabe an Dritte würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen führen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
10 Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen gemäß MKA 010 des AN im Zusammenhang mit Kabeltiefbauarbeiten am Bahnsteig Gleis 26. Hierzu zählen insbesondere zusätzliche Leerrohranbindungen, die Herstellung von Fundamenten für Ausstattungselemente sowie die Integration bereits angeordneter Leerrohre inkl. Anbindungen. Die Leistungen wurden im Zuge der Ausführungsplanung und Schnittstellenabstimmung festgelegt und waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. 12 Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen gemäß MKA 012 des AN im Zusammenhang mit Erkundungsarbeiten am Bahnsteig Gleis 26. Konkret beinhaltet dies die Herstellung von Suchgräben im Bereich des Personentunnels (Achse A7–A8) sowie weiterer Bereiche zur Feststellung von Leitungsverläufen und zur Durchführung von Schadstoffuntersuchungen. Die Leistungen wurden durch den Auftraggeber angeordnet und waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. 23 Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen gemäß MKA 023 des AN im Zusammenhang mit der Ausführung zusätzlicher Mikropfähle im Bereich Achse A4–A4a. Konkret betrifft dies die Herstellung zusätzlicher vertikaler Mikropfähle östlich des bestehenden Betonkabelkanals sowie ergänzende Leistungen wie das Einrichten des Baufelds, zusätzliche Vermessungsarbeiten und Unterstellungen im Bereich Tunnel Nord. Die Leistungen wurden durch den Auftraggeber am 18.01.2026 angeordnet und waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. 25 Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen gemäß MKA 025 des AN im Zusammenhang mit Wintermaßnahmen bei der Betonage und Nachbehandlung der Fundamente. Konkret betrifft dies Maßnahmen zur Sicherstellung der Betonqualität bei Temperaturen unter +5 °C, insbesondere den Einsatz von Frostschutzmatten, verlängerte Schalungsvorhaltung, zusätzliche Prüfleistungen sowie ergänzende Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die Leistungen wurden durch den Auftraggeber am 05.02.2026 angeordnet und waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. 34 Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen gemäß MKA 034 des AN PORR GmbH & Co. KGaA im Zusammenhang mit dem Freilegen von Bewehrungsfenstern im Aufbetonbereich des Personentunnels zwischen Achse A7 und A7a. Hierzu zählen die Herstellung zusätzlicher Bewehrungsfenster, das schonende händische Freilegen der Bewehrung sowie die Dokumentation der Freilegungsarbeiten entsprechend den Vorgaben des Planers. Die Leistungen wurden durch den Auftraggeber am 19.02.2026 angeordnet und waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten.
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Quelle: OJS 2026/S 144-522784 (2026-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
13 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da vorhandene Baureste und Abfallmaterialien die Nutzung der BE-Fläche erheblich beeinträchtigen und einen ordnungsgemäßen Bauablauf verhindern. Da die Fläche durch den Auftraggeber übernommen wurde, ist ein nutzbarer und sicherer Zustand für die Durchführung der Bauarbeiten herzustellen; Verunreinigungen stellen dabei ein Hindernis sowie ein potenzielles Sicherheitsrisiko dar. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung und der Ausführung der Hauptleistung. Eine Vergabe an Dritte würde zu erhöhtem Koordinationsaufwand, zusätzlichen Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen im Bauablauf führen. 16 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die Bauzeit der Spezialtiefbauarbeiten um ca. 1,5 Wochen zu verkürzen und eine fristgerechte Fertigstellung einschließlich Beräumung der Baustelleneinrichtungsfläche sicherzustellen. Die Maßnahme dient der Vermeidung von Bauzeitverzögerungen und der Sicherstellung des Bauablaufs. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptvertragsleistung und greifen in die laufende Bauausführung ein. Eine Vergabe an Dritte würde zu erhöhtem Koordinationsaufwand, zusätzlichen Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen im Bauablauf führen. 17 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da die Bauteile und Verpressschläuche zur Umsetzung der genehmigten Ausführungs- und Bewehrungsplanung zwingend notwendig sind und im Leistungsverzeichnis nicht enthalten waren. Sie dienen der Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und der Beherrschung möglicher Rissbildungen infolge der vorgegebenen Betonqualität. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptvertragsleistung und sind zur Erreichung des Vertragsziels erforderlich. Eine Vergabe an Dritte würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen im Bauablauf führen. 