Der Landkreis Landshut beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Übernahme, den Transport und die Übergabe von Bauschutt im Landkreisgebiet zum 07.06.2024 neu zu vergeben. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich: Transport des verwertbaren Bauschutts und der sonstigen mineralischen Abfälle von den Altstoffsammelstellen inkl. Übergabe (in 2023 579 Abholungen verwertbarer Bauschutt und 801 Abholungen sonstige mineralische Abfälle) Die angegebenen Mengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Vertragsbedingungen, Ziffer 9.1.7 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-30.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme, Transport und Übergabe von Bauschutt im Landkreis Landshut
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Landshut beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Übernahme, den Transport und die Übergabe von...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Landshut beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Übernahme, den Transport und die Übergabe von Bauschutt im Landkreisgebiet zum 07.06.2024 neu zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
Transport des verwertbaren Bauschutts und der sonstigen mineralischen Abfälle von den Altstoffsammelstellen inkl. Übergabe (in 2023 579 Abholungen verwertbarer Bauschutt und 801 Abholungen sonstige mineralische Abfälle)
Die angegebenen Mengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Vertragsbedingungen, Ziffer 9.1.7 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Transport des verwertbaren Bauschutts und der sonstigen mineralischen Abfälle von den Altstoffsammelstellen inkl. Übergabe (in 2023 579 Abholungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Transport des verwertbaren Bauschutts und der sonstigen mineralischen Abfälle von den Altstoffsammelstellen inkl. Übergabe (in 2023 579 Abholungen verwertbarer Bauschutt und 801 Abholungen sonstige mineralische Abfälle)
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Ort der Leistung: Landshut, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“(3) Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Monaten widerspricht, verlängert sich die Laufzeit um weitere 12...”
Beschreibung der Optionen
(3) Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Monaten widerspricht, verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate. Der Wider-spruch gegen die Verlängerung muss schriftlich erfolgen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 26
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend
genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend
genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen
auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu
erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein
Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine
Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. §
48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die
Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, vor
Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die
Nachforderung von Unterlagen vor. - Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in
Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe L124). - Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der
Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe L124). - Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft (siehe L124). - Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse
abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe L124). - Erklärung des
Bieters über den Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 vom 09.04.2022 (siehe Formblatt L 127)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend
genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend
genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen
auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu
5.1.10.
erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein
Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine
Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. §
48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die
Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, vor
Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die
Nachforderung von Unterlagen vor. - Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe L124). -
Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer
Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000,00
EUR für Vermögensschäden oder 3.500.000,00 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden - bei
jeweils 2-facher Maximierung pro Jahr - sowie 150.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des
Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L F01). - Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall eine
Umwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (grds. von mindestens 3.000.000,00 EUR Deckungssumme
pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden) abschließen und während des Vertragszeitraums
aufrecht halten wird (siehe Formblatt L F01)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend
genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend
genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen
auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu
erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein
Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine
Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. §
48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die
Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.Der Auftraggeber behält sich vor, vor
Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die
Nachforderung von Unterlagen vor. - Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen zur Übernahme von Bauschutt von Wert-stoffhöfen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01) - Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche
technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Formblatt F01, detaillierte
Beschreibung) - Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe L124). - detaillierte Beschreibung der Leistung (siehe Formblatt
F01) - Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (siehe Formblatt L 235) -
Vorlage der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n)
Zertifizierungen (ausländische Unternehmen)
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“5% der beauftragten Leistung (weiteres siehe Vergabeunterlagen)”