Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
•Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß
§ 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (neue Fassung) für den Transport, das Sammeln,
Lagern und Aufbereiten von Bleibatterien mit dem Abfallschlüssel "16 06 01* und 16 06 02*" oder gleichwertiger Nachweis, dass der Bieter die Anforderungen der
Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt, mit nachfolgenden Erfordernissen:
-Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV);
-Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV);
-Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV);
-Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV);
-Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers (§ 8 EfbV);
-Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV);
-Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)
•Nach Anzeige- und ErlaubnisV gem. § 53-54 KrWG, AbfAEV, muss der Beförderer,
Sammler, Händler oder Makler eine gültige Erlaubnis für diese Tätigkeit vorlegen.
Sofern er von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, genügt die Vorlage der Anzeige.
Eine Freistellung von der Erlaubnispflicht wird nach § 12 AbfAEV gewährt bei zertifizierten Betrieben gem. EMAS sowie EFBV
•Sammelentsorgungsnachweis für Bleibatterien, AVV 16 06 01*
und Ni-Cd-Batterien, AVV 16 06 02*
•Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der geforderten Anzahl Akkukästen mit Deckel
bei Vertragsbeginn (Vorgabe Behältertyp, siehe-Punkt 5 der Leistungsbeschreibung)
•Produktdatenblatt der Behälter wie unter Punkt 5 "Behälter" der Leistungsbeschreibung beschrieben.
•Eigenerklärung über die Verfügbarkeit von mindestens zwei geeigneten Fahrzeugen sowie 2 geschulten Gefahrgutfahrern
•Darstellung der Stoffströme
•Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen und Übergabeort
•Eigenerklärung zu Anlagenkapazitäten
•Eigenerklärung gem. Abfallverbringungsordnung bei Verbringung der Batterien ins Ausland
•Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen