Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Stadtbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist' hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung auf DC 750V angehoben werden. Dafür sind diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch der Austausch des mobilen Gleichtrichterwerks in der Lyoner Straße in Frankfurt a.M. durch einen GW-Bestandscontainer mit der neuesten Technik. Die Leistungen umfassen: • Einrichtung der Baustelle / vorbereitende Arbeiten • Stahl- und Betonarbeiten zur Herstellung der Bodenplatte und der Einfriedung für das Gleichrichterwerk • Erdarbeiten • Einfriedung des Baufeldes • Aufbruch und Herstellung der Oberflächen inkl. der Grünflächen • Pflasterarbeiten zur Herstellung der Zuwegung • Wiederherstellung der Außenfläche und Bepflanzung. • Den Transport von Fundamenten in Form von L- und T- Steinen von den Römerhöfen in die Lyoner Straße. \/ertrauliche Anlagen sind: Trassenplan, Terminplan, Ausführungsplanung und Statik
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-11.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tiefbau und Außenanlagen GW Lyoner Str
Referenznummer: VGF-EU 199/23
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Stadtbahn-Netz.
Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen
ist' hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung auf DC 750V angehoben werden.
Dafür sind diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch der Austausch des mobilen Gleichtrichterwerks in der Lyoner Straße in Frankfurt a.M. durch einen GW-Bestandscontainer mit der neuesten Technik.
Die Leistungen umfassen:
• Einrichtung der Baustelle / vorbereitende Arbeiten
• Stahl- und Betonarbeiten zur Herstellung der Bodenplatte und der Einfriedung für das Gleichrichterwerk
• Erdarbeiten
• Einfriedung des Baufeldes
• Aufbruch und Herstellung der Oberflächen inkl. der Grünflächen
• Pflasterarbeiten zur Herstellung der Zuwegung
• Wiederherstellung der Außenfläche und Bepflanzung.
• Den Transport von Fundamenten in Form von L- und T- Steinen von den Römerhöfen in die Lyoner Straße.
\/ertrauliche Anlagen sind: Trassenplan, Terminplan, Ausführungsplanung und Statik
Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Stadtbahn-Netz.
Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen
ist' hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung auf DC 750V angehoben werden.
Dafür sind diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch der Austausch des mobilen Gleichtrichterwerks in der Lyoner Straße in Frankfurt a.M. durch einen GW-Bestandscontainer mit der neuesten Technik.
Die Leistungen umfassen:
• Einrichtung der Baustelle / vorbereitende Arbeiten
• Stahl- und Betonarbeiten zur Herstellung der Bodenplatte und der Einfriedung für das Gleichrichterwerk
• Erdarbeiten
• Einfriedung des Baufeldes
• Aufbruch und Herstellung der Oberflächen inkl. der Grünflächen
• Pflasterarbeiten zur Herstellung der Zuwegung
• Wiederherstellung der Außenfläche und Bepflanzung.
• Den Transport von Fundamenten in Form von L- und T- Steinen von den Römerhöfen in die Lyoner Straße.
\/ertrauliche Anlagen sind: Trassenplan, Terminplan, Ausführungsplanung und Statik
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 256682.88 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 17913cd5-7476-4746-bdd7-cdb35f770972
Zusätzliche Informationen:
Geforderte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die die Bieterin nachweisen muss (Muss-Kriterium).
Wird ein Muss-Kriterium nicht erfüllt, wird die Bieterin vom weiteren Verfahren ausgeschlossen..
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben brutto)
Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrages beträgt: 500.000,00 Euro
Mein Jahresumsatz in diesem Bereich betrug:
Jahr 2022
Jahr 2021
Jahr 2020
Geforderte technische und berufliche Leistungsfähigkeit die die Bieterin nachweisen muss (Muss-Kriterium).
