Auftragsbekanntmachung (2024-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport und Verwertung von kommunalem Klärschlamm - AUV Chiemsee
Referenznummer: 20247000.6384
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird der Transport und die Verwertung von kommunalem, entwässertem Klärschlamm des AUV Chiemsee für die kommenden 3 Jahre”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 750 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Abwasser- und Umweltverband Chiemsee schreibt den Transport und die weitere Verwertung des anfallenden kommunalen Klärschlamms der Verbandskläranlage...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Abwasser- und Umweltverband Chiemsee schreibt den Transport und die weitere Verwertung des anfallenden kommunalen Klärschlamms der Verbandskläranlage für die kommenden 3 Jahre aus. Der auf der Kläranlage anfallende Klärschlamm wird vor Ort entwässert. Pro Jahr fallen ca. 2.200 m³ - 2.600 to entwässerter Klärschlamm (TR-Gehalt zwischen 24 - 29%) an. Der Klärschlamm der Kläranlage fällt kontinuierlich (Mo – So) an. Der entwässerte Schlamm wird in einer Klärschlammlagerhalle (max. 600 t Lagerkapazität) zwischengelagert. Die Abholung des Klärschlamms kann werktäglich zwischen 6:00 Uhr und 18:00 Uhr erfolgen, weitere Abholzeiten nach Rücksprache. Die Klärschlammhalle ist frei zugänglich. Abholungen sind mindestens 2 Tage vorab beim AG anzukündigen. Die Lagerkapazität der Schlammhalle darf, auch während Revisions-/Ausfallzeiten der weiteren Verwertungsanlage, nicht überschritten werden.
Es sind alle geltenden Rechtsvorschriften bei Auftragsausführung einzuhalten.
Details zu den Rahmenbedingungen und den Anforderungen sind in der beiliegenden Beschreibung der Ausschreibung genannt.
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Ort der Leistung: Rosenheim, Landkreis🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-08 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-08 11:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: fe25d942-e9bf-4140-b290-11f48f7edb29
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: Rosenheim, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2024/S 129-397953 (2024-07-01)