22 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da zur Kompensation nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Verzögerungen zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden müssen, um den Bauablauf sicherzustellen und den Bauzeitplan einzuhalten. Hierdurch können größere Arbeitsabschnitte umgesetzt und Schnittstellen mit anderen Auftragnehmern effizient koordiniert werden. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptvertragsleistung und greifen in die laufende Bauausführung ein. Eine Vergabe an Dritte würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen führen. 30 - Im Bereich des Voraums SAA im Kellergeschoss bzw. im Bereich des Techniktunnels und Fernheizkanals wurden Betonrisse und Schäden an der Bausubstanz festgestellt. Zur Gewährleistung der statischen Sicherheit sowie zur Vermeidung weiterer Schäden war die temporäre Unterstellung der Bauwerke durch Behelfsstützen zwingend erforderlich. Die zusätzliche Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten des Auftragnehmers. Eine Vergabe an Dritte würde Doppelstrukturen, zusätzlichen Koordinationsaufwand, weitere Schnittstellenrisiken sowie unverhältnismäßig höhere Kosten verursachen. Zudem würde ein Unternehmerwechsel die laufende Baustelle beeinträchtigen und zu Verzögerungen im Bauablauf führen. 48 - Die Herstellung der dauerhaften Schachtabdeckung stellt eine zusätzliche Leistung dar, da sie in den ursprünglichen Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen nicht vorgesehen war. Aufgrund geänderter planerischer Vorgaben wurde die Ausführung zur Sicherstellung der dauerhaften Nutzbarkeit und Betriebssicherheit der Anlage erforderlich. Die Maßnahme wurde durch den Auftraggeber am 15.04.2026 angeordnet. Eine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Ein Unternehmerwechsel würde zusätzliche Schnittstellen, erhöhten Koordinationsaufwand sowie unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen. Zudem würde dies den laufenden Bauablauf beeinträchtigen und Verzögerungen hervorrufen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
13 - Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen gemäß MKA 013 des AN im Zusammenhang mit der Beräumung, dem Wegschaffen und der Entsorgung von Bauresten und Abfallmaterialien im Bereich der ehemaligen Betonmischanlage (Vorplatz Nord). Hierzu zählen insbesondere Räumarbeiten, Hebearbeiten sowie die Manipulation und Entsorgung von Altlasten zur Herstellung eines nutzbaren Zustands der Baustelleneinrichtungsfläche. Die Leistungen wurden durch den Auftraggeber angeordnet und waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. 16 - Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen gemäß MKA 016 des AN im Zusammenhang mit der Anordnung eines Doppelschichtbetriebs für Spezialtiefbauarbeiten. Der Auftraggeber ordnete die Ausführung der Arbeiten im Zeitraum vom 07.01.2026 bis 16.01.2026 im Doppelschichtbetrieb an, um die Bauausführung zu beschleunigen. Hierdurch entstehen zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Vermessungs- und Absteckarbeiten, Baustelleneinrichtung sowie Unterstützungsleistungen für Nachunternehmer. 17 - Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen gemäß MKA 017 des AN im Zusammenhang mit Bewehrungszubehör und Verpressschläuchen. Konkret betrifft dies den Einbau von im Leistungsverzeichnis nicht enthaltenen Bauteilen, insbesondere Betonstahl mit Verbindungsmitteln sowie Schraubmuffen (G14), sowie den Einbau und die Verpressung von Verpressschläuchen gemäß Ausführungs- und Bewehrungsplanung. Die Leistungen wurden auf Grundlage der freigegebenen Ausführungspläne angeordnet und waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. 22 - Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen gemäß MKA 022 des AN im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Kompensierung bauzeitlicher Verzögerungen. Konkret beinhaltet dies die Vorhaltung einer zusätzlichen Mannschaft einschließlich zusätzlicher Baustelleneinrichtung sowie die Bereitstellung und Vorhaltung zusätzlicher Schalelemente und Hebegeräte. Die Leistungen wurden durch den Auftraggeber am 28.01.2026 angeordnet und waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. 30 - Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen zur temporären Unterstellung des Techniktunnels (ehem. Personentunnel) sowie des Fernheizkanals mittels Deckenstützen. Hierzu wurden gemäß Standsicherheitsnachweis der SSF Ingenieure AG zusätzliche Baustützen vom Typ „Doka Eurex 30 Top 300“ geliefert, eingebaut und vorgehalten. Die Maßnahme wurde durch den Auftraggeber am 17.02.2026 angeordnet und war im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. 48 - Die Vertragsänderung umfasst die Herstellung einer neuen Kabelschachtabdeckung im Bereich der Achse A4a. Hierzu sind ein Betonkranz einschließlich Stahlwinkel, Anschlusseisen, Abstellung zu Bestandseinbauten, Vergussmörtel, Befestigungsmaterial sowie eine neue Kabelschachtabdeckung einschließlich Rahmen zu liefern und herzustellen. Die Leistung erfolgt auf Grundlage der Ausführungsunterlagen des Auftraggebers und war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten.
