Die SWE Stadtwirtschaft GmbH ist ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe und wurde von der Landeshauptstadt Erfurt beauftragt, Sonderabfälle, die im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt von den privaten Haushaltungen und im Kleingewerbe anfallen, einzusammeln und zu entsorgen. Abfallerzeuger ist somit die Landeshauptstadt Erfurt. Die SWE Stadtwirtschaft GmbH schreibt, im Rahmen der Leistungserbringung für die Stadt Erfurt (ÖrE), die Leistung „Transport und Entsorgung von Sonderabfällen“ aus. Bleiakkus sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Die ausgeschriebene Dienstleistung muss in Übereinstimmung mit den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und bestehenden behördlichen Genehmigungen und Vorgaben erfolgen. Belange des Arbeitsschutzes sind zu beachten. Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten somit alle Arbeiten, die zur fachgerechten und gesetzeskonformen Erbringung der Dienstleistung "Transport und Entsorgung von Sonderabfällen" erforderlich sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport und Entsorgung von Sonderabfällen
Referenznummer: Vergabenummer SW004-2024
Kurze Beschreibung:
Die SWE Stadtwirtschaft GmbH ist ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe und wurde von der Landeshauptstadt Erfurt beauftragt, Sonderabfälle, die im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt von den privaten Haushaltungen und im Kleingewerbe anfallen, einzusammeln und zu entsorgen. Abfallerzeuger ist somit die Landeshauptstadt Erfurt. Die SWE Stadtwirtschaft GmbH schreibt, im Rahmen der Leistungserbringung für die Stadt Erfurt (ÖrE), die Leistung „Transport und Entsorgung von Sonderabfällen“ aus. Bleiakkus sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Die ausgeschriebene Dienstleistung muss in Übereinstimmung mit den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und bestehenden behördlichen Genehmigungen und Vorgaben erfolgen. Belange des Arbeitsschutzes sind zu beachten. Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten somit alle Arbeiten, die zur fachgerechten und gesetzeskonformen Erbringung der Dienstleistung "Transport und Entsorgung von Sonderabfällen" erforderlich sind.
Die SWE Stadtwirtschaft GmbH ist ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe und wurde von der Landeshauptstadt Erfurt beauftragt, Sonderabfälle, die im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt von den privaten Haushaltungen und im Kleingewerbe anfallen, einzusammeln und zu entsorgen. Abfallerzeuger ist somit die Landeshauptstadt Erfurt. Die SWE Stadtwirtschaft GmbH schreibt, im Rahmen der Leistungserbringung für die Stadt Erfurt (ÖrE), die Leistung „Transport und Entsorgung von Sonderabfällen“ aus. Bleiakkus sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Die ausgeschriebene Dienstleistung muss in Übereinstimmung mit den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und bestehenden behördlichen Genehmigungen und Vorgaben erfolgen. Belange des Arbeitsschutzes sind zu beachten. Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten somit alle Arbeiten, die zur fachgerechten und gesetzeskonformen Erbringung der Dienstleistung "Transport und Entsorgung von Sonderabfällen" erforderlich sind.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebotes sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebotes sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 3 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag einmal um zwei weitere Jahre zu verlängern.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-26 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-26 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-26 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise, soweit gesetzlich zulässig, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise, soweit gesetzlich zulässig, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente einzureichen:
- Nachweis Eintragung in das Berufsregister,
- Auszug aus dem Handelsregister (bzw. Handwerksrolle).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente einzureichen:
- Nachweis der Eignung mit Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen"
(Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.) Gelangt das Angebot in die
engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Formblatt 235 über „Kapazitäten von Nachunternehmern“,
- Eigenerklärung über das Bestehen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung,
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente einzureichen:
- Nachweis der Eignung mit Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen"
(Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.) Gelangt das Angebot in die
engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Formblatt 235 über „Kapazitäten von Nachunternehmern“,
- Eigenerklärung über das Bestehen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung,
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente einzureichen:
- Nachweis der allgemeinen Eignung per Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" (Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die folgenden Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, - Eigenerklärung über ausgeführte Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Eigenerklärung über erforderlichen, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Beschäftigten,
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuert, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
- Erklärung Mindestlohn,
- Eigenerklärung Russland,
- Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weiterhin sind folgende Nachweise und Angaben mit dem Angebot einzureichen:
- Beschreibung der Transport- und Entsorgungswege pro Abfallart,
- Angaben und Nachweise zu den vorgesehenen Anlagen für die „Entsorgung von Schadstoffen",
- Benennung der vorgesehenen Anlage bzw. Anlagen zur Entsorgung von Schadstoffen. Insbesondere sind Angaben zu Zwischenlagern, Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen zu machen,
- Nachweis der Eignung der Anlage bzw. Anlagen zur Entsorgung von Schadstoffen (vorgesehene Zwischenlager, Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen) mit folgenden Angaben zu jeder angegebenen Anlage: Nachweis der Betriebsgenehmigung, Nachweis der für die Entsorgung zugelassenen Abfallarten, Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder Nachweise gleichwertiger Art (Entsorgungsnachweise) für die Entsorgung von Schadstoffen,
- Erklärung zur Schulung des Fahrzeugführers oder der Fahrzeugführer gemäß der einschlägigen Gefahrgutvorschriften (GGVSEB/ ADR) beispielsweise durch Vorlage der gültigen ADR-Bescheinigung des Fahrzeugführers oder gleichwertiger Art. Der AN versichert, dass die Fahrzeugführer über die entsprechenden Nachweise verfügen und diese bei der Erbringung der Leistung stets mit sich führen. Die Kontrolle der Nachweise erfolgt bei jeder Abholung durch den AG.
- Der AN erklärt, dass er zur Erbringung der Leistungen Personal einsetzt (auch für die Transportleistungen), welches sicher die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes) nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV)
- Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte) sowie eines festen Ansprechpartners,
- Kurzdarstellung des Entsorgungskonzeptes hinsichtlich der Leistungserbringung in Verbindung mit den geforderten Nachweisen,
- Auszug aus der Genehmigung der Verwertungsanlage(n).
Die beizubringenden Nachweise/Bescheinigungen dürfen, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Das EfbV Zertifikat kann im Gegensatz dazu auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, muss jedoch zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente einzureichen:
- Nachweis der allgemeinen Eignung per Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" (Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die folgenden Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, - Eigenerklärung über ausgeführte Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Eigenerklärung über erforderlichen, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Beschäftigten,
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuert, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
- Erklärung Mindestlohn,
- Eigenerklärung Russland,
- Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weiterhin sind folgende Nachweise und Angaben mit dem Angebot einzureichen:
- Beschreibung der Transport- und Entsorgungswege pro Abfallart,
- Angaben und Nachweise zu den vorgesehenen Anlagen für die „Entsorgung von Schadstoffen",
- Benennung der vorgesehenen Anlage bzw. Anlagen zur Entsorgung von Schadstoffen. Insbesondere sind Angaben zu Zwischenlagern, Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen zu machen,
- Nachweis der Eignung der Anlage bzw. Anlagen zur Entsorgung von Schadstoffen (vorgesehene Zwischenlager, Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen) mit folgenden Angaben zu jeder angegebenen Anlage: Nachweis der Betriebsgenehmigung, Nachweis der für die Entsorgung zugelassenen Abfallarten, Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder Nachweise gleichwertiger Art (Entsorgungsnachweise) für die Entsorgung von Schadstoffen,
- Erklärung zur Schulung des Fahrzeugführers oder der Fahrzeugführer gemäß der einschlägigen Gefahrgutvorschriften (GGVSEB/ ADR) beispielsweise durch Vorlage der gültigen ADR-Bescheinigung des Fahrzeugführers oder gleichwertiger Art. Der AN versichert, dass die Fahrzeugführer über die entsprechenden Nachweise verfügen und diese bei der Erbringung der Leistung stets mit sich führen. Die Kontrolle der Nachweise erfolgt bei jeder Abholung durch den AG.
- Der AN erklärt, dass er zur Erbringung der Leistungen Personal einsetzt (auch für die Transportleistungen), welches sicher die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes) nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV)
- Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte) sowie eines festen Ansprechpartners,
- Kurzdarstellung des Entsorgungskonzeptes hinsichtlich der Leistungserbringung in Verbindung mit den geforderten Nachweisen,
- Auszug aus der Genehmigung der Verwertungsanlage(n).
Die beizubringenden Nachweise/Bescheinigungen dürfen, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Das EfbV Zertifikat kann im Gegensatz dazu auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, muss jedoch zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: 0361 57332 1254📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 167-516290 (2024-08-26)