Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen
(bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Unternehmensdarstellung mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten, der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. sowie zur Eintragung ins Handelsregister / Berufsregister;
b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw.
erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt worden sind; der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register
(Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist; für seine
Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft
rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie nicht zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 12/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU)
2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands,die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen zählt.
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Bewerber sollen die auf der Vergabeplattform hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.Die Bildung von Bewerber/Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebotes möglich.Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften zusammenschließen und alssolche ein Angebot einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. EinAustausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer
Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer BG-Erklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.