Wird ein Muss-Kriterium nicht erfüllt, wird die Bieterin vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Vorlage von drei (3) geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt:
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: Tätigkeiten im Bereich Beton-, Erd- und Rohrleitungsbau, mit einer Bausumme von mindestens 500.000,00 Euro.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Die im folgenden aufgeführten Dokumente werden nach Rücksendung der signierten Vertraulichkeitserklärung über die „Deutsche eVergabe“, „Bieterkommunikation“ dem jeweiligen Bieter zur Verfügung gestellt (Anlage 1, Anlage 3.1, Anlage 3.2, Anlage 3.3, Anlage 3.4, Anlage 3.5, Anlage 4, Anlage 6.0, Anlage 6.1, Anlage 6.2, Anlage 6.3, Anlage 6.4, Anlage 7, Anlage 8, Anlage 9).
Eine Angebotserstellung ohne diese Anlagen ist nicht möglich:
Anlage 1_Terminplan Stand 20.10.2023.pdf
Anlage 3.1_Ausführung GW Lyoner Str._Grundriss u. Freianlage.pdf
Anlage 3.2_Ausführung GW Lyoner Str._Ansichten u. Schnitte.pdf
Anlage 3.3_Ausführung GW Lyoner Str._Grundriss u. Fundament.pdf
Anlage 3.4_Konstruktionszeichnung Container.pdf
Anlage 3.5_Treppenplanung.pdf
Anlage 4_Schnitt GW_Container.pdf
Anlage 6.0_Statik Gründung.pdf
Anlage 6.1_Statik Container hängend.pdf
Anlage 6.2_Statik Container liegend.pdf
Anlage 6.3_Statik Treppe.pdf
Anlage 6.4_Statik Fundamente.pdf
Anlage 7_Objektschutzkonzept_GW_Lyoner Str.pdf
Anlage 8_Trassenplan.pdf
Anlage 9_Brandschutzkonzept mit Anlage.pdf
Einzelfristen für
1.3.1 Vorbereitende Arbeiten für Anlieferung GW = spätestens 15.11.2024 (Datum)
1.3.2 Montage der Treppen am = spätestens 19.11.2024 (Datum)
Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
1.4.4 Bauunterbrechung für Kabelarbeiten der NRM von 20.11.2024 bis 18.02.2025 (Datum)
Die Leistungen sind Teil einer Gesamtmaßnahmen, welche auch u.a. das Herstellen von neuen
Stromleitungen zu der Straßenbahntrasse an der Lyoner Straße und Aufstellen eines
Schaltschrankes in Nähe des neuen Gleichrichterwerks vorsehen.
Ausgeführte Vorarbeiten
Der AG hat das Baufeld grob roden lassen. Vor Beginn der der Baumaßnahmen erfolgten eine
Kampfmitteluntersuchung und Baugrunduntersuchung.
Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
Die Lieferung und Montage des Containers Gleichrichterwerkes, sowie Kabelarbeiten werden
separat ausgeschrieben und in Abstimmung mit den Tiefbauarbeiten ausgeführt. Für die Zeit der
Anlieferung und Aufstellung des Containers sind die ausgeschriebenen Arbeiten im betroffenen
Bereich zu unterbrechen und ohne weiteren Vorlauf wiederaufzunehmen (siehe hierzu auch 3.2
Bauablauf). Die mitgelieferten Treppen sind unmittelbar an den Gleichrichterwerk Container zu
montieren.
Geforderte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die die Bieterin nachweisen muss (Muss-Kriterium).
Wird ein Muss-Kriterium nicht erfüllt, wird die Bieterin vom weiteren Verfahren ausgeschlossen..
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben brutto)
Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrages beträgt: 500.000,00 Euro
Mein Jahresumsatz in diesem Bereich betrug:
Jahr 2022
Jahr 2021
Jahr 2020
Geforderte technische und berufliche Leistungsfähigkeit die die Bieterin nachweisen muss (Muss-Kriterium).
