Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe plant die Errichtung eines Forschungszentrums für postfossile Mobilität und Energieträger im ländlichen Raum auf dem Innovation Campus in Lemgo. Das Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) bietet als neue Forschungsinfrastruktur Wissenschaftlern, Entscheidungsträgern sowie der Gesellschaft die Möglichkeit, technologieoffen an einer multimodalen, vernetzten und nachhaltigen Mobilität zu forschen. Auf einer Bruttogrundfläche von etwa 2.100 m² wird in enger Kooperation zwischen der TH OWL und dem iFE - Institut für Energieforschung sowie weiteren Hochschuleinrichtungen eine einzigartige Forschungseinrichtung rund um das Thema der effizienten, klimaund ressourcenschonenden Mobilität von Morgen entstehen. Zur Realisierung des Projektes wurden Bundeszuwendungen aus dem Förderfeld „Klimaneutrale Antriebstechnologien und Erneuerbare Kraftstoffe“ beantragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TH OWL - Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) - Rollenprüfstand
Referenznummer: 13013/24
Kurze Beschreibung:
Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe plant die Errichtung eines Forschungszentrums für postfossile Mobilität und Energieträger im ländlichen Raum auf dem Innovation Campus in Lemgo. Das Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) bietet als neue
Forschungsinfrastruktur Wissenschaftlern, Entscheidungsträgern sowie der Gesellschaft die Möglichkeit, technologieoffen an einer multimodalen, vernetzten und nachhaltigen Mobilität zu forschen. Auf einer Bruttogrundfläche von etwa 2.100 m² wird in enger Kooperation zwischen der TH OWL und dem iFE - Institut für Energieforschung sowie weiteren Hochschuleinrichtungen eine einzigartige Forschungseinrichtung rund um das Thema der effizienten, klimaund ressourcenschonenden Mobilität von Morgen entstehen. Zur Realisierung des Projektes wurden Bundeszuwendungen aus dem Förderfeld „Klimaneutrale Antriebstechnologien und Erneuerbare Kraftstoffe“ beantragt.
Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe plant die Errichtung eines Forschungszentrums für postfossile Mobilität und Energieträger im ländlichen Raum auf dem Innovation Campus in Lemgo. Das Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) bietet als neue
Forschungsinfrastruktur Wissenschaftlern, Entscheidungsträgern sowie der Gesellschaft die Möglichkeit, technologieoffen an einer multimodalen, vernetzten und nachhaltigen Mobilität zu forschen. Auf einer Bruttogrundfläche von etwa 2.100 m² wird in enger Kooperation zwischen der TH OWL und dem iFE - Institut für Energieforschung sowie weiteren Hochschuleinrichtungen eine einzigartige Forschungseinrichtung rund um das Thema der effizienten, klimaund ressourcenschonenden Mobilität von Morgen entstehen. Zur Realisierung des Projektes wurden Bundeszuwendungen aus dem Förderfeld „Klimaneutrale Antriebstechnologien und Erneuerbare Kraftstoffe“ beantragt.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Forschungs- und Prüfeinrichtungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Mit dem Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) wird am Innovation Campus
Lemgo eine Forschungsinfrastruktur entstehen, die zudem der Modellregion „Postfossile Mobilität OWL“ und den vorhandenen Kompetenzen im Bereich der nachhaltigen Energieforschung eine weithin sichtbare Verortung gibt. Auf einer Bruttogrundfläche von etwa 2.100 m² wird in enger Kooperation zwischen der TH OWL und dem iFE - Institut für Energieforschung sowie weiteren Hochschuleinrichtungen eine einzigartige Forschungseinrichtung rund um das Thema der effizienten, klimaund ressourcenschonenden Mobilität von Morgen entstehen. In dem vorgesehenen Gebäude wird sich eine Werkhalle von etwa 800 m² Nettogrundfläche befinden, in der an Forschungsanlagen und Fahrzeugprüfständen nachhaltige Mobilitäts-, Kraftstoff-, Antriebs- und Energieinfrastrukturkonzepte erforscht, erprobt und demonstriert werden können. Für die entsprechenden Forschungs- und Transferprojekte sind mehrere Werkstätten vorgesehen, die
einen direkten Zugang zur Werkhalle haben. In einem angrenzenden Bürotrakt werden weitere Büroflächen für Mitarbeiter sowie Schulungs- und Begegnungsflächen eingerichtet. Diese Begegnungsflächen dienen insbesondere für den Transfer mit Wirtschaft und Gesellschaft und kann flexibel als Begegnungsort, Showroom oder Seminarraum verwendet werden.
Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf Leistungen der Lieferung, Installation und Montage der Komponenten sowie Inbetriebnahme eines Fahrzeug-Rollenprüfstandes für Versuche mit und an Gesamtfahrzeugen. Den Umfang der ausgeschriebenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis (Anlage B-2)
Mit dem Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) wird am Innovation Campus
Lemgo eine Forschungsinfrastruktur entstehen, die zudem der Modellregion „Postfossile Mobilität OWL“ und den vorhandenen Kompetenzen im Bereich der nachhaltigen Energieforschung eine weithin sichtbare Verortung gibt. Auf einer Bruttogrundfläche von etwa 2.100 m² wird in enger Kooperation zwischen der TH OWL und dem iFE - Institut für Energieforschung sowie weiteren Hochschuleinrichtungen eine einzigartige Forschungseinrichtung rund um das Thema der effizienten, klimaund ressourcenschonenden Mobilität von Morgen entstehen. In dem vorgesehenen Gebäude wird sich eine Werkhalle von etwa 800 m² Nettogrundfläche befinden, in der an Forschungsanlagen und Fahrzeugprüfständen nachhaltige Mobilitäts-, Kraftstoff-, Antriebs- und Energieinfrastrukturkonzepte erforscht, erprobt und demonstriert werden können. Für die entsprechenden Forschungs- und Transferprojekte sind mehrere Werkstätten vorgesehen, die
einen direkten Zugang zur Werkhalle haben. In einem angrenzenden Bürotrakt werden weitere Büroflächen für Mitarbeiter sowie Schulungs- und Begegnungsflächen eingerichtet. Diese Begegnungsflächen dienen insbesondere für den Transfer mit Wirtschaft und Gesellschaft und kann flexibel als Begegnungsort, Showroom oder Seminarraum verwendet werden.
Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf Leistungen der Lieferung, Installation und Montage der Komponenten sowie Inbetriebnahme eines Fahrzeug-Rollenprüfstandes für Versuche mit und an Gesamtfahrzeugen. Den Umfang der ausgeschriebenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis (Anlage B-2)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lippe🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-27 📅
Datum des Endes: 2026-12-13 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-10-14 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter haben Angaben zur Verpflichtung zur Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer zu machen. Bei bestehenden Eintragungspflichten sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Bieter haben Angaben zur Verpflichtung zur Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer zu machen. Bei bestehenden Eintragungspflichten sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1. Erklärungen zu Insolvenz und Liquidation:
Bieter haben Angaben zur etwaigen Beantragung oder (Nicht-)Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahren, zum Nichtvorliegen einer Liquidation sowie zur etwaigen Bestätigung eines Insolvenzplans zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Erklärung zum Umsatz:
Bieter/Bietergemeinschaften müssen Angaben zu ihrem Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und anderen, mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
3. Mindestanforderung Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Bieter/Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden von jeweils 1.000.000,00 Euro sowie für Vermögensschäden in Höhe von 500.000,00 Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
1. Erklärungen zu Insolvenz und Liquidation:
Bieter haben Angaben zur etwaigen Beantragung oder (Nicht-)Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahren, zum Nichtvorliegen einer Liquidation sowie zur etwaigen Bestätigung eines Insolvenzplans zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Erklärung zum Umsatz:
Bieter/Bietergemeinschaften müssen Angaben zu ihrem Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und anderen, mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
3. Mindestanforderung Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Bieter/Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden von jeweils 1.000.000,00 Euro sowie für Vermögensschäden in Höhe von 500.000,00 Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten
1. Mindestreferenz - Rollenprüfstand:
Die Bieter/die Bietergemeinschaft müssen mindestens eine Referenz bezüglich der Lieferung, Installation und Montage der Komponenten sowie Inbetriebnahme eines Fahrzeug-Rollenprüfstandes nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
• die Leistungen bezogen auf den Fahrzeug-Rollenprüfstand müssen für führende Autoritäten (KBA, EPA, CARB) sowie für führende Dienste (TÜV oder ähnliche) erbracht worden sein
• die Leistungen des Fahrzeug-Rollenprüfstandes wurden nach dem 01.01.2019 begonnen
2. Angaben zu Arbeitskräften:
Bieter müssen durch Eigenerklärung bestätigen, dass ihnen die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen auf gesonderte Aufforderung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
3. Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket:
Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 erfüllen („Russland-Sanktionspaket“) und die entsprechenden Eigenerklärungen abgeben (Formblatt 523 EU)
4. Erklärung zu Steuern und Abgaben:
Bieter müssen bestätigen, dass sie ihren Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf gesonderte Aufforderung Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.
1. Mindestreferenz - Rollenprüfstand:
Die Bieter/die Bietergemeinschaft müssen mindestens eine Referenz bezüglich der Lieferung, Installation und Montage der Komponenten sowie Inbetriebnahme eines Fahrzeug-Rollenprüfstandes nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
• die Leistungen bezogen auf den Fahrzeug-Rollenprüfstand müssen für führende Autoritäten (KBA, EPA, CARB) sowie für führende Dienste (TÜV oder ähnliche) erbracht worden sein
• die Leistungen des Fahrzeug-Rollenprüfstandes wurden nach dem 01.01.2019 begonnen
2. Angaben zu Arbeitskräften:
Bieter müssen durch Eigenerklärung bestätigen, dass ihnen die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen auf gesonderte Aufforderung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
3. Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket:
Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 erfüllen („Russland-Sanktionspaket“) und die entsprechenden Eigenerklärungen abgeben (Formblatt 523 EU)
4. Erklärung zu Steuern und Abgaben:
Bieter müssen bestätigen, dass sie ihren Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf gesonderte Aufforderung Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Insolvenz
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung krimineller Vereinigungen
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Rein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: f8ec85d7-674a-4095-b38a-7ff350c9bdf1
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Lippe🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514112735📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-13+00:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 181-556079 (2024-09-13)