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Quelle: OJS 2026/S 144-526205 (2026-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 20241006310 - Los: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: fde21e6b-07d3-4d6e-a38a-435acca85369
Postanschrift: Josef-Rädlinger-Straße 1
Postleitzahl: 94575
Postort: Windorf
Region: Passau, Landkreis 🏙️

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-20+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 4 Die Einhaltung der neuen Fluchtwegbreiten durch den bereits beauftragten AN ist zwingend erforderlich, weil dies die technische Integrität, wirtschaftliche Effizienz sowie die rechtssichere Umsetzung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Gleis 26 gewährleistet. Jede andere Vorgehensweise würde vermeidbare Risiken und Mehrkosten für die Bauherrenseite nach sich ziehen. Die Fluchtwege basieren konstruktiv auf der Stahlkonstruktion der Gleisabdeckung 26, die aktuell vom bestehenden AN installiert wird. Da die Fluchtwege sowie der Brandschutz im Bestand (Fläche Press & Bookos und Ditsch), wesentlicher Bestandteil der baulichen Sicherheitsinfrastruktur sind, ist eine durchgehende Gewährleistung und Dokumentation aus einer Hand erforderlich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO 4 Ein neuer Fluchtweg über den Nordbau sowie die Nutzung der Stahlgleisabdeckung als temporärer Weg sind damit unerlässlich, um die gesetzlichen Anforderungen an die Personenentfluchtung und Arbeitssicherheit einzuhalten (u.a. Baustellenverordnung, Arbeitsstättenverordnung, DIN 14096). Für die Erhaltung der Fluchtwegbreiten sind zwei Mal wöchentlich für 16 Wo. die Fahrräder am nördlichen Bahnhofsvorplatz, zur Arnulfstraße, zu beräumen und dort grundsätzlich die VAO zu errichten. Zwei zusätzliche Durchbrüche müssen hergestellt werden sowie auf der Fläche des ehem. Press & Books und Ditsch erfüllt der Bestand nicht die brandschutztechnischen Eigenschaften, daher sind auch hier zum Schutz von Leib und Leben Grundrissänderungen und Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Ohne die genannten Maßnahmen besteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Reisenden und das Baustellenpersonal.
