Thermische Entsorgung des Klärschlamms für den Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn für die Kläranlage Grüneck Die Positionen beinhalten den Abtransport und die thermische Verwertung des anfallenden Überschuss- und Faulschlammes der Kläranlagen Grüneck. Für die Verwertung des anfallenden Schlammes ist lediglich eine thermische Verwertung in einer Monoverbrennungsanlage mit Phosphor- Recycling zugelassen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2027 mit einer zweimal einjährigen Verlängerungsoption. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Abholung, dem Transport und der ordnungsgemäßen Entsorgung von ca. 2.900 to Klärschlamm pro Jahr (ca. 1.450 to, maschinell entwässert, mit einem TS von 23% bis 25% sowie ca. 1.450 to solargetrocknet, mit einem TS von 40% bis 70% , siehe auch Punkt 6) für die kommenden 3 Jahre, vom 01.01.2025 bis einschließlich 31.12.2027.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Thermische Entsorgung des Klärschlamms für den Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn
Kurze Beschreibung:
Thermische Entsorgung des Klärschlamms für den Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn für die Kläranlage Grüneck
Die Positionen beinhalten den Abtransport und die thermische Verwertung des anfallenden Überschuss- und Faulschlammes der Kläranlagen Grüneck. Für die Verwertung des anfallenden Schlammes ist lediglich eine thermische Verwertung in einer Monoverbrennungsanlage mit Phosphor- Recycling zugelassen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2027 mit einer zweimal einjährigen Verlängerungsoption.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Abholung, dem Transport und der ordnungsgemäßen
Entsorgung von ca. 2.900 to Klärschlamm pro Jahr (ca. 1.450 to, maschinell entwässert, mit einem TS von
23% bis 25% sowie ca. 1.450 to solargetrocknet, mit einem TS von 40% bis 70% , siehe auch Punkt 6) für die kommenden 3 Jahre, vom 01.01.2025 bis einschließlich 31.12.2027.
Thermische Entsorgung des Klärschlamms für den Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn für die Kläranlage Grüneck
Die Positionen beinhalten den Abtransport und die thermische Verwertung des anfallenden Überschuss- und Faulschlammes der Kläranlagen Grüneck. Für die Verwertung des anfallenden Schlammes ist lediglich eine thermische Verwertung in einer Monoverbrennungsanlage mit Phosphor- Recycling zugelassen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2027 mit einer zweimal einjährigen Verlängerungsoption.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Abholung, dem Transport und der ordnungsgemäßen
Entsorgung von ca. 2.900 to Klärschlamm pro Jahr (ca. 1.450 to, maschinell entwässert, mit einem TS von
23% bis 25% sowie ca. 1.450 to solargetrocknet, mit einem TS von 40% bis 70% , siehe auch Punkt 6) für die kommenden 3 Jahre, vom 01.01.2025 bis einschließlich 31.12.2027.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦 Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: E64898832
Titel: Thermische Entsorgung des Klärschlamms für den Abwasserzweckverband
Unterschleißheim, Eching und Neufahrn für die KA Grüneck
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Postanschrift: Münchner Straße 1a
Postleitzahl: 85375
Stadt: Neufahrn / Grüneck
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Freising
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2025 und endet am 1.12.2027.
Vertrag verlängert sich um 1 (ein) weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG oder vom AN 6 (sechs)
Monate vor Ablauf der Laufzeit (31.12.2027) schriftlich gekündigt wird.
Vertrag verlängert sich um 1 (ein) weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG oder vom AN 6 (sechs)
Monate vor Ablauf der Laufzeit (31.12.2028) schriftlich gekündigt wird.
Vertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2029, ohne dass es einer gesonderten Kündigung
bedarf.
Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2025 und endet am 1.12.2027.
Vertrag verlängert sich um 1 (ein) weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG oder vom AN 6 (sechs)
Monate vor Ablauf der Laufzeit (31.12.2027) schriftlich gekündigt wird.
Vertrag verlängert sich um 1 (ein) weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG oder vom AN 6 (sechs)
Monate vor Ablauf der Laufzeit (31.12.2028) schriftlich gekündigt wird.
Vertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2029, ohne dass es einer gesonderten Kündigung
bedarf.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mittlere Entfernung zur Entsorgungsstelle 20 Prozent
Die von Bieter vorgesehenen Standorte zur fachgerechten Entsorgung des Klärschlamms sind verbindlich
anzugeben.
Je nach Entfernung werden maximal 10 Punkte vergeben. 10 Punkte erhält der Bieter, der einen
Entsorgungsweg von bis zu max. 100 km von dem Klärwerk anbieten kann. Keine Punkte erhalten Bieter , die
einen Entsorgungsweg von mehr als 400 km aufweisen. Es zählt hierbei jeweils die einfache Strecke (Hin-
oder Rückfahrt). Die Ermittlung der Strecken erfolgt mit den gängigen Entfernungsrechnern im Internet (google maps)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postanschrift: Kläranlage Grüneck
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-22 09:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-22 09:01:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-05-22 09:01:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: keine
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: - Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister
(gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer) - Angabe zur
Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften des
Niederlassungsstaates
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresgesamtumsatz für die
letzten drei Geschäftsjahre (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für
Wirtschaftsteilnehmer") - Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in
dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre
(gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresgesamtumsatz für die
letzten drei Geschäftsjahre (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für
Wirtschaftsteilnehmer") - Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in
dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre
(gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Mindestens drei Referenzen über früher ausgeführte mit
dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten drei
Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
(gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer") Um einen
ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige
Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen. - Angabe,
welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Mindestens drei Referenzen über früher ausgeführte mit
dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten drei
Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
(gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer") Um einen
ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige
Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen. - Angabe,
welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Konkurs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
[ [ Alle Ausschlussgründe sind in der Eigenerklärung für WT genannt
und auszufüllen: - EE über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe
nach § 123 GWB (gemäß "Eigenerklärung für WT") - EE über das Nichtvorliegen
fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß "Eigenerklärung für
WT") ] Der öAG wird zur Bestätigung der EE eine Abfrage des
Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen
Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes
gefordert. ] ] ]
[ [ Alle Ausschlussgründe sind in der Eigenerklärung für WT genannt
und auszufüllen: - EE über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe
nach § 123 GWB (gemäß "Eigenerklärung für WT") - EE über das Nichtvorliegen
fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß "Eigenerklärung für
WT") ] Der öAG wird zur Bestätigung der EE eine Abfrage des
Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen
Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes
gefordert. ] ] ]
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Sperberweg 22
Postleitzahl: 85716
Postort: Unterschleißheim
Region: München, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@abwasserzv.de📧
Telefon: +4989321760📞
URL: https://www.abwasserzv.de/impressum/🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E64898832🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E64898832🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Bindefrist 15.07.2024
Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB,
- EE zur gewerblichen Schutzrechten,
- EE zu Angabe KMU,
- Erklärungen zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022
- Bei Erfordernis: Formular Bietergemeinschaft / Eignungsleiher_Unterauftragnehmer
Bindefrist 15.07.2024
Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB,
- EE zur gewerblichen Schutzrechten,
- EE zu Angabe KMU,
- Erklärungen zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022
- Bei Erfordernis: Formular Bietergemeinschaft / Eignungsleiher_Unterauftragnehmer
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt
ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
Bieterinformation nach § 134 Abs. 1GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt
ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
Bieterinformation nach § 134 Abs. 1GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 079-235175 (2024-04-19)