Wird ein Muss-Kriterium nicht erfüllt, wird die Bieterin vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Vorlage von drei (3) geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt:
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: Tätigkeiten im Bereich Beton-, Erd- und Rohrleitungsbau, mit einer Bausumme von mindestens 500.000,00 Euro.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Die im folgenden aufgeführten Dokumente werden nach Rücksendung der signierten Vertraulichkeitserklärung über die „Deutsche eVergabe“, „Bieterkommunikation“ dem jeweiligen Bieter zur Verfügung gestellt (Anlage 1, Anlage 3.1, Anlage 3.2, Anlage 3.3, Anlage 3.4, Anlage 3.5, Anlage 4, Anlage 6.0, Anlage 6.1, Anlage 6.2, Anlage 6.3, Anlage 6.4, Anlage 7, Anlage 8, Anlage 9).
Eine Angebotserstellung ohne diese Anlagen ist nicht möglich:
Anlage 1_Terminplan Stand 20.10.2023.pdf
Anlage 3.1_Ausführung GW Lyoner Str._Grundriss u. Freianlage.pdf
Anlage 3.2_Ausführung GW Lyoner Str._Ansichten u. Schnitte.pdf
Anlage 3.3_Ausführung GW Lyoner Str._Grundriss u. Fundament.pdf
Anlage 3.4_Konstruktionszeichnung Container.pdf
Anlage 3.5_Treppenplanung.pdf
Anlage 4_Schnitt GW_Container.pdf
Anlage 6.0_Statik Gründung.pdf
Anlage 6.1_Statik Container hängend.pdf
Anlage 6.2_Statik Container liegend.pdf
Anlage 6.3_Statik Treppe.pdf
Anlage 6.4_Statik Fundamente.pdf
Anlage 7_Objektschutzkonzept_GW_Lyoner Str.pdf
Anlage 8_Trassenplan.pdf
Anlage 9_Brandschutzkonzept mit Anlage.pdf
Einzelfristen für
1.3.1 Vorbereitende Arbeiten für Anlieferung GW = spätestens 15.11.2024 (Datum)
1.3.2 Montage der Treppen am = spätestens 19.11.2024 (Datum)
Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
1.4.4 Bauunterbrechung für Kabelarbeiten der NRM von 20.11.2024 bis 18.02.2025 (Datum)
Die Leistungen sind Teil einer Gesamtmaßnahmen, welche auch u.a. das Herstellen von neuen
Stromleitungen zu der Straßenbahntrasse an der Lyoner Straße und Aufstellen eines
Schaltschrankes in Nähe des neuen Gleichrichterwerks vorsehen.
Ausgeführte Vorarbeiten
Der AG hat das Baufeld grob roden lassen. Vor Beginn der der Baumaßnahmen erfolgten eine
Kampfmitteluntersuchung und Baugrunduntersuchung.
Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
Die Lieferung und Montage des Containers Gleichrichterwerkes, sowie Kabelarbeiten werden
separat ausgeschrieben und in Abstimmung mit den Tiefbauarbeiten ausgeführt. Für die Zeit der
Anlieferung und Aufstellung des Containers sind die ausgeschriebenen Arbeiten im betroffenen
Bereich zu unterbrechen und ohne weiteren Vorlauf wiederaufzunehmen (siehe hierzu auch 3.2
Bauablauf). Die mitgelieferten Treppen sind unmittelbar an den Gleichrichterwerk Container zu
montieren.
Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-27 📅
Datum des Endes: 2025-04-29 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerungen sind nicht vorgesehen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 60311
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-02-13 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Die Urkalkulation ist der Vergabestelle in einem doppelt verschlossenen Umschlag
innerhalb von sechs Tagen nach Aufforderung zuzuleiten.
Bieterfragen
Die Stellung und Beantwortung von Bieterfragen hat ausschließlich über das Online-Portal
www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür hat sich der Bieter auf dem besagten Online-Portal zu
registrieren und für diese Ausschreibungen anzumelden. Er wird dann über alle vorangegangenen und
zukünftigen Bieterfragen sowie zu den dazu ergangenen Antworten informiert.
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte
Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren.
Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-
Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen
informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen.
2) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu
überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform
unverzüglich darüber zu unterrichten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter
die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf
hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den
Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen.
Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen
geltendes Recht verstoßen.
3) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht
vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen
innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur
Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben.
Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die
Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein
Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die
Vollständigkeit der Angebote.
Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen
sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres
Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen
Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der
Angebotsfrist vorlagen.
4) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren
Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen)
sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
6) Beachtung der AVA-Richtlinie der VGF: Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung
gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend
einzuhalten. Diese Richtlinie wird den Bietern als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
7) Versicherungspflicht:
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den
Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit
Deckungssummen von mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden so wie
EUR 100.0 00 für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflichtversicherung)
bzw. EUR 5 Mio. für Personen- Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a.
(Umwelthaftpflichtversicherung) abzuschließen und nachzuweisen.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Die Urkalkulation ist der Vergabestelle in einem doppelt verschlossenen Umschlag
innerhalb von sechs Tagen nach Aufforderung zuzuleiten.
Bieterfragen
Die Stellung und Beantwortung von Bieterfragen hat ausschließlich über das Online-Portal
www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür hat sich der Bieter auf dem besagten Online-Portal zu
registrieren und für diese Ausschreibungen anzumelden. Er wird dann über alle vorangegangenen und
zukünftigen Bieterfragen sowie zu den dazu ergangenen Antworten informiert.
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte
Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren.
Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-
Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen
informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen.
2) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu
überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform
unverzüglich darüber zu unterrichten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter
die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf
hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den
Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen.
Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen
geltendes Recht verstoßen.
3) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht
vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen
innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur
Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben.
Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die
Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein
Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die
Vollständigkeit der Angebote.
Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen
sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres
Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen
Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der
Angebotsfrist vorlagen.
4) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren
Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen)
sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
6) Beachtung der AVA-Richtlinie der VGF: Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung
gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend
einzuhalten. Diese Richtlinie wird den Bietern als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
7) Versicherungspflicht:
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den
Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit
Deckungssummen von mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden so wie
EUR 100.0 00 für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflichtversicherung)
bzw. EUR 5 Mio. für Personen- Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a.
(Umwelthaftpflichtversicherung) abzuschließen und nachzuweisen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung").
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch,
müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende
rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung").
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch,
müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende
rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaften
1) Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer
Öffentlichen Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist "Sicherheit für die
Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)" in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
2) Nach erfolgter Abnahme durch den Projektleiter der Verkehrsgesellschaft Frankfurt
am Main mbH (VGF) ist "Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)" zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der
Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden und zwar für
• die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“
• die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“
Bürgschaften
1) Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer
Öffentlichen Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist "Sicherheit für die
Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)" in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
2) Nach erfolgter Abnahme durch den Projektleiter der Verkehrsgesellschaft Frankfurt
am Main mbH (VGF) ist "Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)" zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der
Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden und zwar für
• die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“
• die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: 14 Tage Skonto
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Alle Vergabeunterlagen.
Wie in "112 SektVO EU-Aufforderung zur Ausschreibung" beschrieben
C) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
-HVA B-StB Angebotsschreiben
-Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm HVA B-StB
-Eigenerklärung zur Eignung
-HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
-HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
-HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
-HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
-Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht
-EFB 221 oder EFB 222
-Vertraulichkeitserklärung
-Eigenerklärung zur Tariftreue nach HVTG
-Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
-Eigenerklärung Ersatzbaustoffverordnung
-Eigenerklärung Sanktionen gegen Russland
- GAEB-Datei "VGF_EU_199_23 Tiefbau GW Lyoner Straße.X83"
Wie in "112 SektVO EU-Aufforderung zur Ausschreibung" beschrieben
C) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
-HVA B-StB Angebotsschreiben
-Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm HVA B-StB
-Eigenerklärung zur Eignung
-HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
-HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
-HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
-HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
-Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht
-EFB 221 oder EFB 222
-Vertraulichkeitserklärung
-Eigenerklärung zur Tariftreue nach HVTG
-Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
-Eigenerklärung Ersatzbaustoffverordnung
-Eigenerklärung Sanktionen gegen Russland
- GAEB-Datei "VGF_EU_199_23 Tiefbau GW Lyoner Straße.X83"
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Die Gewährleistung nach der schriftlichen Abnahme durch den Projektleiter der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main GmbH (VGF) beträgt vier Jahre.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 010-025540 (2024-01-11)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 256682.88 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaften
1) Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer
Öffentlichen Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist "Sicherheit für die
Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)" in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
2) Nach erfolgter Abnahme durch den Projektleiter der Verkehrsgesellschaft Frankfurt
am Main mbH (VGF) ist "Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)" zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der
Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden und zwar für
• die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“
• die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“
Vertragsstrafen bei Überschreitung
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Vertragsstrafen werden vereinbart.
Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß
§ 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen:
Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung
0,2 % je Werktag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
Das Ausführungsende ist pönalisiert: 29.04.2025
Bürgschaften
1) Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer
Öffentlichen Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist "Sicherheit für die
Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)" in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
2) Nach erfolgter Abnahme durch den Projektleiter der Verkehrsgesellschaft Frankfurt
am Main mbH (VGF) ist "Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)" zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der
Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden und zwar für
• die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“
• die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“
Vertragsstrafen bei Überschreitung
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Vertragsstrafen werden vereinbart.
Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß
§ 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen:
Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung
0,2 % je Werktag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
Das Ausführungsende ist pönalisiert: 29.04.2025
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-15+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Zusätzliche Information hinzugefügt:
Vertragsstrafen bei Überschreitung
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Vertragsstrafen werden vereinbart.
Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß
§ 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen:
Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung
0,2 % je Werktag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
Das Ausführungsende ist pönalisiert: 29.04.2025
Zusätzliche Information hinzugefügt:
Vertragsstrafen bei Überschreitung
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Vertragsstrafen werden vereinbart.
Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß
§ 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen:
Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung
0,2 % je Werktag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
Das Ausführungsende ist pönalisiert: 29.04.2025
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3431fe09-b63d-4817-a87b-2b8adaa76e2f-01
Quelle: OJS 2024/S 011-030634 (2024-01-15)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 256682.88 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 1ca8f6ba-85e3-44ac-96ae-f1d5fdc87e3f
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-02-27 10:00:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Alle Vergabeunterlagen.
Wie in "112 SektVO EU-Aufforderung zur Ausschreibung" beschrieben
C) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
-HVA B-StB Angebotsschreiben
-Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm HVA B-StB
-Eigenerklärung zur Eignung
-HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
-HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
-HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
-HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
-Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht
-EFB 221 oder EFB 222
-Vertraulichkeitserklärung
-Eigenerklärung zur Tariftreue nach HVTG
-Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
-Eigenerklärung Ersatzbaustoffverordnung
-Eigenerklärung Sanktionen gegen Russland
- GAEB-Datei "VGF_EU_199_23_Tiefbau u. Außenanlagen GW Lyoner Str. NEU.X83"
Wie in "112 SektVO EU-Aufforderung zur Ausschreibung" beschrieben
C) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
-HVA B-StB Angebotsschreiben
-Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm HVA B-StB
-Eigenerklärung zur Eignung
-HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
-HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
-HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
-HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
-Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht
-EFB 221 oder EFB 222
-Vertraulichkeitserklärung
-Eigenerklärung zur Tariftreue nach HVTG
-Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
-Eigenerklärung Ersatzbaustoffverordnung
-Eigenerklärung Sanktionen gegen Russland
- GAEB-Datei "VGF_EU_199_23_Tiefbau u. Außenanlagen GW Lyoner Str. NEU.X83"
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-31+01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
