Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig und Oldenburg- (im Folgenden Dienstleistungsnehmer genannt) mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 1.661 (Braunschweig ca. 980, Oldenburg 681.) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene "Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche" übernehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 und 2 sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für die Standorte Braunschweig und Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Referenznummer: 0104-DLG/2024-03.232
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig und Oldenburg- (im Folgenden Dienstleistungsnehmer genannt) mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 1.661 (Braunschweig ca. 980, Oldenburg 681.) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene "Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche" übernehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 und 2 sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig und Oldenburg- (im Folgenden Dienstleistungsnehmer genannt) mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 1.661 (Braunschweig ca. 980, Oldenburg 681.) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene "Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche" übernehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 und 2 sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
1️⃣
Interne Kennung: Los 01
Titel: Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche am Standort Braunschweig
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Textilreinigung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Los 1
Stadt: Braunschweig
Oldenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Dauer: 24 Monate
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Vertragsbeginn für das Los 1 "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für den Standort Braunschweig" ist der 01.03.2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 28.02.2027) und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option einmal um zwei Jahre, sowie zweimal um jeweils 12 Monate. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 28.02.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vertragsbeginn für das Los 2 "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für den Standort Oldenburg" ist der 01.02.2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 31.01.2027) und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option einmal um zwei Jahre, sowie zweimal um jeweils 12 Monate. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.01.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vertragsbeginn für das Los 1 "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für den Standort Braunschweig" ist der 01.03.2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 28.02.2027) und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option einmal um zwei Jahre, sowie zweimal um jeweils 12 Monate. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 28.02.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vertragsbeginn für das Los 2 "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für den Standort Oldenburg" ist der 01.02.2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 31.01.2027) und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option einmal um zwei Jahre, sowie zweimal um jeweils 12 Monate. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.01.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Los 1: Der Zuschlag in Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.10 zzgl. Position 2.1 und 3.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 4.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant. Los 2: Der Zuschlag in Los 2 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.12 zzgl. Position 2.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 3.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde
Los 1: Der Zuschlag in Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.10 zzgl. Position 2.1 und 3.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 4.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant. Los 2: Der Zuschlag in Los 2 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.12 zzgl. Position 2.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 3.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Los 02
Titel: Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche am Standort Oldenburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-09 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-09 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-11-26 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6 und Nr. 9 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) sowie 7, 8 und 10 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6 und Nr. 9 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) sowie 7, 8 und 10 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Der Bieter muss einen Hygienebeauftragten beschäftigen bzw. jederzeit auf diesen Rückgriff nehmen können. Es ist nicht erforderlich, dass die/der Hygienebeauftragte/-r in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Bieter steht. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu zusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in dieser Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Die folgenden Nachweise sind bereits mit dem Angebot durch den Auftragnehmer einzureichen: - Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege
Der Bieter muss einen Hygienebeauftragten beschäftigen bzw. jederzeit auf diesen Rückgriff nehmen können. Es ist nicht erforderlich, dass die/der Hygienebeauftragte/-r in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Bieter steht. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu zusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in dieser Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Die folgenden Nachweise sind bereits mit dem Angebot durch den Auftragnehmer einzureichen: - Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRDGX
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-08+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 219-683668 (2024-11-08)