Auftragsbekanntmachung (2024-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tragwerksplanung Baubetriebshof
Kurze Beschreibung:
“Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau des Baubetriebshofes in Weil der Stadt”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt hat am 28.11.2023 einen Beschluss zur Durchführung der VgV-Verfahren zur Vergabe der Objektplanungsleistungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt hat am 28.11.2023 einen Beschluss zur Durchführung der VgV-Verfahren zur Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen sowie der Fachplanungsleistungen TGA Elektro, TGA HLS, Tragwerk, Bauphysik und Brandschutz für den Neubaus des Baubetriebshofes in Weil der Stadt-Merklingen getroffen. Im Vorfeld wurde als Bedarfsplanung mit dem Nutzer ein Raum- und Funktionsprogramm erarbeitet. Dieses geht für den Büro-, Verwaltungs- und Sozialbereich, für Werkstätten und Lagerflächen und Fahrzeughallen sowie Haustechnik von Nutzflächen (zzgl. Verkehrs- und Konstruktionsflächen) von insgesamt 3.497 m² aus. Die Nutzflächen in den Außenanlagen (zzgl. Bewegungs- und Abstandsflächen) sollen 749 m² betragen. Das Raum- und Flächenprogramm, die Nutzer-Bedarfsanforderung und die Funktionalen Anforderungen sind in Anlage 1 enthalten. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2). Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Planers erfolgt ab Leistungsphase 1 HOAI (Stufe 1: Leistungsphasen 1 HOAI bis 4 HOAI; Stufe 2: Leistungsphasen 5 HOAI, 6 HOAI und 8 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt; ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Grobkosten für die Baumaßnahme sollen max. 15 Mio. EUR brutto (KG 200-500, 700) betragen. Die Planungen sollen ab Juni 2024 beginnen. Stand heute ist eine einzelgewerkeweise Ausschreibung und Vergabe geplant. Die Inbetriebnahme soll im 4. Quartal 2025 erfolgen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Stadt Weil der Stadt wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren weitere Fachplanungsleistungen ausschreiben. Diese sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance#
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:freelance#
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt schrittweise wie folgt: Schritt 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Schritt 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schritt 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern auf Grundlage der erbrachten Eignungsnachweise gem. der EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dabei werden die anzugebenden Eignungsnachweise wie folgt bewertet: a) Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium der Gesamtumsatz in EUR netto in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Bildung des Mittelwerts nach folgender Maßgabe: Gesamtumsatz im Mittel >= 1.500.000 EUR 40 Punkte Gesamtumsatz im Mittel >= 1.000.000 EUR 30 Punkte Gesamtumsatz im Mittel < 1.000.000 EUR 20 Punkte b) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber insgesamt beschäftigten Mitarbeiter (MA) der letzten drei Jahre nach folgender Maßgabe: Gesamtzahl MA >= 10 MA 40 Punkte Gesamtzahl MA >= 5 MA 30 Punkte Gesamtzahl MA < 5 MA 20 Punkte c) Bewertung der eingereichten Mindestreferenzen Hierbei werden je Bewerber die beiden Mindestreferenzen für die Bewertung herangezogen. Für die Bewertung sind die eingereichten Mindestreferenzen daher durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht. Bewertet wird bei den Mindestreferenzen das Projektvolumen in EUR netto (KG 200 bis 700) jeweils nach folgender Maßgabe: Projektvolumen >= EUR 5 Mio. 40 Punkte Projektvolumen >= EUR 3 Mio. 30 Punkte Projektvolumen > EUR 3 Mio. 20 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Ort der Leistung: Böblingen🏙️ Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 3
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden der Qualitäts-, Termin- und Kostenkontrolle
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-19 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen. (2) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 2 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister: Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anzahl der Mitarbeiter: (1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Beschäftigten mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anzahl der Mitarbeiter: (1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Beschäftigten mit akademischem Abschluss im Bauwesen (Architekt, Bauingenieur oder vergleichbar) in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2021, 2022, 2023).
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: Zwei Mindestreferenzen: Eigenerklärung über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der Fachplanung "Tragwerksplanung" nach § 51 HOAI...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Zwei Mindestreferenzen: Eigenerklärung über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der Fachplanung "Tragwerksplanung" nach § 51 HOAI in den Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 HOAI für den Neubau eines realisierten Gebäudes mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 5 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276) für einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber. Bei den Referenzprojekten müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 nach HOAI erbracht und abgeschlossen sein. Inbetriebnahme und Abnahme der Gebäude darf nicht vor dem 01. Januar 2017 erfolgt sein. Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
“Bekanntmachungs-ID: CXRAYDYYREU
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert...”
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDYYREU
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt schrittweise wie folgt: Schritt 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Schritt 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schritt 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern auf Grundlage der erbrachten Eignungsnachweise der EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Ver-gleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dabei werden die Eignungsnachweise wie folgt bewertet: a) Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium der Gesamtumsatz in EUR netto in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Bildung des Mittelwerts nach folgender Maßgabe: Gesamtumsatz im Mittel >= 600.000 EUR 40 Punkte Gesamtumsatz im Mittel >= 400.000 EUR 30 Punkte Gesamtumsatz im Mittel < 400.000 EUR 20 Punkte b) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber ins-gesamt beschäftigten Mitarbeiter (MA) der letzten drei Jahre nach folgender Maßgabe: Gesamtzahl MA >= 10 MA 40 Punkte Gesamtzahl MA >= 5 MA 30 Punkte Gesamtzahl MA < 5 MA 20 Punkte c) Bewertung der eingereichten Mindestreferenzen Hierbei werden je Bewerber die beiden Mindestreferenzen für die Bewertung herangezogen. Für die Bewertung sind die eingereichten Mindestreferenzen daher durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht. Bewertet wird bei den Mindestreferenzen das Projektvolumen in EUR netto (KG 200 bis 700) jeweils nach folgender Maßgabe: Projektvolumen >= EUR 3 Mio. 30 Punkte Projektvolumen >= EUR 2 Mio. 20 Punkte Projektvolumen > EUR 1 Mio. 10 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 013-035174 (2024-01-17)