Folgende Dateien wurden hinzugefügt:
VGF_EU_199_23_Tiefbau u. Außenanlagen GW Lyoner Str. NEU.X83
VGF_EU_199_23_Tiefbau u. Außenanlagen GW Lyoner Str. NEU.pdf
Folgende Dateien wurden ersetzt:
VGF_EU_199_23_Tiefbau u. Außenanlagen GW Lyoner Str.X83
VGF_EU_199_23_Tiefbau u. Außenanlagen GW Lyoner Str.pdf
Die folgende Datei wurde angepasst:
112 SektVO EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe VGF 03-23 Bau
Die Terminkette ändert sich wie folgt:
Anforderungsfrist (Frist für Bieterfragen): 27.02.2024, 10:00 Uhr
Submission (Frist zur Angebotsabgabe): 05.03.2024, 10:00 Uhr
Bindefrist: 05.04.2024
Folgende Dateien wurden hinzugefügt:
VGF_EU_199_23_Tiefbau u. Außenanlagen GW Lyoner Str. NEU.X83
VGF_EU_199_23_Tiefbau u. Außenanlagen GW Lyoner Str. NEU.pdf
Folgende Dateien wurden ersetzt:
VGF_EU_199_23_Tiefbau u. Außenanlagen GW Lyoner Str.X83
VGF_EU_199_23_Tiefbau u. Außenanlagen GW Lyoner Str.pdf
Die folgende Datei wurde angepasst:
112 SektVO EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe VGF 03-23 Bau
Die Terminkette ändert sich wie folgt:
Anforderungsfrist (Frist für Bieterfragen): 27.02.2024, 10:00 Uhr
Submission (Frist zur Angebotsabgabe): 05.03.2024, 10:00 Uhr
Bindefrist: 05.04.2024
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-01-31 📅
Andere zusätzliche Informationen
Zusätzliche Information hinzugefügt:
Vertragsstrafen bei Überschreitung
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Vertragsstrafen werden vereinbart.
Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß
§ 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen:
Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung
0,2 % je Werktag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
Das Ausführungsende ist pönalisiert: 29.04.2025
Zusätzliche Information hinzugefügt:
Vertragsstrafen bei Überschreitung
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Vertragsstrafen werden vereinbart.
Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß
§ 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen:
Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung
0,2 % je Werktag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
Das Ausführungsende ist pönalisiert: 29.04.2025
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 0bdbd4fb-5f0c-4a5e-8bfe-968d36e6182f-01
Quelle: OJS 2024/S 024-070500 (2024-01-31)
Auftragsbekanntmachung (2024-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 256682.88 EUR 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-10 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-07 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-04-23 23:59:00 📅
Die Gewährleistung nach der schriftlichen Abnahme durch den Projektleiter der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main GmbH (VGF) beträgt vier Jahre.
Bitte im Formular Eigenerklärung Eignung abgeben:
Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen:
- Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den § 123 GWB;
- Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB;
- Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
- in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der
Befähigung zur Berufsausübung
- Registereintragungen/ Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
• Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens 500.000,00 Euro pro Jahr.
Zur technischen und berufliche Leistungsfähigkeit:
• Erbringung von Nachweisen im Tätigkeitsbereich Beton und Erdbau, sowie in der Herstellung von Außenanlagen mit einer Bausumme von mindestens 250.000,00 Euro in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren
• Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräften und Geräten
• Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht
•Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Abgabe weiterer Eigenerklärungen:
- Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht
- Eigenerklärung zur Sanktion gegen Russland
- Eigenerklärung LKSG
- Eigenerklärung EBV
- Vertraulichkeitserklärung
- Eigenerklärung HVTG
Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignungskriterien kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen.
Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
Die im folgenden aufgeführten Dokumente werden nach Rücksendung der signierten Vertraulichkeitserklärung über die „Deutsche eVergabe“, „Bieterkommunikation“ dem jeweiligen Bieter zur Verfügung gestellt (Anlage 1, Anlage 3.1, Anlage 3.2, Anlage 3.3, Anlage 3.4, Anlage 3.5, Anlage 4, Anlage 6.0, Anlage 6.1, Anlage 6.2, Anlage 6.3, Anlage 6.4, Anlage 7, Anlage 8, Anlage 9).
Diese Unterlagen dienen der Verbildlichung des Vorhabens und sind hilfreich für die Preiskalkulation.
Für die Ausführung der Maßnahme sind diese Unterlagen notwendig und verbindlich.
Anlage 1_Terminplan Stand 20.10.2023.pdf
Anlage 3.1_Ausführung GW Lyoner Str._Grundriss u. Freianlage.pdf
Anlage 3.2_Ausführung GW Lyoner Str._Ansichten u. Schnitte.pdf
Anlage 3.3_Ausführung GW Lyoner Str._Grundriss u. Fundament.pdf
Anlage 3.4_Konstruktionszeichnung Container.pdf
Anlage 3.5_Treppenplanung.pdf
Anlage 4_Schnitt GW_Container.pdf
Anlage 6.0_Statik Gründung.pdf
Anlage 6.1_Statik Container hängend.pdf
Anlage 6.2_Statik Container liegend.pdf
Anlage 6.3_Statik Treppe.pdf
Anlage 6.4_Statik Fundamente.pdf
Anlage 7_Objektschutzkonzept_GW_Lyoner Str.pdf
Anlage 8_Trassenplan.pdf
Anlage 9_Brandschutzkonzept mit Anlage.pdf
Bei Vergaben von Bauleistungen hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen (siehe § 5 HVTG Abs.3).
Die Gewährleistung nach der schriftlichen Abnahme durch den Projektleiter der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main GmbH (VGF) beträgt vier Jahre.
Bitte im Formular Eigenerklärung Eignung abgeben:
Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen:
- Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den § 123 GWB;
- Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB;
- Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
- in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der
Befähigung zur Berufsausübung
- Registereintragungen/ Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
• Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens 500.000,00 Euro pro Jahr.
Zur technischen und berufliche Leistungsfähigkeit:
• Erbringung von Nachweisen im Tätigkeitsbereich Beton und Erdbau, sowie in der Herstellung von Außenanlagen mit einer Bausumme von mindestens 250.000,00 Euro in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren
• Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräften und Geräten
• Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht
•Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Abgabe weiterer Eigenerklärungen:
- Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht
- Eigenerklärung zur Sanktion gegen Russland
- Eigenerklärung LKSG
- Eigenerklärung EBV
- Vertraulichkeitserklärung
- Eigenerklärung HVTG
Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignungskriterien kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen.
Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
Die im folgenden aufgeführten Dokumente werden nach Rücksendung der signierten Vertraulichkeitserklärung über die „Deutsche eVergabe“, „Bieterkommunikation“ dem jeweiligen Bieter zur Verfügung gestellt (Anlage 1, Anlage 3.1, Anlage 3.2, Anlage 3.3, Anlage 3.4, Anlage 3.5, Anlage 4, Anlage 6.0, Anlage 6.1, Anlage 6.2, Anlage 6.3, Anlage 6.4, Anlage 7, Anlage 8, Anlage 9).
Diese Unterlagen dienen der Verbildlichung des Vorhabens und sind hilfreich für die Preiskalkulation.
Für die Ausführung der Maßnahme sind diese Unterlagen notwendig und verbindlich.
Bei Vergaben von Bauleistungen hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen (siehe § 5 HVTG Abs.3).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-28+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-01-31 📅
Andere zusätzliche Informationen
Zusätzliche Information hinzugefügt:
Vertragsstrafen bei Überschreitung
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Vertragsstrafen werden vereinbart.
Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß
§ 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen:
Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung
0,2 % je Werktag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
Das Ausführungsende ist pönalisiert: 29.04.2025
Zusätzliche Information hinzugefügt:
Vertragsstrafen bei Überschreitung
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Vertragsstrafen werden vereinbart.
Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß
§ 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen:
Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung
0,2 % je Werktag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
Das Ausführungsende ist pönalisiert: 29.04.2025
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f56db814-03b0-40d3-93ae-73141ce3ede6-01
Quelle: OJS 2024/S 064-189809 (2024-03-28)