Die MÜNCHENSTIFT GmbH plant im Münchner Westen die Errichtung eines Seniorinnen- und Seniorenwohn- und Pflegeheims mit einer Geschossfläche BGF von ca. 18.500 qm und insgesamt 230 Wohn- und Pflegeplätzen (202 Pflegeplätze + 28 Wohnplätzen WmS). Das Grundstück liegt an der Franz-Nißl-Straße im Stadtbezirk 23, Allach – Untermenzing. Das Baugebiet weist eine Größe von ca. 8.100 qm auf. Es liegt derzeit brach bzw. wird als landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet. Das Gelände ist nahezu vollständig eben. Die direkte Umgebung des Baugebietes ist überwiegend durch 2–3geschossige Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten geprägt, südöstlich des Gebietes findet sich Richtung Bahntrasse aber auch großflächige Gewerbenutzung. Im Westen schließt eine freie, landwirtschaftlich genutzte Fläche an, die sich weit Richtung Würmtal erstreckt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Trockenbauarbeiten
Referenznummer: FNS-310-b
Kurze Beschreibung:
“Die MÜNCHENSTIFT GmbH plant im Münchner Westen die Errichtung eines Seniorinnen- und Seniorenwohn- und Pflegeheims mit einer Geschossfläche BGF von ca....”
Kurze Beschreibung
Die MÜNCHENSTIFT GmbH plant im Münchner Westen die Errichtung eines Seniorinnen- und Seniorenwohn- und Pflegeheims mit einer Geschossfläche BGF von ca. 18.500 qm und insgesamt 230 Wohn- und Pflegeplätzen (202 Pflegeplätze + 28 Wohnplätzen WmS). Das Grundstück liegt an der Franz-Nißl-Straße im Stadtbezirk 23, Allach – Untermenzing. Das Baugebiet weist eine Größe von ca. 8.100 qm auf. Es liegt derzeit brach bzw. wird als landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet. Das Gelände ist nahezu vollständig eben. Die direkte Umgebung des Baugebietes ist überwiegend durch 2–3geschossige Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten geprägt, südöstlich des Gebietes findet sich Richtung Bahntrasse aber auch großflächige Gewerbenutzung. Im Westen schließt eine freie, landwirtschaftlich genutzte Fläche an, die sich weit Richtung Würmtal erstreckt.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: FNS-310-b
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Trockenbau-Innenwände: 10.720m2
Trockenbau-Schachtwände und -Vorsatzschalen: 5.480m2
Abgehängte Decken: 5000m2
Hohlraumboden: 1050m2”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst# /////// Beginn Werk- und Montageplanung: direkt nach Beauftragung. Fertigstellung Werk- und Montageplanung: 40...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst# /////// Beginn Werk- und Montageplanung: direkt nach Beauftragung. Fertigstellung Werk- und Montageplanung: 40 Werktage nach Beauftragung. //// Mit der (Bau-) Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 WT nach Zugang der Aufforderung durch den AG. Die Aufforderung wird Ihnen vsl. bis zum 07.01.2025 zugehen. Fertigstellung Bauleistung: 329 Werktage nach (Bau-) Ausführungsbeginn. /////// Verbindliche Zwischenfristen (Fertigstellung in Werktagen nach Baubeginn) TB-Wände stellen, einseitig beplanken: 167 Werktage /// TB-Wände fertig beplanken, verspachteln, Hohlraum erstellen: 282 Werktage /// TB-Wände fertig spachteln, GK-Decken erstellen: 329 Werktage ///// Hohlraumboden: 259 Werktage ///
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
“Dringlichkeitsvergabe nach § 10a EU Abs. 3 VOB/A wegen Insolvenz der ausführenden Firma” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-09 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-09 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-12-09 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-12-02 14:00:00 📅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignung zur Berufsausübung: //////////////////////// Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen: 1)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung zur Berufsausübung: //////////////////////// Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen: 1) Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle und/oder bei der Industrieund Handelskammernativ Eigenerklärung über eine nicht bestehende Eintragungspflicht. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen des AG zur Bestätigung seiner Erklärung vorzulegen: Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer. 2) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen des AG eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ////////////////////////////////// Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen: Eigenerklärung über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ////////////////////////////////// Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen: Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. //// geforderter Mindestumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Mindestanforderung (Jahresmittel) = 5,8 Mio Euro
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: //////////////////// Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen: a) Erklärung, dass das Unternehmen in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: //////////////////// Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen: a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme im Wesentlichen entsprechen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter drei Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner des Auftraggebers der Referenzleistung; Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personalausgeführten maßgeblichen Leistungsinhalts, umfanges und wertes einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGEPartner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung. https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_444_referenz.docx b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen des AG die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, anzugeben. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: s. vorstehend Nrn. a) bis b). Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung (vorstehend Nr. a)) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. ///// Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen: 1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen: 1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A. 2) Eigenerklärung nach Art. 5 k) Abs. 1 EUVO Nr. 833/2014 i. d. F. v. Art. 1 Ziff. 23 EUVO 2022/576.
“1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. Die Abgabefrist ist festgelegt unter Punkt 5.1.12 (deutsche Zeit) 2) Präqualifizierte...”
Zusätzliche Informationen
1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. Die Abgabefrist ist festgelegt unter Punkt 5.1.12 (deutsche Zeit) 2) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die in Ziffer 5.1.9 dieser Auftragsbekanntmachung verlangten Eignungskriterien und nachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind. Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit dem Angebot vorzulegen. 3) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 4) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter Ziffer 5.1.11 dieser Auftragsbekanntmachung genannte Vergabeplattform abgewickelt. 5) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. Solche werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der in Ziffer 5.1.11 genannten Internetadresse zu informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen verfügbar sind, und diese herunterzuladen. 6) Fragen/Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer haben die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern. Enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Fehler, so hat ein Wirtschaftsteilnehmer, der als Bieter auftreten will, den Auftraggeber unverzüglich, noch vor der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Alle Fragen, die mit dem vorliegenden Verfahren im Zusammenhang stehen, sind unverzüglich, spätestens jedoch während der Angebotsfrist 10 Kalendertage vor Ablauf derselben über die Vergabeplattform (Ziffer 5.1.11) zu senden. Der AG behält sich vor, Fragen auch weniger als 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten. Antworten auf Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der in Ziffer 5.1.11 genannten Internetadresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-22+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 230-719703 (2024-11-22)
Auftragsbekanntmachung (2024-11-29) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-10 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-10 14:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-12-10 14:00:00 📅
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-29+01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Änderung Abgabetermin” Andere zusätzliche Informationen
“Änderung Abgabetermin”
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: de528a58-8b55-4fed-a586-5f5fa402a58d-01
Quelle: OJS 2024/S 234-735132 (2024-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Trockenbau-Innenwände: 10.720m2
Trockenbau-Schachtwände und -Vorsatzschalen: 5.480m2
Abgehängte Decken: 5000m2
Hohlraumboden: 1050m2”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1889995.65 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#” Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 1
Verfahren
Gewichtungsart: Rangfolge
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: FNS-310-b
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-01-07 📅
Titel: Trockenbauarbeiten
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 13
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1889995.65 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: TAP GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TAP GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 316010674
Postanschrift: Prof.-Messerschmitt-Straße 1A
Postleitzahl: 85579
Postort: Neubiberg
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@technischeausbaupartner.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 735132-2024
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-08+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 007-017532 (2025-01-08)