Übernahme, Transport und Verwertung von gebrauchten Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen für das Entsorgungsgebiet der Landeshauptstadt Potsdam
Gemäß § 7 Abs.4, § 8 Abs.1, § 10 Abs.1 Satz 3, § 14 Abs.1, sowie § 20 Abs.1+2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist der öffentliche rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet für sein Entsorgungsgebiet die stoffliche Verwertung und das Recycling für Abfälle zu gewährleisten und zu fördern. In der aktuell existierenden "Gelbe Tonne" dürfen nur gebrauchte Verkaufsverpackungen erfasst werden. Mit Beschluss 21/SVV/0495 vom 25.08.2021 wurde daher durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV) die Einführung der "Gelben Tonne+" zum 01.01.2025 beschlossen. So wie die Dualen Systeme, muss auch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ab diesem Zeitpunkt ihre anteiligen Leichtverpackungs-Mengen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen einer hochwertigen Verwertung zuführen. Aus diesem Grund ist hierfür ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb erforderlich, der die Mengen der LHP entgegennimmt und verwertet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von gebrauchten Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen für das Entsorgungsgebiet der Landeshauptstadt Potsdam
Referenznummer: OV-L-325-200-24
Kurze Beschreibung:
“Gemäß § 7 Abs.4, § 8 Abs.1, § 10 Abs.1 Satz 3, § 14 Abs.1, sowie § 20 Abs.1+2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist der öffentliche rechtliche...”
Kurze Beschreibung
Gemäß § 7 Abs.4, § 8 Abs.1, § 10 Abs.1 Satz 3, § 14 Abs.1, sowie § 20 Abs.1+2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist der öffentliche rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet für sein Entsorgungsgebiet die stoffliche Verwertung und das Recycling für Abfälle zu gewährleisten und zu fördern. In der aktuell existierenden "Gelbe Tonne" dürfen nur gebrauchte Verkaufsverpackungen erfasst werden. Mit Beschluss 21/SVV/0495 vom 25.08.2021 wurde daher durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV) die Einführung der "Gelben Tonne+" zum 01.01.2025 beschlossen. So wie die Dualen Systeme, muss auch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ab diesem Zeitpunkt ihre anteiligen Leichtverpackungs-Mengen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen einer hochwertigen Verwertung zuführen. Aus diesem Grund ist hierfür ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb erforderlich, der die Mengen der LHP entgegennimmt und verwertet.
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Produkte/Dienstleistungen: Einsammeln von Hausmüll📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung (Sortierung, Behandlung, ggf. Beseitigung) von jährlich ca. 1.000 - 1.200 t/a...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung (Sortierung, Behandlung, ggf. Beseitigung) von jährlich ca. 1.000 - 1.200 t/a gemischter Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen ab dem 01.01.2025. Diese Menge kann als Ausgangspunkt für die Kalkulation des Bieters gelten, wenngleich die Mengen von der LHP nicht garantiert werden können. Es handelt sich um Wertstoffe, die der LHP als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger anteilig von den Dualen Systemen überlassen werden. Die Ausschreibung erfolgt verfahren- und technikoffen, sowie standortoffen. Die Wertstoffentsorgung umfasst die ordnungsgemäße und rechtskonforme Behandlung, Verwertung und ggf. Beseitigung, aller dem Auftragnehmer (AN) vom Auftraggeber (AG) zur Entsorgung überlassenen Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen, sowie die ordnungsgemäße und rechtskonforme Verwertung und Beseitigung aller aus der Behandlung resultierender Teilströme. Die Wertstoffe sind möglichst hochwertig zu verwerten, erforderlichenfalls anteilig auch zu beseitigen. Die vertraglich geschuldeten Leistungen sind vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 zu erbringen.
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Zusätzliche Informationen:
“Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen....”
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http:// vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.
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Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-26 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-26 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: -...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. - Eigenerklärung über die Unternehmensdarstellung (Bieter) mit folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Rechtsform, Registerart, Nummer der Eintragung, Registergericht, Genehmigungsnummer/-behörde, Unternehmensträger (z.B. Inhaber, Gesellschafter), Stammmkapital (soweit einschlägig), Vertretungsberechtigte Personen bzw. Organe (z.B. Geschäftsführer) sowie Geschäftsfelder des Unternehmens (Formular 4.5) Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung zur Unternehmensdarstellulng von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. - Eigenerklärung über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Formular 4.13) Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: -...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens eine abgeschlossene unternehmensbezogene geeignete Referenz (Formular 4.6) aus den letzten drei Jahren, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Als vergleichbare Leistung wird angesehen: Sortierung und Verwertung von Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (nNVP). Folgende Angaben innerhalb der Eigenerklärung sind zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Beschreibung der Leistung - Auftraggeber - Vorgangsnummer (sofern vorhanden) Hinweis: Als Referenz wird auch der Leistungszeitraum gewertet, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen ist, aber die wesentlichen, mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen, erbracht wurden. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerische Referenz für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen. (sofern einschlägig). - Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2) (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4). Sonstige Vergabeunterlagen: - Allgemeine Bewerbungsbedingungen VgV - Informationsblatt eVergaben - Infodatenblatt Datenverarbeitung Vergaben
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sofern nicht anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. - Vereinbarung zur Einhaltung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Sofern nicht anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für Nachunternehmer (Formular 5.4) (sofern einschlägig) Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich. Sonstige zu den Vergabeunterlagen zugehörige Dokumente: - Entsorgungsvertrag (Entwurf) - Infodatenblatt Datenverarbeitung Verträge