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Quelle: OJS 2026/S 161-579093 (2026-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-26+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
07 - Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, da die vertraglich vorgesehene Bereitstellungsfläche durch vorhandene Fundamente und das ATH-Traggerüst nicht genutzt werden konnte. Zur Herstellung der Baufreiheit mussten zunächst die Betoneinzelfundamente zurückgebaut und entsorgt sowie anschließend das ATH-Traggerüst abgebaut und zwischengelagert werden. Erst dadurch konnte die Fläche für die weiteren Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Leistungen standen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Bauarbeiten und mussten kurzfristig ausgeführt werden, um Terminverzögerungen sowie zusätzliche Koordinierungs- und Beschleunigungskosten zu vermeiden. 27 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da im Bereich der Baugruben nicht vorhergesehene Beton- und Ziegelreste sowie beeinträchtigte Entwässerungsanlagen angetroffen wurden, die den geplanten Bauablauf behinderten. Zur Herstellung der geplanten Fundamente und zur Schaffung der erforderlichen Baufreiheit waren zusätzliche Abbruch-, Aushub- und Wiederverfüllungsarbeiten notwendig. Eine Vergabe an Dritte würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen und den Bauablauf beeinträchtigen. 28 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da vorhandene Regenwasserleitungen und Bestandsfundamente den geplanten Bauablauf behinderten und für die Herstellung der neuen Fundamente zunächst entfernt werden mussten. Die Leistungen waren im Hauptvertrag nicht enthalten, sind jedoch technisch zwingend erforderlich, um die erforderliche Baufreiheit für die Gründungsarbeiten herzustellen. Eine Vergabe an Dritte würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen und den Bauablauf beeinträchtigen. 29 - Im Zuge der Bauausführung wurden Standsicherheitsprobleme am Heiztunnel, Fernheizkanal sowie gegebenenfalls am Posttunnel festgestellt. Aufgrund der hieraus resultierenden Gefährdung mussten die Arbeiten im darüberliegenden Bahnsteigbereich eingestellt und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu gehörten insbesondere die Rücknahme der vorgesehenen Sauberkeitsschicht sowie die provisorische Unterstellung des Personentunnels zur Sicherstellung der Tragfähigkeit und zur Vermeidung weiterer Schäden. Die Leistungen waren im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen, jedoch zur Gefahrenabwehr und zur Aufrechterhaltung des Bauablaufs zwingend erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen, Koordinierungsaufwand, Bauablaufstörungen und unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen. Daher können die Leistungen wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bisherigen Auftragnehmer erbracht werden. 32 - Während der Bauausführung wurde festgestellt, dass mehrere Kabelschächte für dringend erforderliche Kabelverlegearbeiten eines Drittauftragnehmers des Auftraggebers nicht zugänglich waren, da diese durch Aushubmaterial überdeckt wurden. Die DB InfraGO AG ordnete daher die kurzfristige Freilegung der Schächte einschließlich der hierfür erforderlichen Erdarbeiten an. Die Leistung war nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertragsumfangs der Schutzwandgründung und wurde ausschließlich zur Ermöglichung von Kabelverlegearbeiten eines anderen Auftragnehmers erforderlich. Die Nachtragsanzeige bezeichnet die Leistung als nicht vorgesehene Leistung“ gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre wirtschaftlich und organisatorisch nicht sinnvoll gewesen, da die Arbeiten kurzfristig innerhalb der laufenden Baustelleneinrichtung auszuführen waren. Die PORR GmbH & Co. KGaA verfügte bereits über Personal, Geräte sowie Zugang zum Baufeld und konnte die Arbeiten ohne zusätzliche Schnittstellen durchführen. Die Freiräumung wurde daraufhin unmittelbar umgesetzt und die Schächte bis zum 17.02.2026 freigelegt. 35 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da aufgrund parallel laufender Kabelzieharbeiten ein temporär offener Schacht benötigt wird und der vorhandene Schachtdeckel hierfür ungeeignet ist. Zur Gewährleistung der Arbeits- und Verkehrssicherheit sind daher eine provisorische sowie anschließend eine bauzeitliche Schachtabdeckung erforderlich. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Bauausführung und sind zur Sicherstellung der Baufreiheit erforderlich. Eine Vergabe an Dritte würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie Bauablaufstörungen verursachen und ist daher wirtschaftlich nicht sinnvoll. 36 - Aufgrund von Behinderungen im Bauablauf, insbesondere im Bereich Achse A4, sowie daraus resultierender Verzögerungen wurde als Gegenmaßnahme der Einsatz eines zusätzlichen Bewehrers erforderlich. Dadurch konnten Engpässe bei der Bauausführung vermieden und der termingerechte Baufortschritt sichergestellt werden. Die Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits laufenden Bewehrungsarbeiten des Auftragnehmers. Eine Vergabe an Dritte würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen im Bauablauf verursachen und wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
