Im ortsübergreifenden Technologie- und Innovationspark der Gemeinden Taufkirchen und Ottobrunn, am Grundstück an der Willy-Messerschmitt-Straße-5, wird für die Technische Universität München eine interimsmäßige Einrichtung (Nutzungsdauer ca. 10-15 Jahre) zur Unterbringung von ca. 2.400 Personen (Studenten und Mitarbeiter) hergestellt. Der Gebäudekomplex, der sich insgesamt aus 7 Gebäudeteilen zusammensetzt, wird in modularer Bauweise erstellt und umfasst unter anderem mehrere Hörsäle mit teils ansteigender Bestuhlung, Büros, ein Foyer / Eingangsbereich, eine Mensa mit Großküche sowie eine Bibliothek. An die genannten Nutzungen sind die zugehörigen Betriebsgebäude für die Gebäudetechnik / Sicherheitsanlagen angehängt. Das Gebäude ist nicht unterkellert, wird eingeschossig bzw. in manchen Bereichen zweigeschossig hergestellt und umfasst insgesamt eine BGF von ca. 12.400m². Die Gründung wird mittels Streifen- sowie Einzelfundamenten hergestellt. Ergänzend zu den bereits genannten Nutzungen ist ein eigenes Gebäude für eine für die vorgenannte Einrichtung zuständige Feuerwehr zu errichten. Die Leistungen umfassen neben der schlüsselfertigen Errichtung des oben beschriebenen Gebäudekomplexes die Erschließungsarbeiten sowie die zugehörigen Abstimmungen mit den zuständigen örtlichen Ver- und Entsorgungsverbänden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-05.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TUM Interimscampus ASG
Referenznummer: TUM Interimscampus ASG
Kurze Beschreibung:
“Im ortsübergreifenden Technologie- und Innovationspark der Gemeinden Taufkirchen und Ottobrunn, am Grundstück an der Willy-Messerschmitt-Straße-5, wird für...”
Kurze Beschreibung
Im ortsübergreifenden Technologie- und Innovationspark der Gemeinden Taufkirchen und Ottobrunn, am Grundstück an der Willy-Messerschmitt-Straße-5, wird für die Technische Universität München eine interimsmäßige Einrichtung (Nutzungsdauer ca. 10-15 Jahre) zur Unterbringung von ca. 2.400 Personen (Studenten und Mitarbeiter) hergestellt. Der Gebäudekomplex, der sich insgesamt aus 7 Gebäudeteilen zusammensetzt, wird in modularer Bauweise erstellt und umfasst unter anderem mehrere Hörsäle mit teils ansteigender Bestuhlung, Büros, ein Foyer / Eingangsbereich, eine Mensa mit Großküche sowie eine Bibliothek. An die genannten Nutzungen sind die zugehörigen Betriebsgebäude für die Gebäudetechnik / Sicherheitsanlagen angehängt. Das Gebäude ist nicht unterkellert, wird eingeschossig bzw. in manchen Bereichen zweigeschossig hergestellt und umfasst insgesamt eine BGF von ca. 12.400m². Die Gründung wird mittels Streifen- sowie Einzelfundamenten hergestellt. Ergänzend zu den bereits genannten Nutzungen ist ein eigenes Gebäude für eine für die vorgenannte Einrichtung zuständige Feuerwehr zu errichten. Die Leistungen umfassen neben der schlüsselfertigen Errichtung des oben beschriebenen Gebäudekomplexes die Erschließungsarbeiten sowie die zugehörigen Abstimmungen mit den zuständigen örtlichen Ver- und Entsorgungsverbänden.
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Produkte/Dienstleistungen: Vorgefertigte Gebäude📦 Beschreibung
Interne Kennung: TUM Interimscampus ASG
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer (AN) hat die kompletten schlüsselfertigen Gebäude bis spätestens 30.09.2025 gemäß Leistungsverzeichnis zu liefern, betriebsbereit zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer (AN) hat die kompletten schlüsselfertigen Gebäude bis spätestens 30.09.2025 gemäß Leistungsverzeichnis zu liefern, betriebsbereit zu montieren und zu übergeben. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem auch: - Die Erstellung des detaillierten Terminplans, eines Baustelleneinrichtungsplans und aller zur Leistungserbringung auf Basis der Vergabeunterlagen noch notwendigen Ausführungsunterlagen und Werk- und Montagezeichnungen / statischen Berechnungen - Regelmäßige Teilnahme an Baustellenbesprechungen - Leistungen der Dokumentation, insbesondere Erstellung eines Bautagebuchs
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Vorgefertigte Gebäude📦
Stadt: Taufkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Dauer: 9 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-06 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-06 08:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-06 08:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
“§ 56 VgV” Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Jahresumsatz: Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (2021 - 2023) von jeweils pro Geschäftsjahr mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Jahresumsatz: Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (2021 - 2023) von jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 10.000.000,00 EUR netto (Mindestanforderung). Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
“Haftpflichtversicherung: Als Eignungskriterium gefordert ist der Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Bieters 1. mit einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Haftpflichtversicherung: Als Eignungskriterium gefordert ist der Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Bieters 1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 10.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 10.000.000,00 EUR für sonstige Schäden einschließlich Umweltschäden, 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 genannt, hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 anpassen wird. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
“Referenzen: Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Referenzprojekte nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe ...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Referenzprojekte nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung, - der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft, - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Als Eignungskriterium gefordert sind zwei (2) (Mindestanforderung) ausgeführte Referenzprojekte des Bieters über an ihn beauftragte und vom ihm erbrachte Leistungen, die jeweils alle folgenden fünf Anforderungen erfüllen: 1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über die schlüsselfertige Lieferung und Montage einer Einrichtung in modularer Bauweise für den Aufenthalt von mindestens 2000 Personen. 2. Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: Mindestens 6.000 qm. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur solche Flächen, die vom Auftragsumfang des Bieters erfasst sind. 3. Das Referenzprojekt umfasst mindestens 6 Seminar- und/oder Hörsäle einschließlich Infrastruktur und vollwertige Verpflegungs- und Sanitäreinrichtungen. 4. Projektdauer: Zwischen Baubeginnanzeige und Fertigstellung inkl. Übergabe dürfen maximal 9 Monate vergangen sein. 5. Das Referenzprojekt muss in den letzten fünf (5) Jahren (11/2019 bis 11/2024) fertiggestellt worden sein. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Bei Nichterfüllung der o.g. Mindestanforderung (= mindestens zwei (2) Referenzen, die sämtliche Anforderungen nach den o.g. Ziffern 1. bis 5. erfüllen) erfolgt der Ausschluss des Angebots.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: nati-ground
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“§§ 123, 124 GWB”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5YR8” Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 217-677612 (2024-11-05)