Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall aus dem Landkreis Gifhorn

Landkreis Gifhorn, Fachbereich 9 - Umwelt

Der Landkreis Gifhorn schreibt die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Restabfall aus seinem Landkreisgebiet aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-03-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-03-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall aus dem Landkreis Gifhorn
Referenznummer: 23-336 FB 9-L
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Gifhorn schreibt die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Restabfall aus seinem Landkreisgebiet aus.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Hausmüllbeseitigung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: 23-336- FB 9-L Los 1
Titel: Los 1 Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall (Teilmenge 1)
Beschreibung der Beschaffung:
Dieses Los beinhaltet die Teilmenge 1 für Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gifhorn 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2033-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 8 Jahre (01.06.2025 bis 31.05.2033). Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich bis zum 31.05.2035 (zwei weitere Jahre 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht fristgerecht durch den Auftraggeber gekündigt wurde. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 31.05.2037 (zwei weitere Jahre 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht fristgerecht durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
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Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Der Zuschlag wird gemäß § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Barwert. Die Ermittlung des Barwerts erfolgt dabei auf folgender Grundlage: Angebotene Entgelte pro Mengeneinheit, Auswertungsmengen, Angebotene Gewichtungen der Indizes der Preisgleitklauseln, Malus für die mittlere Entfernung der Übernahmestelle zum Sammelgebiet, Malus für die (mittlere) Entfernung der Entsorgungsanlage(n) zum Einwohnerschwerpunkt des Landkreis Gifhorn, Bonus für die (mittlere) Energieeffizienz der Entsorgungsanlage(n), Bonus für den Transport mittels Bahn oder Schiff entlang der Logistikkette von mindestens 50 %. Der Zuschlag auf eine rabattierte Loskombination wird nur dann erteilt, wenn das Rabattangebot für jedes angebotene Einzellos, das Gegenstand der rabattierten Loskombination ist, jeweils das wirtschaftlichste Angebot (Angebot mit dem niedrigsten Barwert) darstellt, d.h. es erfolgt eine Einzelbetrachtung der jeweiligen Lose. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass das wirtschaftlichste Angebot eines anderen Bieters im Zuge einer Gesamtbetrachtung nicht durch einen Rabatt in einem anderen Los ausgeglichen werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass weitergehende Informationen zur Ermittlung des Barwertes im Leitfaden beschrieben sind.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 23-336- FB 9-L Los 2
Titel: Los 2 Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall (Teilmenge 2)
Beschreibung der Beschaffung:
Dieses Los beinhaltet die Teilmenge 2 für Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Der Zuschlag wird gemäß § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Barwert. Die Ermittlung des Barwerts erfolgt dabei auf folgender Grundlage: Angebotene Entgelte pro Mengeneinheit, Auswertungsmengen, Angebotene Gewichtungen der Indizes der Preisgleitklauseln, Malus für die mittlere Entfernung der Übernahmestelle zum Sammelgebiet, Malus für die (mittlere) Entfernung der Entsorgungsanlage(n) zum Einwohnerschwerpunkt des Landkreis Gifhorn, Bonus für die (mittlere) Energieeffizienz der Entsorgungsanlage(n), Bonus für den Transport mittels Bahn oder Schiff entlang der Logistikkette von mindestens 50 %, Opportunitätskosten des Landkreises im Falle von Containertransport. Der Zuschlag auf eine rabattierte Loskombination wird nur dann erteilt, wenn das Rabattangebot für jedes angebotene Einzellos, das Gegenstand der rabattierten Loskombination ist, jeweils das wirtschaftlichste Angebot (Angebot mit dem niedrigsten Barwert) darstellt, d.h. es erfolgt eine Einzelbetrachtung der jeweiligen Lose. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass das wirtschaftlichste Angebot eines anderen Bieters im Zuge einer Gesamtbetrachtung nicht durch einen Rabatt in einem anderen Los ausgeglichen werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass weitergehende Informationen zur Ermittlung des Barwertes im Leitfaden beschrieben sind.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-10 09:59:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-10 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Gifhorn Zentrale Vergabestelle Schlossplatz 3 38518 Gifhorn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Bürgschaft: Es wird auf die Vorgaben gemäß Vergabeunterlagen verwiesen. (2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb Es wird auf die Vorgaben gemäß Vergabeunterlagen verwiesen. (3) Haftpflichtversicherung: Es wird auf die Vorgaben gemäß Vergabeunterlagen verwiesen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-04-10 10:00:00.000 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Landkreis Gifhorn Zentrale Vergabestelle Schlossplatz 3 38518 Gifhorn
Zusätzliche Informationen:
Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Bürgschaft: Es wird auf die Vorgaben gemäß Vergabeunterlagen verwiesen. (2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb Es wird auf die Vorgaben gemäß Vergabeunterlagen verwiesen. (3) Haftpflichtversicherung: Es wird auf die Vorgaben gemäß Vergabeunterlagen verwiesen.
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Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung grundsätzlich auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehende Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, §124 GWB vorzulegen. 2) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 3) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH [Komplementär]).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (zusätzlich von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. 2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht, die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Bei einem Angebot nur für Los 1: Eigenerklärung über Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots: Entsorgung von mindestens 37.500 Mg Restabfall (in Summe über 36 Monate) Bei einem Angebot für beide Lose (Lose 1 und 2): Eigenerklärung über Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots: Entsorgung von mindestens 75.000 Mg Restabfall (in Summe über 36 Monate) 2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: die Benennung der Referenz (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/-umfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes), eine vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Gifhorn, Fachbereich 9 - Umwelt
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000720
Postanschrift: Schlossplatz 1
Postleitzahl: 38518
Postort: Gifhorn
Region: Gifhorn 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@gifhorn.de 📧
Telefon: 05371820 📞
URL: http://www.gifhorn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E19591293 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E19591293 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: 04131153306 📞
Fax: 04131152943 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf folgende Punkte wird hingewiesen: Die Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 048-140853 (2024-03-05)