Bestandteil der Ausschreibung ist die Übernahme und anschließende Verwertung von Altholz (AI bis AIV) aus dem Stadtgebiet Göttingen. Die Vergabe ist in drei Lose unterteilt (Altholz AI bis AIII; Altholz AIV Mischfraktion; Altholz AIV Fenster und Türen). Zu den Leistungen des zukünftigen Auftragnehmers gehört unter anderem die Bereitstellung geeigneter Abrollcontainer, die Übernahme und der Transport der entsprechenden Altholzfraktionen und die anschließend möglichst hochwertige Verwertung. Zeitraum vom 01.06.2024 - 31.05.2025, längstens bis zum 31.05.2026 (einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate in beiderseitigem Einvernehmen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-07.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Verwertung von Altholz aus dem Stadtgebiet Göttingen
Referenznummer: 29_2024
Kurze Beschreibung:
“Bestandteil der Ausschreibung ist die Übernahme und anschließende Verwertung von Altholz (AI bis AIV) aus dem Stadtgebiet Göttingen.
Die Vergabe ist in drei...”
Kurze Beschreibung
Bestandteil der Ausschreibung ist die Übernahme und anschließende Verwertung von Altholz (AI bis AIV) aus dem Stadtgebiet Göttingen.
Die Vergabe ist in drei Lose unterteilt (Altholz AI bis AIII; Altholz AIV Mischfraktion; Altholz AIV Fenster und Türen).
Zu den Leistungen des zukünftigen Auftragnehmers gehört unter anderem die Bereitstellung geeigneter Abrollcontainer, die Übernahme und der Transport der entsprechenden Altholzfraktionen und die anschließend möglichst hochwertige Verwertung.
Zeitraum vom 01.06.2024 - 31.05.2025, längstens bis zum 31.05.2026 (einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate in beiderseitigem Einvernehmen).
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Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 511 200 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Übernahme und Verwertung von Altholz A I-III
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A I - III auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet.
Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2023 bei Kategorie A I - III bei rund 3.300 Mg. Bei 250 Werktagen ist somit bei der Fraktion A I - III eine Übernahmekapazität von durchschnittlich ca. 13,2 Mg pro Werktag sicherzustellen.
Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten.
Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren.
Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet.
Für jede Altholzfraktion gemäß den Losen 1 - 3 sind durch den Auftragnehmer zwei mindestens 30 m³ große, niederschlagsdichte Abrollcontainer (i.d.R. Planen-System) zu stellen. Die Niederschlagsdichtigkeit muss so gestaltet sein, dass der Wassereintrag in die Container bei Niederschlägen (Schnee, Hagel, Regen) effektiv verhindert wird. Dies dient auch dem Schutz vor etwaigen Schadstoffausträgen aus den beladenen Containern z.B. durch Auswaschungen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt.
Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten
Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in Kap. 4 beschrieben,
sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦 Recycling von Siedlungsabfällen📦 Abholung von Siedlungsabfällen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptort der Ausführung:
Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA)
Königsbühl 98
37079 Göttingen”
Postleitzahl: 37079
Stadt: Göttingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
02/2025, spätestens 02/2026”
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeberin behält sich im Einvernehmen mit dem zukünftigen Auftragnehmer bis zum 01.02.2025 vor, das Vertragsverhältnis auf Grundlage dieses...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeberin behält sich im Einvernehmen mit dem zukünftigen Auftragnehmer bis zum 01.02.2025 vor, das Vertragsverhältnis auf Grundlage dieses Ausschreibungsverfahrens um weitere 12 Monate bis zum 31.05.2026 zu verlängern.
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Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Übernahme und Verwertung von Altholz A IV Misch
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A IV auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet.
Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2023 bei A IV Mischfraktion im Mittel bei rund 570 Mg. Die Fraktion A IV muss abgefahren werden, sobald zwei Container befüllt sind.
Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten.
Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren.
Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion gemäß den Losen 1 - 3 sind durch den Auftragnehmer zwei mindestens 30 m³ große, niederschlagsdichte Abrollcontainer (i.d.R. Planen-System) zu stellen. Die Niederschlagsdichtigkeit muss so gestaltet sein, dass der Wassereintrag in die Container bei Niederschlägen (Schnee, Hagel, Regen) effektiv verhindert wird. Dies dient auch dem Schutz vor etwaigen Schadstoffausträgen aus den beladenen Containern z.B. durch Auswaschungen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt.
Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten
Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in Kap. 4 beschrieben,
sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Übernahme und Verwertung Altholz A IV Fenster
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet.
Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2023 bei A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz im Mittel bei rund 150 Mg.
Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten.
Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren.
Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion gemäß den Losen 1 - 3 sind durch den Auftragnehmer zwei mindestens 30 m³ große, niederschlagsdichte Abrollcontainer (i.d.R. Planen-System) zu stellen. Die Niederschlagsdichtigkeit muss so gestaltet sein, dass der Wassereintrag in die Container bei Niederschlägen (Schnee, Hagel, Regen) effektiv verhindert wird. Dies dient auch dem Schutz vor etwaigen Schadstoffausträgen aus den beladenen Containern z.B. durch Auswaschungen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt.
Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten
Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in Kap. 4 beschrieben,
sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Göttingen Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102- Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-03-14 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
“Stadt Göttingen Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102- Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen”
Zusätzliche Informationen:
“Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-07 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich
elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal...”
Zusätzliche Informationen
Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich
elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
• Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung)
• Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de.
Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden.
Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen.
Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
• Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung
(UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € .
• Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de.
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise (Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise (Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen) unbedingt einzureichen:
• Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.
• Eigenerklärung des Auftragnehmers bzw. seines beauftragten Unterauftragnehmers, dass für den Auftragsgegenstand Fahrzeuge (LKW-Fahrgestelle) eingesetzt werden, welche mindestens über eine Abgasklasse gemäß EURO VI verfügen
• Eigenerklärung über die Durchführung der Verwertung von Altholz in Kommunen, Landkreisen oder Städten in den letzten 3 Jahren mit Angaben zu Ansprechpartner, Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
• Beschreibung(en) und Nachweis(e) zu dem/den geplanten Verwertungsweg(en) unter Benennung der Verwertungs- bzw. Sortieranlagen.
Angabe, für welche Kapazität die Behandlungsanlage genehmigt ist. Angabe der im Leistungszeitraum bereits fest kontrahierten Mengen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
Ausschlussgrund: nati-ground
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB.”
“1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3
genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich,...”
Zusätzliche Informationen
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3
genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient avasign; Hilfe finden Sie unter: hhttps://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen
unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 - Z3-3-3194-1-36-09/16).
Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der
Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 3) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 4) Die Kommunikation im
Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 07.03.2024 -10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 5) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 16 Nr. 2 VOB/A_EU). 6) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben.
Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter- bzw. Nachauftragnehmer. 8) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 028-083556 (2024-02-07)