Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers,
auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform,
den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder
vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle
Mitglieder vorlegen.
1. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der
Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren
abzugeben und entgegenzunehmen. (siehe Formblatt A)
2. Benennung der projektverantwortlichen Person (Fachprojektleiter) mit Nachweisen zur
Erfüllung folgender Mindestqualifikationsanforderungen für die benannte Person:
- berufliche Mindestqualifikation: abgeschlossenes Studium, welches zur Bearbeitung
der der Aufgabestellungbefähigt, Nachweis durch Studienabschlussurkunde
- mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung akustischer/ schallschutztechnischer
Belange von Hochbauvorhaben, Nachweis durch personenbezogene Referenzliste
der letzten 5 Jahre.
3. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber
noch bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von §123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte
Nachunternehmer jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt F)
4. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten
Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich
der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt,
vorgesehen ist. (siehe Formblatt 235)
Ist dies der Fall, kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Verpflichtungserklärung (siehe
Formblatt 236) verlangt werden.
5. Eigenerklärung Sanktionspaket EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Gemäß Vordruck 523 EU, diese ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben
6. Eigenerklärungen zum TVergG LSA
7. Bewerbererklärung nach Abschnitt 2