Übernahme und Verwertung von Bauschutt aus Gemeinden und Städten des Landkreises München sowie dem Zweckverband München-Südost. Der Landkreis München ist gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) entsorgungspflichtige Körperschaft. Er hat laut Übertragungsverordnung (ÜVO) vom 16. Juni 1994 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 18 vom 27.06.1994), geändert durch Verordnung vom 14.05.2010 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 11 vom 26.05.2010), das Einsammeln und Befördern auf seine Gemeinden, Städte und den Zweckverband München-Südost (ZVMSO), nachfolgend „Kommunen“ genannt, übertragen. Im Zweckverband München-Südost haben sich die Gemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Neubiberg und Putzbrunn zusammengeschlossen. Dieser Vertrag dient zur Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers, als entsorgungspflichtige Körperschaft, Anlagen zur Abfallentsorgung bzw. -verwertung vorzuhalten. Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 4 Abs. 1 BayAbfG ist Bauschutt durch geeignete Maßnahmen des Bring- und Holsystems in den Stoffkreislauf zurückzuführen (stoffliche Abfallverwertung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-05.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Verwertung von Bauschutt (21 Lose)
Referenznummer: 24/1-Bauschutt
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Bauschutt aus Gemeinden und Städten des Landkreises München sowie dem Zweckverband München-Südost. Der Landkreis München ist gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) entsorgungspflichtige Körperschaft. Er hat laut Übertragungsverordnung (ÜVO) vom 16. Juni 1994 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 18 vom 27.06.1994), geändert durch Verordnung vom 14.05.2010 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 11 vom 26.05.2010), das Einsammeln und Befördern auf seine Gemeinden, Städte und den Zweckverband München-Südost (ZVMSO), nachfolgend „Kommunen“ genannt, übertragen. Im Zweckverband München-Südost haben sich die Gemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Neubiberg und Putzbrunn zusammengeschlossen.
Dieser Vertrag dient zur Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers, als entsorgungspflichtige Körperschaft, Anlagen zur Abfallentsorgung bzw. -verwertung vorzuhalten.
Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 4 Abs. 1 BayAbfG ist Bauschutt durch geeignete Maßnahmen des Bring- und Holsystems in den Stoffkreislauf zurückzuführen (stoffliche Abfallverwertung).
Übernahme und Verwertung von Bauschutt aus Gemeinden und Städten des Landkreises München sowie dem Zweckverband München-Südost. Der Landkreis München ist gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) entsorgungspflichtige Körperschaft. Er hat laut Übertragungsverordnung (ÜVO) vom 16. Juni 1994 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 18 vom 27.06.1994), geändert durch Verordnung vom 14.05.2010 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 11 vom 26.05.2010), das Einsammeln und Befördern auf seine Gemeinden, Städte und den Zweckverband München-Südost (ZVMSO), nachfolgend „Kommunen“ genannt, übertragen. Im Zweckverband München-Südost haben sich die Gemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Neubiberg und Putzbrunn zusammengeschlossen.
Dieser Vertrag dient zur Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers, als entsorgungspflichtige Körperschaft, Anlagen zur Abfallentsorgung bzw. -verwertung vorzuhalten.
Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 4 Abs. 1 BayAbfG ist Bauschutt durch geeignete Maßnahmen des Bring- und Holsystems in den Stoffkreislauf zurückzuführen (stoffliche Abfallverwertung).
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 21
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 21
1️⃣
Interne Kennung: Los 1 - Gemeinde Aschheim
Titel: Los 1 - Gemeinde Aschheim
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 88,20 Mg/a reinen Bauschutt. (0 Mg/a Leichtbaustoffe, 0 Mg/a Gipskartonplatten)
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Kopernikusstraße 10
Postleitzahl: 85609
Stadt: Aschheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens bis zum 31.07. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.07.2025) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Los 2 - Gemeinde Baierbrunn
Titel: Los 2 - Gemeinde Baierbrunn
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 42,94 Mg/a reinen Bauschutt. (0 Mg/a Leichtbaustoffe, 0 Mg/a Gipskartonplatten)
Postanschrift: Isarstraße 12
Postleitzahl: 82065
Stadt: Baierbrunn
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: Los 3 - Gemeinde Feldkirchen
Titel: Los 3 - Gemeinde Feldkirchen
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 63,34 Mg/a reinen Bauschutt. (0 Mg/a Leichtbaustoffe, 0 Mg/a Gipskartonplatten)
Postanschrift: Kapellenstraße 4
Postleitzahl: 85622
Stadt: Feldkirchen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: Los 4 - Stadt Garching
Titel: Los 4 - Stadt Garching
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 130,53 Mg/a reinen Bauschutt. (0 Mg/a Leichtbaustoffe, 0 Mg/a Gipskartonplatten)
Postanschrift: Riemerfeldring 4
Postleitzahl: 85748
Stadt: Garching bei München
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: Los 5 - Gemeinde Gräfelfing
Titel: Los 5 - Gemeinde Gräfelfing
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 403,14 Mg/a reinen Bauschutt. (0 Mg/a Leichtbaustoffe, 0 Mg/a Gipskartonplatten)
6️⃣
Interne Kennung: Los 6 - Gemeinde Grasbrunn
Titel: Los 6 - Gemeinde Grasbrunn
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 118,86 Mg/a reinen Bauschutt. (0 Mg/a Leichtbaustoffe, 0 Mg/a Gipskartonplatten)
Postanschrift: Sankt-Ulrich-Platz
Postleitzahl: 85630
Stadt: Grasbrunn
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: Los 7 - Gemeinde Grünwald
Titel: Los 7 - Gemeinde Grünwald
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 371,28 Mg/a reinen Bauschutt. (0 Mg/a Leichtbaustoffe, 0 Mg/a Gipskartonplatten)
Postanschrift: Tölzer Straße 38
Postleitzahl: 82031
Stadt: Grünwald
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Interne Kennung: Los 8 - Gemeinde Haar
Titel: Los 8 - Gemeinde Haar
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 134,91 Mg/a reinen Bauschutt und 21,97 Mg/a Gipskartonplatten. (0 Mg/a Leichtbaustoffe)
Postanschrift: Keferloher Straße 1
Postleitzahl: 85540
Stadt: Haar
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣
Interne Kennung: Los 9 - Gemeinde Ismaning
Titel: Los 9 - Gemeinde Ismaning
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 128,42 Mg/a reinen Bauschutt. (0 Mg/a Leichtbaustoffe, 0 Mg/a Gipskartonplatten)
Postanschrift: Osterfeldstraße 25
Postleitzahl: 85737
Stadt: Ismaning
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣
Interne Kennung: Los 10 - Gemeinde Kirchheim
Titel: Los 10 - Gemeinde Kirchheim
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 51,78 Mg/a reinen Bauschutt. (0 Mg/a Leichtbaustoffe, 0 Mg/a Gipskartonplatten)
Postanschrift: Aschheimer Weg 10
Postleitzahl: 85551
Stadt: Kirchheim bei München
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣1️⃣
Interne Kennung: Los 11 - Gemeinde Neuried
Titel: Los 11 - Gemeinde Neuried
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 108,98 Mg/a reinen Bauschutt. (0 Mg/a Leichtbaustoffe, 0 Mg/a Gipskartonplatten)
Postanschrift: Münchner Straße 39
Postleitzahl: 82061
Stadt: Neuried
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣2️⃣
Interne Kennung: Los 12 - Gemeinde Oberhaching
Titel: Los 12 - Gemeinde Oberhaching
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 119,64 Mg/a reinen Bauschutt, 4,10 Mg/a Leichtbaustoffe und 5,04 Mg/a Gipskartonplatten.
Postanschrift: Grünwalder Weg 26
Postleitzahl: 82041
Stadt: Oberhaching
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
1️⃣3️⃣
Interne Kennung: Los 13 - Gemeinde Oberschleißheim
Titel: Los 13 - Gemeinde Oberschleißheim
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 12,68 Mg/a reinen Bauschutt. (0 Mg/a Leichtbaustoffe, 0 Mg/a Gipskartonplatten)
Postanschrift: Mittenheimer Straße 70
Postleitzahl: 85764
Stadt: Oberschleißheim
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
1️⃣4️⃣
Interne Kennung: Los 14 - Gemeinde Planegg
Titel: Los 14 - Gemeinde Planegg
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 141,22 Mg/a reinen Bauschutt und 6,18 Mg/a Gipskartonplatten. (0 Mg/a Leichtbaustoffe)
Postanschrift: Münchener Straße 99
Postleitzahl: 82152
Stadt: Planegg
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0014
1️⃣5️⃣
Interne Kennung: Los 15 - Gemeinde Pullach
Titel: Los 15 - Gemeinde Pullach
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 43,14 Mg/a reinen Bauschutt und 4,08 Mg/a Gipskartonplatten. (0 Mg/a Leichtbaustoffe)
Postanschrift: Zugspitzstraße 4
Postleitzahl: 82049
Stadt: Pullach im Isartal
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0015
1️⃣6️⃣
Interne Kennung: Los 16 - Gemeinde Sauerlach
Titel: Los 16 - Gemeinde Sauerlach
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 103,00 Mg/a reinen Bauschutt, 2,00 Mg/a Leichtbaustoffe und 15,00 Mg/a Gipskartonplatten.
Postanschrift: Mühlweg 4
Postleitzahl: 82054
Stadt: Sauerlach
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0016
1️⃣7️⃣
Interne Kennung: Los 17 - Gemeinde Schäftlarn
Titel: Los 17 - Gemeinde Schäftlarn
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 58,00 Mg/a reinen Bauschutt.