07 - Die Vertragsänderung umfasst den Rückbau und die fachgerechte Entsorgung der Betoneinzelfundamente der ehemaligen Gerüstbrücke, den Abbau und die Zwischenlagerung des ATH-Traggerüstes sowie zusätzliche Baustelleneinrichtungs-, Logistik- und Rückbauleistungen. Hierzu gehörten insbesondere das Zerkleinern und Entsorgen der Fundamente, der Rückbau des Gerüstes sowie die Herstellung der erforderlichen Bereitstellungsfläche für die nachfolgenden Baumaßnahmen. Die Leistungen wurden durch Anordnungen des Auftraggebers vom 29.01.2026 und 06.02.2026 angeordnet. 27 - Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen gemäß MKA 027 des AN PORR GmbH & Co. KGaA im Zusammenhang mit dem Baugrubenaushub und der Wiederverfüllung im Bereich der Schutzwandgründung. Konkret betrifft dies den Abbruch von im Untergrund vorgefundenen Ziegel- und Betonbauteilen, händische Aushubarbeiten im Bereich von Kabeltrassen, die Separierung von Abbruchmaterial bei der Wiederverfüllung sowie zusätzliche Entsorgungsleistungen. Die Leistungen wurden durch den Auftraggeber am 05.02.2026 angeordnet und waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. 28 - Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen gemäß MKA 028 des AN PORR GmbH & Co. KGaA im Zusammenhang mit dem Abtrag von Bestandsfundamentfüßen sowie dem Rückbau bestehender Regenwasserleitungen im Bereich der Baugruben. Hierzu zählen insbesondere der Ausbau der teilweise mit Beton verfüllten Regenwasserentwässerung sowie der Rückbau vorhandener Fundamentfüße zur Herstellung der geplanten Fundamente. Die Leistungen wurden durch den Auftraggeber am 05.02.2026 angeordnet und waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. 29 - Fernheizkanals sowie möglicher weiterer Tunnelbauwerke unter dem Bahnsteigbereich. Angeordnet wurden: - Rücknahme einer bereits angelieferten Sauberkeitsschicht (ca. 70 m² bzw. 7 m³ Beton) im Bereich Achse A7–A8, - Begehungen und Fotodokumentation zur Zustandsfeststellung, - provisorische Unterstellung des Personentunnels mittels zusätzlicher Stützsysteme, - Absicherung des betroffenen Bereichs zur Gewährleistung der Standsicherheit. Die Leistungen wurden durch den Auftraggeber am 12.02.2026 nach § 1 Abs. 4 VOB/B angeordnet. 32 - Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen zum Freilegen und Sichern mehrerer vorhandener Kabelschächte im Bereich des Bahnsteigs Gleis 26. Die Schächte waren infolge der laufenden Bauarbeiten mit Aushubmaterial überdeckt und mussten für Kabelverlegearbeiten eines Drittauftragnehmers des Auftraggebers wieder zugänglich gemacht werden. Hierzu wurden folgende Leistungen angeordnet: - Freilegen der überschütteten Schachtdeckel, - Umlagern und Verfüllen von Aushubmaterial zur Herstellung eines Fahrwegs, - Herstellen der Zugänglichkeit zu den Schächten für Kabelverlegearbeiten, - Sicherung der freigelegten Schächte, - Einsatz von Personal und Geräten zur Räumung und Wiederherstellung der Zugänglichkeit. Die Arbeiten wurden im Zeitraum vom 13.02.2026 bis 17.02.2026 ausgeführt. 35 - Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen gemäß MKA 035 des AN PORR GmbH & Co. KGaA im Zusammenhang mit dem Abbruch eines bestehenden Schachtdeckels sowie der Herstellung einer bauzeitlichen Schachtabdeckung im Bereich Achse A4–A4a. Hierzu gehören der Rückbau des vorhandenen Schachtdeckels, die Herstellung und Vorhaltung einer provisorischen Schachtabdeckung aus Holz während der Kabelzieharbeiten sowie die anschließende Montage einer bauzeitlichen Schachtabdeckung aus Stahl. Die Leistungen wurden durch den Auftraggeber am 23.02.2026 angeordnet und waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. 36 - Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen gemäß MKA 036 des AN PORR GmbH & Co. KGaA im Zusammenhang mit dem Einsatz eines zusätzlichen Bewehrers zur Unterstützung der Bewehrungsarbeiten. Der zusätzliche Bewehrer wurde zur Beschleunigung der Bewehrungsverlegung und zur Aufholung eingetretener Behinderungen und Verzögerungen auf der Baustelle eingesetzt. Die Leistung wurde durch den Auftraggeber am 23.02.2026 angeordnet und war im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten.
