Verwertung des auf der Düsseldorfer Kläranlagen-Nord anfallenden entwässerten Klärschlamms. Geschätzte Gesamtmenge: 2.600 MGOS. Siehe Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-04.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm auf dem Klärwerk Düsseldorf-Nord
Referenznummer: 67-2024-0018
Kurze Beschreibung:
“Verwertung des auf der Düsseldorfer Kläranlagen-Nord anfallenden entwässerten Klärschlamms. Geschätzte Gesamtmenge: 2.600 MGOS. Siehe Leistungsbeschreibung.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Verwertung des auf dem Düsseldorfer Klärwerk-Nord anfallenden entwässerten Klärschlamms. Geschätzte Gesamtmenge: 2.600 MGOS. Der Abruf erfolgt nach Bedarf....”
Beschreibung der Beschaffung
Verwertung des auf dem Düsseldorfer Klärwerk-Nord anfallenden entwässerten Klärschlamms. Geschätzte Gesamtmenge: 2.600 MGOS. Der Abruf erfolgt nach Bedarf. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der beiliegenden Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Mengen sind geschätzt und ergeben sich aus den Erfahrungen der Vorjahre. Gemäß geltender EU-Rechtsprechung ist ein Höchstwert der Mengen anzugeben. Dieser Höchstwert wird aufgrund der ermittelten bisherigen Mengen inklusive eines Sicherheitszuschlags auf 2600 MgOS für das halbe Jahr festgelegt. Beim Erreichen dieser Mengen endet der Vertrag automatisch.
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Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-02 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-02 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Name und Anschrift des Bieters sowie Ansprechpartner mit Email und Telefonnummer; ZV 2 Eigenerklärung_Ausschlussgründe;” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Vordruck ZV6: a) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe: für Personenschäden 5 Mio...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe Vordruck ZV6: a) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe: für Personenschäden 5 Mio EUR und für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 2 Mio EUR; Eine KFZ Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme nach Umweltschadens- gesetz von 1 Mio. Euro; Eine Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung, mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro;
b) - Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- ZV 3 Bewerber Bietergemeinschaftserklärung, sofern erforderlich;
- ZV 4 Eignungsleihe Unterauftrag, sofern erforderlich;
- ZV 5 Verpflichtungserklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- ZV 3 Bewerber Bietergemeinschaftserklärung, sofern erforderlich;
- ZV 4 Eignungsleihe Unterauftrag, sofern erforderlich;
- ZV 5 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Eigungsleihe, sofern erforderlich;
- Siehe ZV 6:
- Nachweis von 1 Referenz über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste;
- Beschreibung von Transport und Verwiegung; - Benennung des abschließenden Verwertungsstandortes, Betreiber, Entsorgernummer aller Beteiligten; - Anlagenkapazität und Laufzeit; - Beschreibung des technischen Verfahrens; - Nachweis erforderlicher Genehmigungen; - Vorlage eines prüffähigen Nachweises, aus dem hervorgeht, dass der entwässerte Klärschlamm vor der Verbrennung ohne den Einsatz zusätzlicher fossiler Energieträger oder elektrischer Energie, z.B. mit ansonsten nicht genutzter Abwärme oder durch Solarenergie, auf einen Heizwert von mindestens 5.000 KJ/kg vorgetrocknet wird und innerhalb der gesamten Verfahrenskette der thermischen Verwertung, bestehend aus vorbeschriebener Vortrockung und anschließender Verbrennung, letztlich fossile Brennstoffe substituiert werden - oder alternativ - durch Vorlage einer prüffähigen Bescheinigung, dass das angebotene Verfahren zur thermischen Klärschlammentsorgung eine Verwertungsmaßnahme darstellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 046-132981 (2024-03-04)