Postanschrift: Starnberger Straße 52 (Rathaushof)
Postleitzahl: 82069
Stadt: Schäftlarn
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0017
1️⃣8️⃣
Interne Kennung: Los 18 - Gemeinde Unterföhring
Titel: Los 18 - Gemeinde Unterföhring
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 53,16 Mg/a reinen Bauschutt, 1,76 Mg/a Leichtbaustoffe und 3,42 Mg/a Gipskartonplatten.
Postanschrift: Birkenhofstraße 12
Postleitzahl: 85774
Stadt: Unterföhring
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0018
1️⃣9️⃣
Interne Kennung: Los 19 - Gemeinde Unterhaching
Titel: Los 19 - Gemeinde Unterhaching
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 198,92 Mg/a reinen Bauschutt und 8,46 Mg/a Gipskartonplatten. (0 Mg/a Leichtbaustoffe)
Postanschrift: Biberger Straße 89
Postleitzahl: 82008
Stadt: Unterhaching
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0019
2️⃣0️⃣
Interne Kennung: Los 20 - Stadt Unterschleißheim
Titel: Los 20 - Stadt Unterschleißheim
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 192,08 Mg/a reinen Bauschutt, 1,94 Mg/a Leichtbaustoffe und 12,54 Mg/a Gipskartonplatten.
Postanschrift: Landshuter Straße 2
Postleitzahl: 85716
Stadt: Unterschleißheim
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0020
2️⃣1️⃣
Interne Kennung: Los 21 - Zweckverband München-Südost
Titel: Los 21 - Zweckverband München-Südost
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von reinem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Gips aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 708,30 Mg/a reinen Bauschutt.
Postanschrift: Hofmarkstraße
Postleitzahl: 85635
Stadt: Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0021
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-18 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-18 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 75 Tage
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-02-05 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-03-18 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=286135
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Mitglied in einer Berufsgenossenschaft, Bezeichnung und Mitgliedsnummer sind anzugeben; Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an; Nachweis über die vorschriftsmäßige Eintragung im Handelsregister
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=286135
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Mitglied in einer Berufsgenossenschaft, Bezeichnung und Mitgliedsnummer sind anzugeben; Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an; Nachweis über die vorschriftsmäßige Eintragung im Handelsregister
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=286135
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1.) Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (für die Jahre 2021, 2022, 2023).
2.) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 Euro, für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 Euro, für Sachschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 Euro).
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=286135
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1.) Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (für die Jahre 2021, 2022, 2023).
2.) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 Euro, für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 Euro, für Sachschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 Euro).
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=286135
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1.) Belegung bestehender Erfahrungen durch eine Referenzliste mit Ansprechpartner und Telefonnummer (mindestens 3 Referenzen) über ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
2.) Nachweis der technischen Ausrüstungen, insbesondere für den sach- und umweltgerechten Transport der Abfälle - hier: detaillierte Angaben über die eingesetzten Fahrzeuge inkl. der Schadstoffklasse (mind. Klasse Euro 5).
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=286135
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1.) Belegung bestehender Erfahrungen durch eine Referenzliste mit Ansprechpartner und Telefonnummer (mindestens 3 Referenzen) über ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
2.) Nachweis der technischen Ausrüstungen, insbesondere für den sach- und umweltgerechten Transport der Abfälle - hier: detaillierte Angaben über die eingesetzten Fahrzeuge inkl. der Schadstoffklasse (mind. Klasse Euro 5).
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=286135
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Konkurs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Ausschlussgrund "Insolvenz" ist nur beispielhaft. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus § 57 VgV.
(vgl. Formblatt L 124 "Eigenerklärung zur Eignung" https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=286135 )
Der Ausschlussgrund "Insolvenz" ist nur beispielhaft. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus § 57 VgV.
(vgl. Formblatt L 124 "Eigenerklärung zur Eignung" https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=286135 )
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/der zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Vergabeplattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Aufgrund der Anzahl von Losen (21 Lose) gibt es zwei Formblätter L 213. Formblatt L 213 für die Lose 1-12, Formblatt L 213 Teil II für die Lose 13-21.
Die Bindefrist wurde auf den 31.05.2024 festgelegt, da für die Auftragsvergabe der Beschluss eines Gremiums erforderlich ist.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/der zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Vergabeplattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Aufgrund der Anzahl von Losen (21 Lose) gibt es zwei Formblätter L 213. Formblatt L 213 für die Lose 1-12, Formblatt L 213 Teil II für die Lose 13-21.
Die Bindefrist wurde auf den 31.05.2024 festgelegt, da für die Auftragsvergabe der Beschluss eines Gremiums erforderlich ist.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 026-077421 (2024-02-05)