Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W) für die Stadt Templin
Stadt Templin
Lieferung von 3 Stück Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W) inkl. Beladung für die Freiwilligen Feuerwehren in den Ortsteilen Vietmannsdorf, Klosterwalde und Röddelin.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-12.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2024-06-12 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2024-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W) für die Stadt Templin
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung: Lieferleistung
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Prenzlauer Allee 7
Postleitzahl: 17268
Stadt: Templin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Uckermark 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Merkmale
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeitraum
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-22 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine Teilnahme von Bietern (§ 55 Abs. 2 VgV)
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 11
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-22 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (§ 55 Abs. 2 VgV)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-16 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Templin
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Prenzlauer Allee 7
Postleitzahl: 17268
Postort: Templin
Region: Uckermark 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabe@templin.de 📧
Telefon: +49 39872030-153 📞
Fax: +49 39872030-104 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCP67R6/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCP67R6 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCP67R6 🌏
Name: Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 11
Datum des Beginns: 2024-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 331866-1719 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 115-353106 (2024-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W) für die Stadt Templin
Referenznummer:
24-VS-07-VgV-OV
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 3 Stück Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W) inkl. Beladung für die Freiwilligen Feuerwehren in den Ortsteilen Vietmannsdorf, Klosterwalde und Röddelin.
Produkte/Dienstleistungen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung:
24-VS-07-VgV-OV
Beschreibung der Beschaffung: Lieferleistung
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Als Liefer- und Leistungsort kann der Sitz des Bieters oder eines entsprechenden Servicepartner innerhalb der Bundesrepublik Deutschland vereinbart werden.
Postanschrift: Stadt Templin
Prenzlauer Allee 7
Postleitzahl: 17268
Stadt: Templin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Uckermark 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Merkmale
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeitraum
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-22 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine Teilnahme von Bietern (§ 55 Abs. 2 VgV)
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 11
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-22 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (§ 55 Abs. 2 VgV)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-16 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Das Leistungsverzeichnis Teil B, Teil C, Teil D und Teil E und das Angebotsschreiben (Formblatt 3.3 EU) sind mit Angebotsabgabe einzureichen und werden nicht nachgefordert! Die Stadt Templin behält sich vor, Unterlagen, Erklärungen und Nachweise u. a. gemäß der Eigenerklärung und dem Formblatt 3.4 im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote nachzufordern.
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Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis - AVPQ-, ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstatten). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste der Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis - AVPQ-, ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstatten) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei. Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesem Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung Falls zutreffend sind folgende Formulare zu verwenden: a) Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 4.2 EU (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. b) Werden Unterauftragnehmer eingesetzt, müssen diese den jeweiligen Leistungsbereich oder Teile davon übernehmen. Der Bieter hat das Formblatt 4.3 EU (Verzeichnis Nachunternehmerleistungen) und Formblatt 4.4 EU (Verpflichtungserklärung) einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis - AVPQ-, ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstatten). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste der Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis - AVPQ-, ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstatten) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei. Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesem Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Erklärungen, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend - Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen) - Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Zusätzlich wird ist der Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen. Falls keine Versicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt, ist eine Erklärung einzureichen, dass die Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen und für die gesamt Dauer des Vertrages aufrechterhalten wird.
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis - AVPQ-, ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstatten). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste der Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis - AVPQ-, ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstatten) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei. Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesem Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: - 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahren mit folgenden Mindestangaben (Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum) - Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlichen Beschäftigten und ggf. Angabe des Leitungspersonal
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: - ERKLÄRUNG, dass der Bewerber nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. - ERKLÄRUNG, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - ERKLÄRUNG, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. B. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. C. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf der Grunde des § 6 Abs. 2 BbgVergG von zzt. 13,00 EUR brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindesten ein Bruttoentgelt von 13,00 EUR für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Templin
Nationale Registrierungsnummer:
12-12992262176183-88
Postanschrift: Prenzlauer Allee 7
Postleitzahl: 17268
Postort: Templin
Region: Uckermark 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabe@templin.de 📧
Telefon: +49 39872030-153 📞
Fax: +49 39872030-104 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCP67R6/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCP67R6 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCP67R6 🌏
Name: Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 11
Datum des Beginns: 2024-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCP67R6
1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 16.07.2024, um 23:59 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. 2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen. 3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss. 4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes). 5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
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Name: Vergabekammern des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer:
t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 331866-1719 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 115-353106 (2024-06-12)
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