WändeMontagewand - einseitig, d=125 mm: 140 m²Metallständerwand F 30 -2-seitig, d= 125mm: 10 m²Installationswände Doppelständerwerk, Höhe bis 5,80 m: 70 m²Freistehende Vorsatzschale D = 150 mm, Höhe 5,80 m: 35m²Freistehende Vorsatzschale D = 150 mm + Akustik, Höhe 5,80 m: 38m²Installations - Vorsatzschale: 107 m²Verkleidung senkrecht Oberlicht: 65 m²Nichttragende Holzinnenwand, 2-lagig beplankt d = 170 mm: 48 m²Nichttragende Holzinnenwand, 2-lagig beplankt d = 350 mm: 14 m²Akustik - Vorsatzschale/ Hutprofil, d= 85 mm: 48 m²DeckenPlattendecke waagerecht-ungelocht - Abhängehöhe bis 40 cm: 92 m²Plattendecke waagerecht-ungelocht - Abhängehöhe bis 230 cm: 42 m²Akustikdecken waagerecht-ungelocht - Abhängehöhe bis 40 cm: 875 m²Akustikdecken waagerecht-ungelocht - Abhängehöhe 160 cm bis 210 cm: 120 m²Randfries bis 200 mm: 560 mRandfries 300 bis 400 mm: 74 mRandfries 500 bis 650 mm: 26 mBekleidung Fenstersturz: 85 mGleitender Deckenanschluss: 15 mAkustikdecken geneigt / Dachschräge 15 ° - Abhänghöhe 70 cm bis 100 cm: 880 m²Zulage Neigungswechsel: 340 m²Schattenfuge am Neigungswechsel: 120 mRandfries an geneigten Decken bis 200 mm: 525 mBrandschutzdecken - Weitspannträgerdecke F 30, max. Spannweite 5,25 m: 32 m²Montagedecke F 30: 12 m²Revisionsöffnungen: 152 Stk.Deckenverstärkungen Einbauleuchten: 78 Stk.Deckenverstärkungen Anbau- / Pendelleuchten: 193 Stk.Deckenverstärkungen Lautsprecher: 55 Stk.Ausschnitte rund 100 mm bis 150 mm: 156 Stk.Verkleidungen Lüftungskanal zweiseitig: 64 m²Verkleidungen Lüftungskanal dreiseitig: 90 m²
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 12
Postanschrift: Hauptstr. 25
Postleitzahl: 91126
Stadt: Kammerstein
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Roth
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-10 📅
Datum des Endes: 2025-09-13 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-11 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-11 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-11-11 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Vertragserfüllungsbürgschaft 5%; Sicherheit für Mängelansprüche 3%;Vertragsstrafe 0,05%/Tag, maximal 5%
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 200-617648 (2024-10-11)