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Quelle: OJS 2026/S 166-594520 (2026-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
31 - Die zusätzlichen Leistungen waren zur technisch fachgerechten Herstellung der Schutzwand erforderlich und im vertraglichen Haupt-LV nicht enthalten. Erst im Zuge der Ausführung wurde festgestellt, dass zur Herstellung der Schnittstelle zwischen Turmeinhausung, Koppelträgern und Bestandsdach die vorhandene Verblechung geöffnet und teilweise zurückgebaut werden muss, um die erforderlichen Anschlussbedingungen sowie die Erdungs- und Brandschutzanschlüsse herstellen zu können. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. Der Auftragnehmer ist bereits mobilisiert, in die Baustellenorganisation eingebunden und mit den örtlichen Randbedingungen vertraut. Die Arbeiten greifen unmittelbar in bestehende Anschlussbereiche ein und erfordern eine abgestimmte Ausführungsfolge sowie detaillierte Kenntnis der vorhandenen Konstruktion. Ein Unternehmerwechsel würde zusätzliche Mobilisations-, Koordinations- und Schnittstellenkosten verursachen sowie das Risiko von Verzögerungen und technischen Fehlern erhöhen. 35 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da der Pflasteraufbau des Bahnsteigs erst kurz vor der Inbetriebnahme hergestellt wird und die ursprünglich vorgesehene Verdübelung deshalb nicht rechtzeitig ausgeführt werden kann. Zur Sicherstellung der termingerechten Montage der Schutzwandfassade ist die Herstellung von Streifenfundamenten als Unterkonstruktion erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten im Baufeld und der Montage der Schutzwand und müssen in die bestehende Baustellenlogistik sowie die Montageabläufe integriert werden. Ein Unternehmerwechsel würde zusätzlichen Koordinierungsaufwand, technische Schnittstellen, Mehrkosten und Terminrisiken verursachen. 36 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die Herstellung der temporären Schutzwand technisch fachgerecht umzusetzen und die zusätzliche Überfahrt zwischen den Achsen A6 und A7 für die Baustellenlogistik zu ermöglichen. Hierfür ist eine ergänzende Deckenunterstützung im Bereich des P&B-Lagers erforderlich, die im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten war. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. Die Leistungen sind unmittelbar an den laufenden Bauablauf sowie die Montage der Schutzwand gekoppelt. Ein Unternehmerwechsel würde zusätzliche Koordinierungsaufwände, technische Schnittstellen, Mehrkosten und mögliche Verzögerungen verursachen. 40 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die Herstellung der temporären Schutzwand technisch fachgerecht durchführen zu können. Die vorhandenen innenliegenden Treppen in den Gleishallenträgern kollidieren mit den neuen Adapterrahmen und mussten daher vor deren Einbau zurückgebaut werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. Die Rückbauarbeiten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Stahlbau- und Montagearbeiten und müssen in die bestehende Baustellenlogistik und Ablaufkoordination eingebunden werden. Ein Unternehmerwechsel würde zusätzliche Koordinationsaufwände, Mehrkosten sowie Terminrisiken verursachen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
31 - Die Vertragsänderung umfasst den Ausbau bzw. das Öffnen der Koppelträger- und Traufverblechung im Bereich der Achsen 2–8 zur Herstellung der Anschlussbedingungen für die temporäre Schutzwand. Die Arbeiten waren erforderlich, um die letzten vertikal aufgehenden Stahlträger der schweren Turmeinhausung montieren zu können sowie den rauchdichten Anschluss zwischen Schutzwand und Gleishallendach (Koppelträger) einschließlich der erforderlichen F90-Verkleidung herzustellen. Hierfür waren örtliche Öffnungen, Befundungen, Dokumentationen sowie der teilweise und durchgehende Ausbau vorhandener Verkleidungen erforderlich. 35 - Die Vertragsänderung umfasst die Änderung der Unterkonstruktion der Winkelstützwände. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Verdübelung der Winkelstützwände in das neue Bahnsteigpflaster werden Streifenfundamente hergestellt. Hierzu gehören insbesondere Schalungsarbeiten, Transport und Einbau des Betons sowie das anschließende Ausschalen. 36 - Die Vertragsänderung umfasst die Herstellung einer Stützenunterstellung im Bereich der Rampe des P&B-Lagers für die zusätzliche Überfahrt zwischen den Achsen A6 und A7. Hierzu sind die Stützen aufgrund der geänderten Zufahrtssituation händisch von der Baustelleneinrichtungsfläche in den Karrengang einzubringen, mit Neigungsausgleich zu montieren und gemäß dem vorliegenden Unterstellungsplan auszuführen. 40 - Die Vertragsänderung umfasst den Rückbau der bestehenden innenliegenden Zugangstreppen einschließlich Laufsteg innerhalb der Gleishallenträger im Bereich der Achsen 02–08. Die Bestandstreppen kollidieren mit den für den Einbau vorgesehenen Adapterrahmen und mussten daher einschließlich des Aushebens des ausgebauten Materials mittels Kran aus den Gleishallenträgern zurückgebaut werden.
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Quelle: OJS 2026/S 166-594711 (2026-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
39 - Im Zuge der Ausführung wurde festgestellt, dass die ca. 30 cm starke, einachsig bewehrte Zusatzdecke des Techniktunnels in der festgelegten Schnittlage mittels Trennschnitt zurückgebaut werden muss. Die hierfür erforderlichen Abbruch-, Entsorgungs- und Sanierungsleistungen waren in der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen. Die Leistungen sind Voraussetzung für die weiteren Bauarbeiten und die Herstellung der erforderlichen Bewehrungsfenster. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Die Beauftragung eines Dritten würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie höhere Kosten verursachen. Zudem würde ein Unternehmerwechsel den laufenden Baustellenbetrieb beeinträchtigen und zu Verzögerungen im Bauablauf führen. 40 - Die zusätzliche Rampe wurde erforderlich, weil der ursprünglich vorgesehene Transportweg über den Posttunnel bzw. Karrengang aufgrund von Standsicherheitsproblemen nicht genutzt werden konnte. Zur Umsetzung des abgestimmten Logistikkonzepts musste daher eine alternative Zufahrt geschaffen werden. Die Rampe dient den Material- und Gerätetransporten des Stahlbaugewerks sowie den Baustellentransporten des Auftragnehmers. Zusätzlich wurden neue Überfahrten erforderlich, da bestehende Überfahrten infolge des Baufortschritts zurückgebaut werden mussten und für die weitere Stahlbaumontage neue befahrbare Übergänge hergestellt werden mussten. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Die Beauftragung eines Dritten würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, weitere Schnittstellen sowie unverhältnismäßig höhere Kosten verursachen. Darüber hinaus würde ein Unternehmerwechsel den laufenden Baustellenbetrieb stören und zu Verzögerungen im Bauablauf führen. 41 - Im ursprünglichen Vertragsumfang war eine Abdichtung der Fundamentköpfe mittels Flüssigabdichtung nicht vorgesehen. Nach Überarbeitung der Ausführungsplanung wurde festgelegt, die Fundamentköpfe der bestehenden Gleishallenstützenfundamente nicht durch Aufbeton zu reprofilieren, sondern mittels TRIFLEX-Flüssigabdichtung abzudichten. Die geänderte Ausführungsart war weder in der ursprünglichen Planung noch in der Leistungsbeschreibung enthalten und führt zu zusätzlichem Material- und Arbeitsaufwand. Die zusätzliche Leistung ist zur ordnungsgemäßen Herstellung der Bauwerksabdichtung sowie zur Durchführung der nachfolgenden Verfüllarbeiten erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig. Die Beauftragung eines Dritten würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, weitere Schnittstellen sowie unverhältnismäßig höhere Kosten verursachen. Darüber hinaus würde ein Unternehmerwechsel den laufenden Baustellenbetrieb beeinträchtigen und Verzögerungen im Bauablauf verursachen. 42 - Im Zuge der Ausführung der Sanierungsarbeiten an der Zusatzdecke wurde durch den Planer festgestellt, dass für die dauerhafte und fachgerechte Reprofilierung ein zusätzlicher Betonsägeschnitt mit einem Versatz von 15 cm erforderlich ist. Dadurch können Anschlussbewehrungen bzw. Vernadelungen eingebaut werden, um einen ausreichenden Verbund zwischen bestehender Decke und neuer Reprofilierung herzustellen. Diese Maßnahme war im ursprünglichen Vertragsumfang nicht vorgesehen. Der zusätzliche Betonabtrag dient der Aufnahme der erforderlichen Zusatzeisen und der Herstellung eines dauerhaften konstruktiven Anschlusses. Ohne diese Maßnahme wäre die vorgesehene Sanierung nicht in der geforderten Qualität ausführbar. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Die Beauftragung eines Dritten würde zusätzliche Schnittstellen, erhöhten Koordinationsaufwand sowie unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen. Darüber hinaus würde ein Unternehmerwechsel den laufenden Baustellenbetrieb beeinträchtigen und zu Verzögerungen im Bauablauf führen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
39 - Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen im Bereich des Techniktunnels, die im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten waren. Angeordnet wurden: - Herstellung eines Trennschnittes an der Zusatzdecke des Techniktunnels, - Wegschaffen und Entsorgen des anfallenden Betonabbruchs, - Herstellung von Bewehrungsfenstern, - Reprofilierung der durch Abbruch- und Freilegungsarbeiten entstandenen Randbereiche und Abbruchkanten mit geeignetem Betonsanierungsmaterial. Die Leistungen wurden durch den Auftraggeber am 05.03.2026 als zusätzliche Leistungen nach § 1 Abs. 4 VOB/B angeordnet. 40 - Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Leistungen zur Aufrechterhaltung der Baustellenlogistik und zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der Arbeitsbereiche am Gleis 26. Angeordnet wurden: - Herstellung einer zusätzlichen Logistikrampe im Bereich der Tore der temporären Verkehrsfläche (Tore-Podest) - Herstellung zusätzlicher Überfahrten für den Auftraggeber, dessen Drittunternehmer sowie den Auftragnehmer einschließlich erforderlicher Verbauarbeiten, - Rückbau bereits hergestellter Überfahrten infolge des Baufortschritts. Die Leistungen wurden durch den Auftraggeber am 19.03.2026 als zusätzliche Leistungen nach § 1 Abs. 4 Satz 1 VOB/B angeordnet. 41 - Die Vertragsänderung umfasst die zusätzliche Herstellung einer Flüssigabdichtung an den freigelegten Bestandsfundamentköpfen der bestehenden Gleishallenstützenfundamente im Bereich der Achsen/Reihen A3 bis A8. Hierzu sind folgende Leistungen erforderlich: - Aufrauen der Bestandsbetonoberflächen - Herstellung der erforderlichen Grundierung - Ausführung einer Flüssigabdichtung gemäß Ausführungsplan Nr. 0039 - Dokumentation der ausgeführten Abdichtungsarbeiten Die Ausführung erfolgt entsprechend der vom Planer vorgegebenen Tektur des Ausführungsplanes, in welcher die ursprünglich vorgesehene Aufbetonlösung durch eine TRIFLEX-Flüssigabdichtung ersetzt wurde. 42 - Die Vertragsänderung umfasst zusätzliche Arbeiten im Bereich der Sanierung der Zusatzdecke über dem Techniktunnel bzw. Personentunnel. Auf Anordnung des Auftraggebers wurde der ursprünglich vorgesehene Betonsägeschnitt um 15 cm hinter die geplante Schnittlage verlegt, um eine ordnungsgemäße Vernadelung mit Zusatzeisen herstellen zu können. Dadurch entsteht ein dauerhafter Verbund zwischen der bestehenden Zusatzdecke und der neu herzustellenden Reprofilierung. Hieraus ergaben sich folgende zusätzliche Leistungen: - zusätzlicher Betonabtrag über die ursprünglich vorgesehene Schnittkante hinaus - Herstellung von Anschluss- bzw. Vernadelungsbewehrung - zusätzliche Stemmarbeiten - Entsorgung zusätzlicher Betonmengen - Anpassung der Betonage infolge veränderter Geometrien und Mengen, - Herstellung eines konstruktiven Verbundes zwischen Bestandsdecke und Reprofilierungsbereich
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Quelle: OJS 2026/S 166-595406 (2026-08-26)